Deutsch
Friday 19th of April 2024
0
نفر 0

Andersdenkende, Widersacher

4.42 Andersdenkende, Widersacher

Wie begegnet der Islam ihnen?

Jenen, die Tawhid80, Prophetentum und Auferstehung leugnen bzw. anderes anbeten als den

Einzigen Gott, sind zum Islam einzuladen und über seine Wahrheiten zu informieren. In

besonnener und freundlicher Weise sind ihnen diese anhand plausibler Argumente begreiflich zu

machen und nahezubringen, so dass keine Unklarheiten mehr übrigbleiben. Sind sie einsichtig

und wenden sich dem Islam zu, so sind sie „Geschwister“ der übrigen Muslime..., diesen

gleichgestellt. Falls sie jedoch trotzen und beharrlich die Wahrheit leugnen – wenngleich sie

ihnen deutlich und verständlich wurde – wird der „Gihad“ aktuell.

„Ahl-Kitab“81, das heißt jenen, die im Besitze einer Himmlischen Schrift sind und somit an Gott,

Prophetentum und die Auferstehung glauben, gestattet der Islam, bei ihrer Religion – so sie auf

dieser beharren – zu verbleiben. Allerdings haben sie die „Gaziah-Abgabe“ zu leisten, wofür sie

dann als Gegenleistung den Schutz der Muslime genießen. Mit anderen Worten, sie begeben sich

in den Schutz des Islamischen Staates und erkennen – bei Wahrung ihrer eigenen religiösen

Selbstständigkeit – dessen Regie an. Das heißt also, dass sie sich auch weiterhin an die

Weisungen ihrer Religion hallten können, dieweil ihr Leben, Eigentum und ihre Ehre ebenso

respektiert werden wie die der Muslime. Als Gegenleistung zahlen sie lediglich eine geringfügige

78 Sure 4, Nissa, Vers 127

79 Zu diesen Tausend gehören jene 700 Männer der „Bani Qurayzah“, die aufgrund

eines Urteils, das der von ihnen selbst gewählte Obmann erlassen hatte, getötet worden

waren.

80 Tawhid: Ein-Gott-Gewissheit, Ein-Gott-Bekennen

81 Ahl-Kitab: Juden, Christen, Zarathustrier

- 175 -

„Steuer“..., die „Gaziah“. Was sie allerdings zu beachten haben ist, das sie nicht provozieren oder

gegen Islam und Muslime gerichtete Propaganda und Aktionen betreiben bzw. den Gegnern des

Islam – gegen diese – zur Seite stehen.

Gegen „Ahl-Baqi und Fissad“, jene sogenannten „Pseudo-Muslime“, die zum Verlust von Islam

und Muslimen zur Waffe greifen und Aufruhr, Verderbnis und Blutvergießen unter ihnen

anrichten, zieht die islamische Gesellschaft zu Felde und bekämpft sie, bis dass erstere einsichtig

werden und mit ihrem Unruhe- und Unheilstiften aufhören.

Die Widersacher des Islam, die sich das Ziel gesetzt haben, das religiöse Fundament der Muslime

zu zerstören oder die islamische Regierung zu stürzen, sind als gegen „Islam und Muslime Krieg

führende Kafaran“ zu behandeln, denen sich die Muslime – dazu sind sie verpflichtet (wagib) –

entschlossen in den Weg zu stellen und zu kämpfen haben, um sich gegen sie zu schützen und zu

verteidigen.

Wenn es das Wohl der Muslime und des Islam erfordert, kann die islamische Gesellschaft

allerdings auch einen vorläufigen Nichtangriffspakt mit den Feinden des Islam schließen. Sie ist

jedoch nicht befugt, mit diesen ein solch freundschaftliches Verhältnis zu unterhalten, dass

dadurch Denken und Gottesdienerschaft der Muslime beeinflusst und zersetzt werden.

4.43 Desertation

Wenn Gihad und Gefecht unumgänglich geworden sind und dennoch jemand feige die Flucht vor

dem Feind ergreift und seine kämpfenden Bruder an der Front im Stich lässt – mit anderen

Worten: desertiert –, so bedeutet das, dass ihm sein eigenes Leben wertvoller ist als das seiner

gesamten Gesellschaft. Es ist defakto ein Verrat an Gottes Wort sowie an Leben, Ehre und

Eigentum seiner Glaubensgeschwister, die vom Feind bedroht sind.

