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Friday 27th of September 2024
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Die quranische Prädestination „alkadaria“ und das Verhältnis zu anderen Religionen:

Die quranische Prädestination „alkadaria“ und das Verhältnis zu anderen Religionen:

Der Quran dokumentiert nicht nur die Verschiedenheit der Menschen im Glauben durch
(Sure 2, Vers 256)
“Es gibt keinen Zwang im Glauben“

sondern bezeichnet sogar weltanschaulich- religiösen Pluralismus als gottgewollt:
(Sure 5, Vers 48)
“...Und wenn Allah gewollt hätte, hätte Er euch zu einer einzigen Gemeinschaft gemacht. Doch Er wollte euch prüfen in dem, was Er euch gegeben hat. Darum wetteifert miteinander in guten Werken. Zu Allah werdet ihr alle zurückkehren. Dann wird Er euch Kunde geben davon, worüber ihr zu streiten pflegtet.“

Der Quran fordert die Haltung der Toleranz
:
(Sure 8, Vers 29)
“Und sprich: Es ist die Wahrheit von euerem Herrn, darum lass den gläubig sein der will, und den ungläubig sein der will.“

(Sure 10, Vers 99)
„Und hätte dein Herr es gewollt, so hätten alle, die insgesamt auf Erden sind geglaubt. Willst du also die Menschen zwingen, Gläubige zu werden?“

Aus der Prädestinationslehre kann man deduzieren, dass es unmöglich ist eine Einheit der Religionen zu erreichen.

Die islamische Jurisprudenz und das Verhältnis zu anderen Religionen:

Siehe dazu Murad Wilfried Hofmanns „Islam als Alternative“.

Wirken sich die unterschiedlichen Traditionen auf das Verhältnis zu anderen Religionen aus?

Da der Quran sich eindeutig und völlig klar artikuliert, wie die Beziehung zu anderen Religionen auszusehen hat, gibt es kaum Abweichungen der Auslegungstraditionen hinsichtlich des Verhältnisses zu den anderen Religionen.

Die Nichtmuslime „ahlu dhimma“ unter islamischer Herrschaft waren in der muslimischen Geschichte Schutzbefohlene; sie hatten dieselben Rechte wie die Muslime, hatten hohe Ämter in der Verwaltung inne und genossen als Minister ihren muslimischen Amtskollegen gegenüber sogar gewisse Vorzüge. Unterschiede gab es in drei Belangen:

- Die Nichtmuslime unterlagen keiner Wehrpflicht.
- Da sie keinen Militärdienst leisten mussten, zahlten sie als Ausgleich Wehrersatzsteuer. Diese war selten höher als die Zakat (2,5 %), die sozial-religiöse Pflichtabgabe der Muslime, welche von Nichtmuslimen auch nicht entrichtet werden musste.
- Sie durften alle Ämter bekleiden, ausgenommen lediglich das oberste Amt im Staat.


Dazu sehr vielsagend ein Ausspruch des Propheten Mohammad (s.s.):
„Wer einem Dhimmi (schutzbefohlener Nichtmuslim) Unrecht tut, der tut mir Unrecht.“


Wie kann nun ein Dialog geführt werden und worüber sollte geredet werden?

Dazu der quranische Vers 125 aus der Sure 16:
„Rufe auf zum Pfad deines Herren mit Weisheit und schöner Ermahnung und führe Streitgespräche auf die beste Art und Weise.“

Die Betonung der Freundlichkeit und des Taktgefühls stimmt völlig überein mit dem Gebrauch von Vernunft im ist Einklang mit der quranischen Forderung “Es gibt keinen Zwang im Glauben.“ (Sure 2, Vers 256).

Dabei sind die soziologischen Aspekte und Themen der menschlichen Grundrechte entsprechend der islamischen Vorstellung der unantastbaren menschlichen Würde unbedingt zu berücksichtigen, wie z.B. Recht auf:

- Leben
- Freiheit
- Körperliche Unversehrtheit
- Gleichbehandlung von Frauen und Männer sowie Minderheiten
- Asyl
- Unschuldsvermutung
- Keine Strafe ohne Strafandrohung

Diese Belange müssen auch in einem kulturellen wirtschaftlichen Rahmen gesehen werden, denn Gerechtigkeit kann nur als Produkt eines stimmigen und umfassenden Gesellschaftssystems verwirklicht werden. Hier liegen auch die Ansätze für einen wirklich wertvollen Dialog und eine fruchtbare Zusammenarbeit: Über das Wissen voneinander zu gegenseitigem Respekt und Akzeptanz hin zum Eintreten für jene zahlreichen gemeinsamen Werte, die die Welt für alle lebenswerter machen.

 

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