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Der geehrte Prophet (s.) und das Erfordernis einer Regierung im Islam (1)


 

Einleitung

Das Erfordernis einer Regierung im Islam gehört zu den wichtigen und grundsätzlichen Themen und ist Gegenstand des vorliegenden Artikels. Der Islam enthält als die jüngste und letzte Religion himmlischer Herkunft Gesetze und Bestimmungen, die Gott, der Erhabene, zur Rechtleitung der Menschheit auf den geehrten Propheten des Islams, Hasrate Mohammad (s.) herab gesandt hat.

 

Da Gott der Schöpfer der Menschen ist, alles weiß und daher auch alle Seiten des menschlichen Daseins kennt, ist er besser als wir darüber im Bilde, was zu unserem Wohl beiträgt. Daher ist das Gesetz, dass von Gott kommt, das vollendete und umfassendste und garantiert für das Glück im Leben und die jenseitige Glückseligkeit des Menschen.

 

Aber die Existenz des Gesetzes genügt für sich alleine nicht, um das Leben der Menschen zu regeln und sein Wohl abzusichern, sondern neben dem Gesetz muss es auch eine Einrichtung geben, welche die Bestimmungen des Gesetzes praktizierbar macht. Erst dann kann das Gesetz eine Wirkung haben. Die Einrichtung, welche die Aufgabe der Durchführung des Gesetzes und der Verwaltung der Angelegenheiten der Gesellschaft übernimmt, nennt sich „Staat“ oder „Regierung“ und zählt zu den Notwendigkeiten für das menschliche Leben. Ohne Existenz einer Regierung, gerät die menschliche Gesellschaft in ein Chaos und wird auf ihren Untergang und ihre Vernichtung zugehen.

 

Wir möchten nun die Notwendigkeit der Bildung einer Regierung im Islam untersuchen, um dann mit den Grundlagen und Aspekten einer Regierung im Islam Bekanntschaft zu schließen. In diesem Artikel werden folgende Fragen behandelt: Notwendigkeit einer Regierung generell und im Islam sowie  Vorgeschichte der Regierung im Islam.

 

A - Notwendigkeit einer Regierung

 

Da der Mensch auf der einen Seite ein soziales Wesen, aber auch auf der anderen Seite auf eine Weise veranlagt ist, dass er nach Macht und nach alleiniger Besitzergreifung strebt und alles gerne für sich selber besitzen will, kommt es zu einem Konflikt zwischen diesen Gegensätzen. Damit es in der Gesellschaft nicht zu diesem Aufprall und zu dieser Reibung kommt und ein Chaos verhindert wird, sind ein Gesetz und Bestimmungen erforderlich, so dass diese dem Leben der Menschen Ordnung verleihen und die Beziehungen zwischen den Menschen regeln. Jedoch reicht das Vorhandensein des Gesetzes nicht aus, denn das Gesetz kann nur dann etwas nützen, wenn es durchgeführt wird, anderenfalls ist es nichts wert. Deshalb muss es eine Einrichtung geben, welche die Gesetze in der Gesellschaft geltend macht, das Gesellschafsleben der Menschen regelt und ordnet, Sicherheit herstellt und sich der Verwaltung der Angelegenheiten der Gesellschaft widmet. Diese Einrichtung ist die Regierung, weshalb die Existenz einer Regierung in der Gesellschaft als Erfordernis gilt, denn bei ihrem Fehlen werden Chaos und Gesetzlosigkeit in der Gesellschaft herrschen und die menschliche Gesellschaft auf ihre Vernichtung zugehen.