Aus diesem Grunde wird die Desertation aus dem Gefecht als ein schwerwiegendes Vergehen

gewertet. Unmissverständlich erklärt der Erhabene Gott im 16. Vers der Sure 8, Anfal:

رَهُ ± ذٍ دُ ُ

. _

ٓءَ . َةٍ فَقَدۡ َ . يزًا إِلَٰى فِ + ¸َ َ T َالٍ أَوۡ مُ T قِ+ رفً۬ا ل + َحَT لا مُ _ هِمۡ يَوۡمَ إِ + وَمَن يُوَل

نمُ ... _ _ وَمَأۡوَٰهُ ََ Iِ _ منَ ٱ + بِغَضَبٍ

Wer aus dem Gihad und vor dem Feind flieht, ist vom gِttlichen Zorn begleitet. Seine

Flucht ist eine Flucht in die Hِllenverdammnis hinein..., es sei denn, er würde sich

besinnen, zu seiner Truppe zurückkehren und gegen den Feind kنmpfen.

4.44 Verteidigung der islamischen Gesellschaft, Heimat, Ehre...

Die Muslime sind verpflichtet, die islamische Gesellschaft, Familie, Haus, Hof und Ehre zu

verteidigen. In diesem Zusammenhang erklärt Gott im 154. Vers der Sure 2, Baqarah:

- 176 -

شَۡعُرُونَ " لا _ َاءٌٓ۬ وَلَٰكِن A أَمۡوَٲتُۢ بَلۡ أَحۡ Iِ _ لِ ٱ AB َلُ فِى سَ ِ T وَلَا تقَُولُواْ لِمَن يُقۡ

Bezeichne jene, die auf dem Wege Gottes getِtet werden, nicht als tot. Sie leben. Nur..., ihr

begreift das nicht.

Die Geschichte jener, die zu Beginn des Islam mutig und voller Vertrauen auf Gott gegen den

Feind, der sie vernichten wollte, zu Felde zogen..., die Geschichte all der Märtyrer, die ihr Leben

auf dem Wege Gottes einsetzten und hingaben, ist interessant, erstaunlich und gleichwohl

belehrend. Sie waren es, die mit ihrem Blut, das sie aufopferten, dieser heiligen Religion

Stabilität und Verbreitung ermöglichten.

4.45 Was tun mit dem landesinternen Feind?

Wie uns Gewissen und Religion sagen, ist der Feind, der aus der Fremde kommend die

muslimische Gesellschaft bedroht bzw. angreift, zu bekämpfen und daran zu hindern,

Verwüstung, Elend und Vernichtung ins Land zu tragen.

Das gleiche gilt im Zusammenhang mit dem landesinternen Widersacher. Wer ist ein

landesinterner Widersacher? Jener, der gegen das in der islamischen Gesellschaft herrschende

Recht und Gesetz verstößt, es unterminiert, auf diese Weise Unruhe und Verwirrung hervorruft,

der Bevölkerung Ruhe und Frieden raubt und die islamische Ordnung zu ruinieren gedenkt.

Es versteht sich von selbst, dass derartig zersetzenden Elementen das Handwerk gelegt werden

muss, um die gesunde Ordnung, die im Sinne des allgemeinen Fortschritts und Wohlergehens

unerlässlich ist, aufrechterhalten zu können. Dieses geschieht im Rahmen strafrechtlicher

Maßnahmen, die das Gesetz vorschreibt.

Darüber hinaus hat der Islam die Regelung „Gutes gebieten, Schlechtes verwehren“ eingesetzt.

Eine Regelung, die für alle in der Gesellschaft gilt. Ein jeder hat diese Weisung wahrzunehmen,

das heißt zum Guten aufzurufen und vor dem Schlechten zu warnen bzw. es zu verhindern. Auf

diese Weise wird der „Kampf gegen Unheilstifter“ „kollektiv“ und somit effektiver.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Verfahren des Islam und anderer Gesellschaftslehren

bzw. -ordnungen beruht darin, dass in letzteren nur die Reformierung des Tun und Lassens der

Gesellschaftsmitglieder berücksichtigt wird. Der Islam aber will sowohl deren Handeln und

Verhalten als auch Moral und Gesinnung bereinigen. Das heißt, sein Kampf gegen Unheil und

Verderbnis wird auf beiden Ebenen geführt..., auf der geistig-moralischen als auch praktischen.

