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Gebetsregeln, Gebetsfolge

5.2.14 Gebetsregeln, Gebetsfolge

Es gibt einige Regeln, die im Zusammenhang mit dem Gebet zu beachten sind. Insgesamt sind es

elf.

1. Niyyah

98 Die Qibla ist mit Hilfe eines Gebetsrichtungsmessers feststellbar

- 198 -

2. Takbir al Haram

3. Qiam

4. Qara’at

5. Ruku

6. Sagdah

7. Taschahud

8. Salam

9. Reihenfolge: Das heißt, die einzelnen Gebetsabschnitte sind in der vorgeschriebenen

Reihenfolge zu verrichten. Verwechslungen dürfen nicht sein.

10. Keine Hast: Das heißt, das Gebet darf nicht hastig, sondern muss in aller Ruhe und

Sorgfalt verrichtet werden.

11. Mawalat: Mit anderen Worten, das Gebet ist ohne Unterbrechung zu verrichten.

Fünf dieser Punkte sind „Rukn“, d.h. „Gebetssäulen“. Werden sie bewusst oder infolge von

Unkonzentriertheit nicht beachtet, wird das Gebet ungültig.

Bei Nichtbeachtung der anderen Punkte wird das Gebet dann ungültig, wenn es absichtlich

geschieht

5.2.15 „Säulen“ des Gebets

Zu den Gebetssäulen (Rukn, Arkan) gehören:

1. Niyyah

2. Takbirat ul haram

3. Qiam, bei dem Sprechen der Takbirat ul haram und auch, bevor man in die Ruku geht

4. Ruku

5. Zwei Sagdah

- 199 -

5.2.15.1 Niyyah

Mit „Niyyah“ ist der Vorsatz, das Gebet Gottes wegen verrichten zu wollen, gemeint. Es genügt,

die Niyyah im Herzen zu fassen und zu tragen. Es ist nicht notwendig, sie über die Lippen zu

bringen und beispielsweise verbal bzw. „stimmlich“ zu sagen:

Ich verrichte nun, um Gottes Gebot auszuführen, die vier Rak’ah des Mittagsgebetes.

Wichtig ist, dass der Betende weiß, was er tut bzw. tun will, zu wem er betet und was er betet!

5.2.15.2 Takbirat ul haram

Nach „Adhan“, „Iqamah“, „Niyyah“ und den Worten „Allah u Akbar“ beginnt das Gebet. Mit

dieser „Takbir“ – Allah u Akbar99 – wird alles, was nicht zum Gebet gehört wie z.B. Reden,

Lachen, an anderes als an das Gebet zu Gott zu denken, eine andere Richtung als die Qibla

einzunehmen u.ä. untersagt, wird „haram“. Darum wird diese „Takbir“, d.h. diese

Gotteslobpreisung, als „Takbirat ul haram“ bezeichnet.

Es empfiehlt sich, bei der Takbir die Hände emporzuheben, um sich dadurch die Allerhabenheit

Gottes und die Nichtigkeit alles anderen in Erinnerung zu rufen.

5.2.15.3 Qiam

Das „Stehen“ – „Qiam“ – bei der „Takbirat ul haram“ Und bevor man sich zur Ruku beugt, zählt

ebenfalls zu den „Säulen“ des Gebets. Jedoch bei dem Rezitieren der Sure „Hamd“ und der

nachfolgenden „Sure“ sowie nach der Ruku stellt das Stehen keine „Rukn, d.h. keine

„Gebetssäule“ dar. Das bedeutet, dass dann, wenn jemand die „Ruku“ übersehen haben sollte,

ihm dieses jedoch noch bevor er in die „Sugud“ geht, bewusst wird, so stellt er sich aufrecht hin,

geht in die Ruku und setzt das Gebet in der üblichen Reihenfolge fort. Andernfalls, wenn er nun

in gebeugter Haltung in die „Ruku“ gehen würde, machte dieses sein Gebet ungültig...,

deswegen, weil die „Qiam“ Voraussetzung zur „Ruku“ ist.