 

Über die Notwendigkeit einer Regierung hat der bedeutende griechische Philosoph der Antike, Aristoteles gesagt (Rückübersetzung aus der Farsi-Sprache) : Die Regierung ist ein natürliches Bedürfnis der Menschheit, denn der Mensch mit einem zivilisierten Wesen ist gezwungen ein gesellschaftliches Leben zu führen, und wer die Existenz einer Regierung ablehnt ist entweder ein wilder Mensch oder ein Wesen, das über dem Menschen steht und keine Regierung benötigt. (1)

 

Plato, ein weiterer großer Philosoph der griechischen Antike ist hierzu folgender Meinung (Rückübersetzung): „ Das Leben oder die Erzielung von Tugend ist für die einzelnen Menschen nur bei der Existenz des Staates möglich, denn die menschliche Natur ist dem politischen und gesellschaftlichen Leben zugeneigt. Deshalb gehört die Existenz des Staates zu den natürlichen Dingen, ohne die der Mensch nicht auskommt.“ (2)

 

Ibn Chaldun, der Begründer der Soziologie, betrachtet die Existenz eines Staates (einer Regierung) als eine Notwendigkeit und führt als Beweis an, das der Mensch ein geselliges Wesen oder sozusagen dem zivilisierten Leben zugeneigt ist. Er zieht daraus den Schluss, dass die Bildung eines Staates eine Notwendigkeit darstellt. (3)

 

Dies waren   Ansichten von Philosophen und Denkern über die Notwendigkeit einer Regierung und eines Staates im gesellschaftlichen Leben der Menschen, die darauf basieren, dass der Mensch aufgrund seiner Natur es als eines der elementaren Bedürfnisse für sein Sozialleben betrachtet, dass es eine Regierung gibt. In keinem Abschnitt der Geschichte hat es Menschen gegeben, die keine Regierung besaßen, und sei es auch in ihrer noch sehr einfachen Form. Jedenfalls hat es immer in allen Epochen der Menschheitsgeschichte auf irgendeine Weise Regierungen gegeben, allerdings in verschiedener Gestalt – von der Stammesregierung, der Stadtregierung, den Imperien usw. bis zu den heutigen Regierungsmodellen. Staat und Regierung gehören demnach zu den Erfordernissen des Gesellschaftslebens der Menschen und kein vernünftiger Mensch wird diese Notwendigkeit abstreiten.

 

1. Der Prophet als Begründer der Islamischen Regierung

 

Anhand der historischen Quellen und der Betrachtung der Geschehnisse nach Ankunft des Propheten Mohammad (s.) in Medina wird deutlich, dass der Prophet sofort bei seinem Eintreffen in Medina eine Regierung bildete. Er richtete wie ein Regent und eine politische Persönlichkeit Regierungsorgane ein und bildete zum Schutz des Islamischen Landes ein geordnetes Heer. Er gab Anweisung zu Gefechten und Friedensabschlüssen, schloss mit einigen Gruppen ein Bündnis und Verträge ab, stellte Wirtschafts- und Sozialpläne auf, schickte Verwalter in die Umgebung aus und sandte Botschafter ins Ausland und zu den Stammesführern und Herrschern. Er lud die Regenten anderer Länder und die Stammesoberhäupter zum Islam ein und baute eine Moschee, in der gerichtliche Angelegenheiten behandelt und Streitfälle geklärt sowie Strafmaßnahmen durchgeführt wurden, und von der aus das Land verwaltet wurde. Er selber war Richter und berief Richter in ihr Amt usw. (4)

 

Diese Betrachtung zeigt, dass der Prophet des Islams der erste Begründer der Islamischen Regierung war und dieser Ehrwürdige selber Maßnahmen zur Gründung der politischen und denkerischen Ordnung der Regierung ergriffen hat. Nach seinem Verscheiden dehnte sich der Staat aus. Er wuchs und wurde bald zur größten Weltmacht jener Zeitära. Zwar streiten einige ab, dass es zur Zeit des Propheten eine Regierung gegeben hat und meinen, dass dieser Ehrwürdige lediglich die religiöse Führung der Muslime innegehabt hätte und keine Regierung gegründet habe. Aber wenn man die Biografie des Propheten studiert, zeichnet sich deutlich ab, dass er nicht nur die religiöse Führung der Muslime innehatte, sondern auch die politische Führung der Islamischen Gesellschaft in der Hand hielt. Die Beispiele, die angeführt wurden, zeugen alle davon, dass es zur Zeit des Propheten einen Staat gegeben hat.