Das, dem der Islam konsequent entgegentritt, sind Dinge bzw. Praktiken, die sich folgenschwer

auf die Gesellschaft auswirken. Einige davon „verseuchen“ zunächst einzelne Personen und diese

dann – im Endeffekt – die gesamte Gesellschaft. Wie ein Eiterherd im Körper, der sich, so er

nicht behandelt wird, immer mehr ausweitet und schließlich den ganzen Organismus in

Mitleidenschaft zieht. Das, was beispielsweise die Gottesdienerschaft des Menschen

- 177 -

beeinträchtigt bzw. zunichte macht, wodurch die Pflichten, die der Mensch Gott gegenüber hat82

verletzt werden, ist zum großen Teil auf Faktoren dieser Art zurückzuführen.(Unter anderen das

Vernachlässigen der Gebets- oder Fastenpflicht)

Anderes aber betrifft und bedroht unmittelbar das soziale Leben, das Miteinander in der

Gemeinschaft. Gleich unheilvoller „Epidemien“ und Verseuchungen, die in kürzester Zeit

Gesundheit und Leben zum Erlöschen bringen. Zu diesen, soziale Verelendung

heraufbeschwörenden Faktoren gehören Ungerechtigkeit, Verleumdung, Unaufrichtigkeit,

Wucher, Bestechung, die Missachtung der Rechte anderer – insbesondere auch der Eltern – sowie

sämtliche Übergriffe gegen Ehre und Würde der Mitmenschen.

4.46 Verteidigung des Wahren und Rechten

Eine Verteidigung, die ganz besonders „fundamental“, effektiv und gekrönt mit weitreichenden,

tiefgehenden Ergebnissen ist, ist die Verteidigung des Rechten und Wahren, worin das

eigentliche Ziel des Islam beruht. Sein wesentliches Ziel ist die Wiederbelebung bzw.

Verteidigung dessen, was wahr und recht ist. Aus eben diesem Grunde wird der Islam auch als

„Din Haq“, als „Religion der Wahrheit“ bezeichnet. Denn er ist eine Religion, die der Wahrheit

entspringt, in der nichts anderes anzutreffen ist als Rechtes und Wahres und deren Ziel die

Wahrheit bzw. das Rechte und Wahre ist.

Im Heiligen Koran, im 30. Vers der Sure 46, Ahqaf, lesen wir dieses Gotteswort:

تَقِيمٍ o مسۡv ق وَإِلَٰى طَرِيقٍ + يَہۡدِىٓ إِلَى ٱلۡحَ

Der Koran weist in die Richtung der Wahrheit, auf den rechten Weg, an dem nichts

Unebenes ist, keine Unzulنnglichkeit oder Widersprüchlichkeit.

Ein jeder Muslim ist daher aufgerufen und verpflichtet, dem Rechten und Wahren zu folgen, nur

das zu sagen und nur dem zuzuhören und nur das zu verteidigen, was wahr und richtig ist. Unter

Einsatz all seiner Kräfte und Möglichkeiten.

4.47 Mord

Zu den Kardinalsünden zählt ebenfalls der Mord..., sei es Selbstmord oder die Ermordung

anderer, Unschuldiger. Mord gehört zu den sehr schweren Vergehen, und Gott erklärt im

Heiligen Koran, dass der Mord an einer Person wie der an vielen ist. Deswegen, weil sich der

Mörder an der „Menschlichkeit“ generell vergeht. Ob ein Mensch oder mehrere getötet werden...,

es ist in jedem Fall die „Menschlichkeit“, der Gewalt angetan wird, und diese ist allen, ob es sich

um eine oder tausende Personen handelt, gemeinsam.

82 Huquq Allah

- 178 -

4.48 Veruntreuung der Habe einer Waise

Ebenso wie humanitäres Verhalten gut und erfreulich ist, zeugt es von höchster Niedrigkeit, wenn

dem oder den Mitmenschen Unrecht und Leid zugefügt wird.

Zu den besonders frevelhaften Dingen, die im Islam herb angeprangert und als Kardinalsünden

bezeichnet werden, gehört die Veruntreuung der Habe der Waisen. Im Heiligen Koran lesen wir,

dass der, der sich am Eigentum eines Waisenkindes vergeht bzw. bereichert, in Wahrheit Feuer in

sich „hineinschluckt“. Feuer, in dem er in Bälde brennen wird. Wie uns die Rechtleitenden

Imame (a.s.) wissen lassen, ist ein solch schäbiges und schnödes Vorgehen deshalb so besonders

hässlich und verwerflich, weil das eltern- und schutzlose Kind nicht in der Lage ist, sich gegen

das Unrecht zu wehren. Die Möglichkeiten, nach denen ein Erwachsener greifen kann, um sein

Recht zu verteidigen, sind ihm – dem alleinstehenden Waisenkind – in der Regel nicht gegeben

bzw. unbekannt.