5.2.15.4 Ruku

Nach dem Rezitieren der beiden Suren Hamd und Ihlas100 verneigt sich der Betende soweit nach

vorne hinab, dass seine Hände die Knie erreichen können. Diese Haltung wird als „Ruku“

bezeichnet. Bei der „Ruku“ spricht er einmal:

99 Allah u Akbar: Gott ist erhaben-groß, unvorstellbar erhaben-groß

100 Statt der Sure Ihlas kann auch eine andere gewählt werden

- 200 -

ان ربّى العظيم و بحمده ¸ بo س

oder dreimal:

I ان ا ّ ¸ بo س

(Die Übersetzung ist dem nachfolgenden Abschnitt „Sugud“ zu entnehmen)

Nach der Ruku stellt sich der Betende wieder aufrecht hin, woraufhin er in die „Sugud“ geht.

5.2.15.5 Sagdah, Sugud

Bei der „Sugud“ oder „Sagdah“ liegen Stirn, Handflächen, Knie und die beiden großen Fußzehen

auf dem Boden auf. Hierbei wird entweder einmal:

لى و بحمده {D ان ربّى ¸ بo س

gesprochen oder dreimal:

I ان ا ّ ¸ بo س

Letzteres bedeutet: Gott ist dessen, Beigötter zu haben, absolut erhaben.

Ersteres: Preis und Dank sei dem Allerhabenen Gott, der dessen, Beigötter neben sich zu haben,

absolut erhaben ist.

Nun wird eine sitzende Haltung – Kniesitz – eingenommen, woraufhin noch einmal die Sugud

mit der dazugehörenden Dhikr folgt.

Die Stelle, die von der Stirn berührt wird, hat entweder Erde zu sein oder etwas, das aus Erde

hervor wächst.

Auf Nahrungsmittel, Kleidung oder Metallenes darf die Stirn nicht gelegt werden.

5.2.15.6 Taschahud und Salam

Wenn es sich um ein Zwei-Rak’ah-Gebet handelt, gehen wir wie folgt vor:

- 201 -

Nach den ersten beiden Sagdahs erheben wir uns wieder, rezitieren die Sure Hamd und die

anschließende (z.B. Ihlas) und heben dann unsere Hände zur „Qunut“ empor, in Höhe unseres

Gesichtes. Dabei sprechen wir ein Du’a, beispielsweise:

ذاب النّار { ا g نة و ق o خرة حس D نة و فى o نيا حس K ر بّنا آتنا فى ا ّ

„Gott, gib mir Wohles in dieser Welt und in jener. Und bewahre mich vor der Pein des Feuers.“

Anschließend folgen wieder Ruku und zwei Sagdah. Daraufhin sprechen wir – im Kniesitz – die

„Taschahud“, das Glaubensbekenntnis:

. و اشهد انّ محمّداً عبده و رسو . ده لا شريك E و I ّ ا ّ D . اشهد ان لا ا

لى محمّد و آل محمّد { لّهم صلّ ! ا

„Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer dem Einzigen..., dass es keine Gottheiten außer Ihm

gibt. Und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist. Gott segne Muhammad

und sein Ahl-Bayt.“

Nun folgt die „Salam“, bei der wir sprechen:

الصّالحين I لى عباد ا ّ { لينا و { ركاته السّلام ± و I ليك ايّها النّبىّ و رحمة ا ّ { السّلام

ركاته ± و I ليكم و رحمة ا ّ { السّلام

„Friede sei mit dir, o Prophet, und der Segen und die Gnade Gottes! Friede sei mit uns und mit

allen rechtschaffenen Dienern Gottes! Friede sei mit euch und die Gnade und der Segen Gottes.“

Bei einem Drei-Rak’ah-Gebet erheben wir uns nach der „Taschahud“ – das heißt, ohne die Salam

gesprochen zu haben – wieder, sprechen – aufrecht stehend – die Sure „Hamd“ oder dreimal:

اكبر I و ا ّ . ّ ا ّ D . و لا ا I و الحمد ّ I ان ا ّ ¸ بo س

Das bedeutet: Gott ist dessen, Gottheiten neben sich zu haben, absolut erhaben. Preis und Dank

sei Gott. Es gibt keinen Gott außer dem Einzigen, Gott ist erhaben-groß!

Daraufhin folgen Ruku, zwei Sagdah, die Taschahad and Salam.

Bei einem Vier-Rak’ah-Gebet wird die dritte Rak’ah wiederholt und das Gebet mit Taschahud

und Salam beendet.