 

Nach dem Erscheinen des Islams in Mekka und anschließend der zunehmenden Verbreitung des Aufrufs des Propheten und seine Hidschra nach Medina, wurde der islamische Staat seitens des Propheten des Islams gegründet und dieser Ehrwürdige hat neben Lehre und Erziehung persönlich die Verwaltung und Führung der islamischen Gesellschaft übernommen und sich der Verwaltung der Gesellschaftsordnung der Muslime in den verschiedenen Bereichen des Gerichtswesens, der Kultur, Politik , sowie militärischer und wirtschaftlicher Angelegenheiten gewidmet. Dies ist aufgrund von Koranversen und historischen Beweisen so eindeutig, dass sogar nicht-muslimische Orientalisten, die in gewissem Umfange die Geschichte des Islams kennen, dies erklärt haben.

 

Der italienische Wissenschaftler Foloni sagt (Rückübersetzung): „ Hasrate Mohammad (s.) hat gleichzeitig die Grundlagen für die Religion und die Regierung gelegt und die Ausdehnung dieser beiden geschah zu seinen Lebzeiten in gleichem Maße. Mit den Worten von Thomas Arnold: „Der Prophet des Islams war der Anführer der Religion und das Oberhaupt des Staates “. (5)

 

Ebenso wie die Mehrheit der Muslime davon überzeugt ist, dass es zu Lebzeiten des Propheten des Islams eine Regierung gab, und die meisten Muslime in ihm ihren religiösen und zugleich politischen Anführer sehen, haben auch nicht-muslimische Orientalisten, die mit der Geschichte des Islams vertraut wurden, zugegeben, dass zur Zeit des Propheten eine Regierung existierte. So sagt der Orientalist Struthmann ,: „ Der Islam ist ein religiöses politisches Phänomen, denn sein Begründer war nicht nur Prophet, sondern hatte auch die Regierung in der Hand und war völlig mit der Methodik des Regierens vertraut. “(6)

 

2. Der Islam als Religion, die Politik mit einbezieht

 

In keiner Hinsicht ist der Islam getrennt von der Regierung vorstellbar, da ohne Regierung viele seiner Gebote und Gesetze ihre Funktionsfähigkeit verlieren, was dem islamischen Denken widerspricht. Denn der Islam ist eine vollendete Religion und enthält Bestimmungen für alle Bereiche des menschlichen Lebens. Es geht also nicht, dass die Mehrheit seiner Gebote nicht durchgeführt wird. Deshalb gilt die Existenz einer Regierung im Islam als Notwendigkeit und der Prophet hat auf dieses Erfordernis geachtet und selber unmittelbar zwecks Durchführung der Gesetze und Gebote des Islams und damit die Angelegenheiten der Islamischen Gesellschaft geregelt werden, Maßnahmen zur Bildung einer Regierung ergriffen, was die Geschichte belegt.

 

Mit anderen Worten: Religion und Staat sind im Islam nicht voneinander zu trennen, denn „im Islam besteht die Politik aus der Verwaltung und Führung der Gesellschaft zur Gewährleistung des Wohls im Leben und ihm Jenseits.“ (7)

 

Daher sind im Islam Religion und Staat nicht nur nicht voneinander getrennt, sondern gemäß Schahid Moddares (gilt): „ Unsere Politik ist wie unsere Religiosität (Glaubensausübung).“ Wenn wir von einer Trennung zwischen Religiosität und Politik im Islam ausgingen, bliebe nichts von dieser Religion übrig, denn wie Imam Chomeini (r.h.) gesagt hat, ist der ganze Islam Politik:

 