4.49 Keine Hoffnung auf das Erbarmen Gottes?

Eine der bedrohlichsten Situationen – und zudem eine große Sünde – ist Hoffnungslosigkeit im

Zusammenhang mit dem göttlichen Erbarmen. Der Erhabene Gott spricht im 53. Vers der Sure

39, Zumar:

_ I حۡمةَِ ٱ _ َطُواْ مِن ر g َلَى أَنفُسِهِمۡ لَا تَقۡ { نَ أَسۡرفَُواْ Jِ_X قُلۡ يَٰعِبَادِىَ ٱ رحِيمُ _ هُ هُوَ ٱلۡغَفُورُ ٱل _ نُوبَ جَمِيعًا إِن Xv يَغۡفِرُ ٱ Iَ _ ن ٱ _ إِ

Sprich: O meine Geschِpfe, die ihr euch selbst Unrecht zufügtet...seid nicht hoffnungslos!

Hofft auf das Erbarmen und die Vergebung eures Gottes. Wenn ihr bereut, wird Gott jede

Sünde vergeben. Denn Gott ist der Verzeihende und Huldreiche.

An einer anderen Stelle bezeichnet Gott jene, die keine Hoffnung mehr auf Sein Erbarmen haben,

als „Ungläubige“, als „Kafar“. Darum, weil sie an die grenzenlose Güte Gottes nicht glauben.

Eine wahrhaft große Sünde..., denn wer die Hoffnung auf Gottes Vergebung und Erbarmen

aufgegeben hat, ist nicht mehr motiviert, gute und gottwohlgefällige Werke zu tun bzw. sich

weiteren Frevelns zu enthalten. Darum, weil er sich in seiner Hoffnungslosigkeit sagt, dass nun,

da er seine Zukunft sowieso verwirkt habe, alles, was immer er auch nun tue, zwecklos sei.

Dem Impuls zu Gutem und Rechtem liegen diese beiden Faktoren, nämlich „Hoffnung auf

Erbarmen“ und „Errettung vor der göttlichen Strafe“ zugrunde. Wer aber die Hoffnung auf

selbiges verloren hat und demzufolge nicht mehr motiviert ist, Gutes zu tun und Schlechtes zu

meiden, ist von daher gesehen wie jemand, der an keine göttliche Religion glaubt und sich an

keine gebunden fühlt...

- 179 -

4.50 Zorn und Groll

Zorn und Groll sind menschliche Eigenschaften. Wer zornig ist, spürt das Verlangen in sich,

seine Empörung zum Ausdruck zu bringen. Und so er sich nicht beherrscht, seine Empfindungen

nicht zähmt und zügelt, wird sein gesunder Menschenverstand beiseitegefegt. Und nun, da seine

Vernunft außer Kraft gesetzt ist, lässt er sich zu Hässlichkeiten hinreißen, die er im

Normalzustand nicht begehen würde. Er wird zu einem wütenden „Tier“...

Vor solch innerem „Toben“, das zu schweren Entgleisungen führen kann, warnt der Islam

eindringlich. Gott gebietet, Zorn und Groll „hinunterzuschlucken“ und in Zorn und Groll nicht zu

handeln bzw. Entscheidungen zu treffen. Das, was der Mensch tut, soll überlegt und aus

Vernunftgründen geschehen, nicht im Affekt.

Im 134. Vers der Sure 3, Al-Imran, lesen wir folgendes Gotteswort:

اسِ ... _ َٰظِمِينَ ٱلۡغَيۡظَ وَٱلۡعَافِينَ عَنِ ٱلن | ...وَٱلۡ

Die, welche ihren Zorn unterdrücken und ihren Mitmenschen vergeben...

Und die Gläubigen beschreibend heißt es im 37. Vers der Sure 42, Schura:

...وَإِذَا مَا غَضِبُواْ هُمۡ يَغۡفِرُونَ

Glنubig sind jene, die, so sie in Zorn geraten, diesen unterdrücken und vergeben.

4.51 Reschweh..., Bestechung, Bestechlichkeit

Geld oder ähnliches anzunehmen, um sich zur Erfüllung einer Pflicht, Aufgabe, einem objektiven

Urteil etc. bereit zu erklären, wird in der islamischen Terminologie als „Reschweh“ (Bestechung,

Bestechlichkeit) bezeichnet. Im Islam zählt derartiges zu den schweren Vergehen. Wer sich

dessen schuldig macht, entbehrt der menschlichen und sozialen Reife und Wertigkeit, hat sich

von Recht und Gerechtigkeit weit entfernt und verdient den göttlichen Zorn. Sowohl der Heilige

Koran als auch die Sunna weisen auf dieses korrupte Verhalten hin und warnen davor.