- 202 -

5.2.16 Gebet „Ayat“

Vier Dinge machen dieses Ayat-Gebet zur Pflicht und zwar: Sonnenfinsternis, Mondfinsternis

(auch wenn Sonne bzw. Mond nicht ganz verdeckt sind und niemand in Furcht gerat), Erdbeben

(auch wenn es niemanden in Angst und Schrecken versetzt) und viertens Donner, Blitz und

schwarze oder rote Winde u.ä., angesichts derer die meisten in Angst und Schrecken geraten.

Was ist im Zusammenhang mit dem Ayat-Gebet zu wissen?

Es ist ein Zwei-Rak’ah-Gebet. Jede Rak’ah umfasst fünf Ruku. Wir gehen dabei so vor:

Nach Niyyah, Takbir, Hamd und anschließender Sure gehen wir in die Ruku. Nach der Ruku

richten wir uns wieder auf, sprechen zum zweiten Male Hamd und die weitere Sure und lassen

erneut die Ruku folgen. In dieser Weise setzen wir fort, bis wir fünfmal Hamd, Sure und Ruku

verrichtet haben. Dann, nach dem Aufrichten nach der fünften Ruku, folgen zwei Sagdah.

Anschließend erheben wir uns erneut zur zweiten Rak’ah, die wie die erste verrichtet wird. Das

Gebet wird mit Taschahud und Salam abgeschlossen.

Bei dem Ayat-Gebet ist es möglich, dass nach Niyyah, Takbir und der Sure Hamd die Verse der

anschließenden Sure aufgeteilt gesprochen, das heißt, dass bei jedem der besagten fünf Male

einige Verse einer Sure rezitiert werden.

Wir gehen dazu wie folgt vor: Nach der ersten Ruku sprechen wir, ohne nun noch einmal die

Sure Hamd zu rezitieren, einige weitere Verse der gewählten Sure. Genauso halten wir es nach

der zweiten, dritten und vierten Ruku. Vor der fünften Ruku bringen wir dann die betreffende

Sure zu Ende. Nun folgen die fünfte Ruku, zwei Sagdah und die zweite Rak’ah in der gleichen

Reihenfolge wie zuvor beschrieben.

5.2.17 Gebet auf Reisen

Wer auf Reisen ist, wandelt unter vier Bedingungen ein Vier-Rak’ah-Gebet in ein Zwei-Rak’ah-

Gebet um.

Erstens: Die Reise darf nicht weniger als acht Farsah101 betragen, oder aber der Betreffende muss

eine Strecke von vier Farsah zurücklegen wollen und vier Farsah zur Rückkehr benötigen.

Zweitens: Von Anbeginn an muss die Absicht, eine Reise von acht Farsah bzw. mehr

unternehmen zu wollen, gefällt werden.

Drittens: Unterwegs darf er seine Absicht, soweit reisen zu wollen, nicht rückgängig machen.

Viertens: Der Zweck der Reise darf kein unrechter, unredlicher sein.

101 Ein Farsah beträgt 6240 Meter

- 203 -

Fünftens: Der Beruf des Reisenden darf nicht „Reisender“ oder „Fernfahrer“ sein. Mit anderen

Worten, für jemanden, der aus beruflichen Gründen – Pilot, Lokomotivführer, Fernverkehrfahrer

etc. – tagtäglich unterwegs ist, gilt diese Regelung nicht. Er ist nicht berechtigt, ein Vier-Rak’ah-

Gebet als Zwei-Rak’ah-Gebet zu verrichten. Es sei denn, er hielte sich zwischendurch mindestens

zehn Tage lang an seinem ständigen Wohnort auf. Nach diesen zehn Tagen vollzieht er während

der ersten drei Fernfahrten sein Vier-Rak’ah-Gebet als Zwei-Rak’ah-Gebet, danach wieder als

reguläres Vier-Rak’ah-Gebet.

Sechstens: Wenn sich der Reisende vornimmt, sich zehn Tage lang an dem Reisezielort

aufzuhalten, macht er von der Reisegebet-Regelung keinen Gebrauch. Wohl aber, wenn er sich

von diesem Ort bzw. seinem Domizil soweit entfernt, das er die Mauern der Stadt nicht sehen

und den Adhan von dort nicht hören kann.

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