B. Techniken des Vorspiels
Bezüglich der Methoden, welche im Vorspiel zur Befriedigung dienen, so erlaubt die Shariah dem Ehemann und der Ehefrau, sich anzuschauen, küssen, anfassen, riechen und irgendeinen Teil des Körpers des Partners zu befriedigen. Daher ist Oralverkehr, wie bekannt ist, erlaubt. Imam Musa al Kadhim (ع) wurde einmal gefragt: "Kann eine Person die Scheide der Frau küssen?" Der Imam (ع) sagte: "Dies ist kein Problem." [9]
Die einzige Begrenzung liegt darin, dass keine fremden Gegenstände benutzt werden sollten. Die Einschränkung, dass keine fremden Gegenstände benutzt werden sollten, basiert auf dem folgenden Hadith:
'Ubaydullah bin Zurarah sagte, dass er einen alten Nachbarn hatte, welcher ein junges Sklaven-Mädchen besaß. Aufgrund seines hohen Alters, konnte er seine junge Sklavin während des Sexualverkehrs nicht vollkommen befriedigen. Daher bat sie ihn darum, seine Finger in ihre Scheide zu stecken, so wie sie es mochte. Der alte Mann war mit ihren Wünschen einverstanden, auch wenn er diese Idee nicht mochte. So bat er 'Ubaydullah darum, Imam 'Ali ar-Reza (ع) darüber zu befragen. Als 'Ubaydullah den Imam (ع) darüber befragte, sagte der Imam (ع): "Es gibt kein Problem dabei, solange er einen Teil seines Körpers dafür benutzt, aber er sollte nichts anderes als seinen Körper dafür benutzen." [10]
Jedoch ist Selbstbefriedigung nicht erlaubt, im Falle einer verheirateten Person, gibt es aber kein Problem, wenn die Frau den Penis des Mannes bis zum Erguss befriedigt, oder der Ehemann die Scheide seiner Frau bis zum Orgasmus befriedigt. Dies ist erlaubt, da es nicht zur "Selbstbefriedigung" gehört, es ist eine Befriedigung durch einen erlaubten Partner.
C. Sexualverkehr
Gibt es irgendeine Art des Sexualverkehrs, welche verboten ist im Islam? Nein! Bezüglich der grundlegenden sexuellen Positionen, gibt es keine Beschränkungen. Mit "grundlegenden sexuellen Positionen" sind die Positionen gemeint, wie z.B. Gesicht zu Gesicht, die Frau oberhalb des Gesichts; seitliche Position, Rückenposition, in der der Mann die Scheide der Frau von hinten durchdringt. Eigentlich überlässt die Shariah es dem Mann und der Frau zu forschen und zu experimentieren, so wie sie wollen.
Allerdings ist es makruh, in einem stehenden Zustand einzudringen oder das Gesicht gen Qiblah zu richten. Es ist empfehlenswert, akrobatische Positionen, wie von Sexologen gegeben zu unterlassen, welche sogar zu körperlichem Schaden führen könnten. Denke daran, die Hauptregel ist das gegenseitige Vergnügen. Wenn ein Partner eine bestimmte Position nicht mag, so sollte der andere Partner seine Meinung respektieren.
Es ist sehr empfohlen, dass zu Beginn des Sexualverkehrs, die beiden Partner folgendes rezitieren: Bismillaahir Rah'maanir Rah'eem (Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen).
D. Analverkehr
Die Meinungen unserer Gelehrten bezgl. Analverkehr variieren. Die Mehrheit der shiitischen Gelehrten hat zwei Schlüsse gezogen: (1) dass Analverkehr nicht haram ist, jedoch sehr verpöhnt (karahatan shadidah) und benötigt das Einverständnis der Frau. (2) Wenn die Frau nicht einverstanden ist, so sagen alle Gelehrten, so ist es vorsichtshalber wajib dies zu unterlassen.
Während des letzten Jahrzehnts des Lebens von Ayatollah al-Khu'i grenzte er sich von der mehrheitlichen Sicht ab und stellte die Regel auf, dass es vorsichtshalber wajib ist, auf Analverkehr zu verzichten, egal, ob die Frau damit einverstanden wäre oder nicht.
Maulana Sayyid Muhammad Rizvi sagt: "Ich würde von Analverkehr sehr abraten" und zitiert die Aussage von Imam Ja'far as-Sadiq und Imam 'Ali ar-Reza (ع) über Analverkehr: "Die Frau ist ein Hilfsmittel für euer Vergnügen, daher verletzt sie nicht."