„Bei Gott! Der ganze Islam ist Politik. Sie haben den Islam schlecht vorgestellt. Islam ist geordnete Politik. Im Qur`an kommt auf hundert oder noch mehr behandelte Themen über gesellschaftliche Angelegenheiten nur ein behandeltes Thema über das Gott-Dienen.   Bei einem Lehrgang über ein Hadithwerk mit ungefähr 50 Kapiteln behandeln nur circa 3 oder 4 Kapitel das Gott-Dienen und die übrigen Kapitel beziehen sich alle auf die Gesellschaft und die Politik.“ (8)

 

Und an anderer Stelle sagt er (Imam Chomeini): „Der Islam ist eine politische Religion!“ (9)

 

Ebenso heißt es über die enge Beziehung zwischen Politik und Religiosität im Islam:

 

„ Die Bildung eines Staates durch den Propheten Gottes (s.) in Medina ist der beste Beweis für die Beziehung zwischen Religion und Politik. Der Prophet (s) besaß nicht nur den Rang des Propheten sondern auch den Rang des Imams und des Walis (des Führers und Verwalters) der Muslime und die Bildung einer Regierung gehörte zu den Aufgaben, die Gott ihm anvertraut hatte, denn er sollte die Religion durchführen, und ihre vollständige Durchführung war nicht verwirklichbar außer durch den Staat. Diejenigen die die Religion nur auf die Moral und auf das Jenseits beschränken, sollten wissen, dass der Pfad zum Jenseits über die gesellschaftlichen Beziehungen verläuft .“ (10)

 

Die Gesetze des Islams geben dem Leben der Menschen eine Richtung und gelten als ihr Lebenskonzept. Sie umfassen deren Lebensprogramm im individuellen und im sozialen Bereich. Die Durchführung dieser Gesetze und Programme im gesellschaftlichen Bereich macht einen Staat notwendig und aufgrund dieser Notwendigkeit hat der Prophet des Islams eine Regierung gebildet, damit er durch Durchführung der Gesetze des Islams das Wohl der Muslime im jenseitigen Leben garantiert.

 

Bis hierher ist demnach klar geworden, dass der Islam für den individuellen und den sozialen Bereich Gesetze und Bestimmungen bereithält, welche die Existenz der Regierung erforderlich machen. Daher hat der Prophet des Islams selber direkt eine Regierung gebildet und dies zeigt, dass es zur Zeit des Propheten bereits einen Islamischen Staat gegeben hat, dessen Bildung unter Beachtung der Natur der islamischen Gesetze und des Bedürfnisses der muslimischen Gesellschaft erfolgte.

 

(1) Politik, übers. Ahmad Lotfi , S. 1-66

 

(2) Platos Republik, übers. Ruhani

 

(3) Moqadameh Ibn Chaldun, S. 41 – 42 (gemäß Manabe-ye hokumat-e islami - Grundlagen des Islamischen Staates, Sobhani)

 

(4) Manabe-ye hokumat-e islami (Grundlagen des Islamischen Staates), Dscha`far Sobhani, Übersetzung und Abfassung von Davud Elhami, Towhid-Verlag, Qum, 1370 (1991), S. 13

 

(5) ebenda, S. 5-15

 

(6) Din wa dulat dar andischehe islami ( Religion und Staat im Islamischen Denken), Mohammad Sorusch, Verlagszentrum des Büros für Islamische Öffentlichkeitsarbeit (Daftar-e Tablighat-e Islami), Qum, 1378 (1999), S. 1922

 

(7) Falsafeh-e siasat (Politikphilosophie), S. 7-20

 

(8) Sahifeh-e Nur, Bd. 21, S. 8-178

 

(9) ebenda, Bd. 9, S. 9-138

 

(10) Manabe-ye hokumat-e islami ( Grundlagen des Islamischen Staates ) Hussein Dschawan Arasteh, Verlagszentrum des Büros für Islamische Öffentlichkeitsarbeit ( Daftar-e Tablighat-e Islami ), Qum, 1379 (2000), S. 52

 

Wird fortgesetzt… 

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