Der Koalitionsstreit zum Umgang mit religiös besetzen Kleidungsstücken im Gerichtssaal ist so gut wie beigelegt. Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sagte der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag in Stuttgart, für hauptamtliche Richter und Staatsanwälte solle das Tragen von religiösen Symbolen wegen der Neutralitätspflicht der Justiz ausgeschlossen sein. Für andere Gruppen, darunter Schöffen, Rechtspfleger und Protokollanten, solle das Verbot aber nicht gelten, sagte Schwarz.
Justizminister Guido Wolf (CDU) signalisierte Zustimmung: „Das Entscheidende ist für mich, dass es in Baden-Württemberg keine Richter und Staatsanwälte mit religiösen Symbolen gibt.“ CDU-Fraktionschef Wolfgang Reinhart sagte, er begrüße, dass sich die Grünen sich in der Sache doch noch bewegten. „Daher sehe ich eine gute Chance, dass wir einen Kompromiss beim Verbot religiös besetzter Kleidungsstücke im Gerichtssaal vereinbaren und umsetzen können.“