Prophet Muhammad (s.a.a.s) erklärte, dass die, welche Bestechungsgelder und ähnliches geben

und jene, die sie entgegennehmen als auch diejenigen, die zwischen beiden vermitteln, verdammt

sind. Und Imam Sadiq (a.s.) mahnte:

Wer sich im Zusammenhang mit der Rechtsprechung bestechen lنsst, ist gleich dem, der

Gott trotzt.83

83 Kufr

- 180 -

Dieses betrifft die „Reschweh“ um eines gerechten Urteils oder rechten, gewissenhaften Tun

willens.

Bestechung bzw. Bestechlichkeit im Zusammenhang mit einer falschen, ungerechten

Urteilsfindung, Entscheidung oder sonst welchem Unrecht ist weitaus verwerflicher und zählt zu

den Kardinalsünden.

4.52 Raub

Diebstahl bzw. Raub sind äußerst verwerflich. Durch derlei schnödes, niedriges Vorgehen wird

die materielle Sicherheit der Gesellschaft gefährdet..., eine Realität, die jedem bekannt ist.

Eigentum ist notwendig zum Leben, da es dem Menschen relative materielle Sicherheit und

Unabhängigkeit ermöglicht. Niemand hat das Recht, das, was anderen gehört, fortzunehmen. Das

persönliche Hab und Gut der Mitglieder einer Gesellschaft, das diesen als existenzielle

Absicherung dient, muss geschützt sein und bleiben.

Wenn gegen diese Regelung verstoßen, wenn das Eigentum anderer geplündert wird, bedeutet

das, das die langjährigen Mühen, die jemand aufbrachte, um zu seiner Habe zu kommen und

damit sein und seiner Familie materielles Dasein zu gewährleisten, zunichte gemacht werden.

Wenn Dieben und Plünderern nicht das Handwerk gelegt wurde, wenn die materielle Sicherheit

der Gesellschaft nicht gewährleistet wäre, ginge ein Großteil dessen, das der einzelne bzw. die

Bevölkerung an Mühen, Kraft, Energie und Kapital einsetzten, um eine materielle Existenz

aufzubauen, verloren. Ganz zu schweigen davon, dass die Aktivitäten in der Gesellschaft

erlahmten bzw. erlöschen würden...

Der Islam hat daher für Raub und Diebstahl – etwas, das der Täter in der Tiefe seines Seins selbst

als widerwärtig empfindet – harte Strafen vorgesehen. Hinzuzufügen ist, dass für Mundraub und

geistesgestörte Diebe Sonderregelungen gelten (5:38, Maeda).

بَا o سارِقَةُ فَٱقۡطَعُوٓاْ أَيۡدِيَهُمَا جَزَآءَۢ بِمَا كَسَ _ سارِقُ وَٱل _ وَٱل

4.53 Wucher und نhnliches

Aus islamischer Sicht ist es äußerst verwerflich, zuviel Geld für zuwenig Ware zu verlangen. Im

Heiligen Koran wird derartiges hart getadelt. So lesen wir in den Versen 1, 4 und 5 der Sure 83,

Mutaffefin:

فِينَ + لۡمُطَف +! وَيۡلٌ

عُوثُونَ i م ۡ _ ہُم _ ن أ كَ أَن v أَلَا يَظُ

.

وْلَٰٓ

- 181 -

لِيَوۡمٍ عَظِيمٍ

Wehe denen, die zuwenig Ware geben für zuviel Geld. Wissen sie denn nicht, dass sie zur

groكen Abrechnung gerufen werden?

Darüber hinaus, dass Wucherpreise bzw. Teuerverkäufe und dergleichen ein großes Unrecht an

der Gesellschaft darstellen und Diebstahl gleichkommt, verlieren jene, die sich dessen schuldig

machen, das Vertrauen ihrer Mitmenschen. Sie werden gemieden und setzen sich mit eigenen

Händen der Gefahr aus, dass niemand mehr bei ihnen einkauft, was zu ihrer Verarmung führen

würde.

0
0% (نفر 0)
 
نظر شما در مورد این مطلب ؟
 
امتیاز شما به این مطلب ؟
اشتراک گذاری در شبکه های اجتماعی:

latest article

Ziele der Hijra
Konzepte sozialer Gerechtigkeit im Islam
Kondolation
Die Suren in ihrer offenbarten Reihenfolge
Chronologische Ordnung der qur´anischen Offenbarung und ihre Verbreitung unter den ...
Woher wussten die Engel Bescheid?
WAS BEDEUTET DAS LEBEN IM JENSEITS?
Die Verkünder des Monotheismus
DIE LEICHTIGKEIT DES LEBENS DURCH DIE MORAL DES QURAN
DER QURAN GILT FÜR DIE GANZE WELT

 
user comment