E. Hygiene
Nachdem Geschlechtsverkehr sollten die Partner ihre Geschlechtsorgane mit einem sauberen Tuch abwischen. Es ist empfohlen, dass dasselbe Tuch nicht von beiden benutzt werden sollte.
6. Tage und Zeiten für den Geschlechtsverkehr
A. Wann ist der Geschlechtsverkehr verboten?
[Al-Baqarah 2.222] Und sie fragen dich wegen der monatlichen Reinigung. Sprich: «Das ist schadenbringend, so haltet euch fern von Frauen während der Reinigung, und geht nicht ein zu ihnen, ehe sie sich gereinigt. Haben sie sich durch ein Bad gereinigt, so geht ein zu ihnen, wie Allah es euch geboten. Allah liebt die sich Bekehrenden und liebt die sich Reinhaltenden.»
Der Islam verbietet den Geschlechtsverkehr während der Regelblutung. Gemäß der Shariah, dauert die monatliche Periode zwischen drei bis zehn Tage. War die Blutung für weniger als drei Tage, dann ist das keine Regelblutung gewesen; war die Blutung für mehr als zehn Tage, dann ist es eine Regelblutung mit normaler Anzahl an Tagen. Tritt eine Blutung außerhalb der Regelblutung auf, so ist der Geschlechtsverkehr dennoch erlaubt.
Das Verbot des Geschlechtsverkehrs während der Regelblutung beschränkt sich streng auf den sexuellen Verkehr. Anderer intimer Verkehr (mit Ausnahme von Vaginal- und Analverkehr) ist erlaubt. Allerdings ist es besser, wenn man nicht mit dem Bereich zwischen dem Nabel und den Knien spielt.
Wenn eine Person sich gerade im sexuellen Verkehr mit seiner Frau befindet und ihre Periode plötzlich beginnt, so muss der Geschlechtsverkehr sofort abgebrochen werden.
Der oben genannte Vers zeigt (bis das Blut stoppt), dass wenn die Blutung zum Stillstand kommt, der Geschlechtsverkehr wieder generell erlaubt wird, auch wenn die Frau keine große rituelle Gebetstwaschung (Ghusl) vollzogen hat. Mujtahids (Rechtsgelehrte) sagen, dass es besser ist den Geschlechtsverkehr zu unterlassen, bis die Frau die große rituelle Gebetswaschung (Ghusl) vollzieht oder zumindest ihre privaten Teile wäscht. [11]
Zeiten, in denen es Makruh (verpöhnt) ist Geschlechtsverkehr zu haben:
1. Während schrecklichen Naturereignissen wie: Verfinsterungen, Erdbeben, Hurrikans etc.
2. Vom Sonnenuntergang bis zum Abend (Maghrib)
3. Von der Morgendämmerung (Fajr) bis zum Sonnenaufgang (Subh)
4. Die letzten drei Nächte der Mondmonate
5. Am Abend des 15. eines jeden Mondmonats
6. Am Abend des 10. des Monats Dhul-Hijjah
7. Während eines Janaba Zustands.
B. Empfohlene Tage und Zeiten für den Geschlechtsverkehr
Wir haben zuverlässige Ahadith (Überlieferungen), welche zeigen, an welchen Zeiten es gut ist sexuellen Verkehr zu haben:
1. Sonntagnacht
2. Montagnacht
3. Mittwochnacht
4. Donnerstagmittag
5. Donnerstagnacht
6. Freitagabend
7. Wann immer die Frau will
C. Wann ist es Pflicht Geschlechtsverkehr zu haben?
Es ist für einen Mann Pflicht, alle vier Monate Geschlechtsverkehr mit seiner Frau zu haben. Dies zählt zu den ehelichen Rechten der Frau. Diese Verpflichtung bleibt bestehen, es sei denn es gibt eine Entschuldigung oder die Frau verzichtet darauf.
7. Verhütung und Abtreibung
Gemäß der Shi'ah Rechtssprechung ist es erlaubt eine Familienplanung durchzuführen, als eine private Maßnahme aufgrund des Platzes oder Regulation der Größe der Familie aufgrund von gesundheitlichen Gründen oder wirtschaftlichen Gründen. Es gibt keinen einzigen Quranvers oder Hadith, der sich gegen die Kontrolle von Geburten ausspricht, noch ist es wajib, Kinder in der Ehe zu haben.
A. Methoden der Verhütung
Lasst uns einige übliche Verhütungsmittel betrachten und bestimmen, ob sie im Islam erlaubt sind oder nicht. Es muss erwähnt werden, dass wir die Erlaubnis dieser Methoden nur von dem Blickpunkt der Shariah aus betrachten. Für die medizinische Meinung über die Beständigkeit und irgendwelcher Nebenwirkungen dieser Methoden, muss der Leser seinen oder ihren Arzt befragen. Ferner muss jeder ergänzend schauen, was der jeweilige Marja' dazu sagt.
1. Verhütungsmittel, welche oral eingenommen werden
Die Antibabypille verhindert die Empfängnis durch die Verhinderung eines Eisprung. Da all solche Pillen den Eisprung verhindern, gibt es absolut kein Problem, dies zu benutzen. Allerdings muss man einen Arzt aufsuchen und sich über mögliche Nebenwirkungen informieren.
2. Dreimonatsspritze
Die Dreimonatsspritze geht genau wie die Pille vor, nur anstatt sie oral einzunehmen, bekommt man alle drei Monate eine Spritze. Diese und andere ähnliche Verhütungsmethoden durch Injektion sind auch erlaubt
3. Intrauterinpessar
Intrauterinpessar (oder umgangssprachlich: Spiralen) sind Gegenstände aus Plastik oder Metal, in verschiedenen Formen, welche in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Es ist kein Problem, dies zur Verhütung zu benutzen.
4. Abriegeleinrichtung
Dies sind alles Hindernisse, welche den Sperma daran hindern, die Gebärmutter zu erreichen. Dies geschieht dadurch, dass der Penis mit einem Kondom umhüllt wird, oder dadurch, dass der Gebärmutterhals durch ein Diaphragma verhüllt wird. Mittel, die dazu dienen das Sperma zu töten, bevor sie die Eizelle erreichen gehören auch zu solchen Hindernissen. Es gibt absolut kein Problem dabei, diese Sachen als Verhütungsmittel zu benutzen.
5. Abbruch des Geschlechtsverkehrs
Dies bedeutet, den Geschlechtsverkehr vor der Ejakulation abzubrechen und das Geschlechtsorgan des Mannes herauszunehmen. Dies war die am meisten verbreitete Art der Verhütung vor der Erfindung der modernen Verhütungsmittel.
Muhammad bin Muslim and 'Abdur Rahman bin Abi 'Abdillah Maymun fragte Imam Ja'far as-Sadiq (ع) darüber. Der Imam sagte: "Es ist die Entscheidung des Mannes; er kann ejakulieren wo immer er will." [12]
Basieren auf diesen Hadith sehen die Gelehrten es als erlaubt jedoch makruh an, ohne die Erlaubnis der Frau.
B. Abtreibung
Die Einstellung des Islams bezüglich der Verhütung und der Abtreibung ist sehr ausgeglichen. Es erlaubt Frauen eine Schwangerschaft zu verhindern, jedoch verbietet einen Abbruch.
8. Gegenseitige Rechte und Verhalten
Denke daran, dass die Braut erst vor kurzem ihre Geliebten verlassen hat. Sie könnte neu sein an diesem Ort. Sie verdient Beachtung und eine Chance, sich ihrem neuen Umfeld anzupassen.
Mulla Muhsin Faiz Kashani in seinem Buch, Al Waafi im Kapitel „Das Recht einer Frau gegenüber ihren Mann" schreibt, dass einige Leute den Propheten (ص) über die Rechte einer Frau gegenüber ihren Mann fragten. Er (ص) antwortete: „Er sollte kleine Störungen an ihr übersehen und wenn sie einen großen Fehler begeht, so sollte er ihr diesen Fehler verzeihen." [46]
Shabab Abdu Rabbeh überliefert: „Ich fragte Imam Sadiq (ع) über die Rechte einer Frau gegenüber ihren Mann. Er (ع) antwortete: „Er sollte all ihre grundlegenden Notwendigkeiten erfüllen. Er darf sie nicht einschüchtern, indem er ihr gegenüber immer wieder wütend wird, d.h. nach der Erfüllung ihrer Bedürfnisse soll er freundlich und liebevoll zu ihr sein. Ich schwöre bei Allah, dann hat er die Rechte seiner Frau erfüllt." [47]
Man kann die Wichtigkeit über die Beachtung der Rechte einer Frau aus einem Hadith vom Propheten (ص) herauslesen. Er (ص) sagte: „Der beste unter euch ist derjenige, der die Rechte seiner Frau auf die bestmöglichte Art und Weise beachtet. Ich bin der beste unter euch, was die Einhaltung der Rechte einer Frau betrifft." [48]