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. DIE PILGERFAHRT NACH MEKKA (ĤAJ)

. DIE PILGERFAHRT NACH MEKKA (ĤAJ)

Jeder Muslime, der finanziell und physisch dazu in der Lage ist, muß mindestens einmal in seinem Leben im Monat 'Zi Al-Ĥajjeh', dem zwölften Monat des islamischen Mondkalenders, die Pilgerfahrt nach Mekka vollziehen. In Mekka befindet sich die wichtigste Moschee für alle Muslime auf der Welt, es ist die Moschee 'Masjed Al-Ĥaram', in der sich das Heiligtum der Ka'ba befindet. Alle Muslime wenden während der täglichen Gebete ihr Gesicht und ihren Körper in Richtung der Ka'ba. Die Ka'ba ist ein kubisches Gebäude, das vom Propheten Abraham(a.s.) und seinem Sohn Ismael auf den Fundamenten dessen, was zuvor von Hadrat-e Adam gebaut

worden war, errichtet wurde. In Wirklichkeit ist der Haj zum größten Teil eine symbolische Rekonstruktion dessen, was Abraham (a.s.), der bedeutendste Monotheist, an der gleichen Stelle, vor viertausend Jahren vollzog. Nach einer langen Reise kam Abraham nach Mekka, und Gott verlangte von ihm, daß er dort die Vorbereitungen fiir die Pilgerfahrt der Menschen an diesen Ort treffe.

Der Heilige Koran sagt:

"Und damals als wir dem Abraham die Städte des Hauses ( der Ka'ba) als Wohnung. anwiesen (und ihm die Verpflichtung auferlegten): Geselle mir nichts (als Teilhaber an meiner Göttlichkeit) bei und reinige mein Haus für diejenigen, die die Umgangsprozession machen und (andächtig im Gebet) stehen, und die sich verneigen und niederwerfen! Und ruf unter den Menschen zur Wallfahrt auf, damit sie (entweder) zu Fuß zu dir kommen, oder (w. und) auf allerlei hageren (Kamelen reitend), die aus jedem tief eingeschnittenen Paßweg daher kommen. Und sie sollen dabei bezeugen , daß sie allerei Nutzen davon haben, und in einer bestimmten Anzahl von Tagen (beim Schlachten) den Namen Gottes über jedem (w.dem) Stück Vieh aussprechen, daß er ihnen beschert hat. - Eßt (selber) davon und gebt (auch) den Notleidenden und Armen (davon)zuessen!" (22:26-28)

"Das erste (Gottes) Haus, das den Menschen aufgestellt worden ist, ist dasjenige in Bakka (d.h. Mekka), (aufgestellt) zum Segen und zur Rechtleitung für die Menschen in aller Welt.

In ihm liegen klare Zeichen vor. (Es ist) der (heilige) Platz Abrahams. Wer ihn betritt, ist in Sicherheit. Und die Menschen sind Gott gegenüber verpflichtet, die

Wallfahrt nach dem Haus zu machen, sowie sie dazu eine Möglichkeit finden. Wer jedoch ungläubig ist (ist es zu seinem eigenen Schaden). Gott ist auf niemand in der Welt angewiesen." (3: 96 u.97)

Die Pilgerfahrt nach Mekka ist voll von unvergesslichen Erinnerungen und Erfahrungen; unter ihnen sind vielleicht die folgenden Erfahrungen am wichtigsten: Das Sich-selbst -Vergessen, Brüderlichkeit, Gleichheit und Einfachheit.

Jährlich verlassen Millionen Muslime ihr Haus, ihre Familie, ihre Arbeit, ihre Heimat und alles, was sie gerne haben, um nach Mekka in eine heiße und trockene Wüste zu kommen. Alle Pilger sammeln sich zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort, mit gleicher Bekleidung und führen die gleichen Handlungen aus. Sowohl der Reiche als auch der Arme, sowohl der König als auch die gewöhnlichen Leute, sowohl die Elite als auch die Laien, sie alle sind dort Schulter an Schulter, bekleidet mit nur zwei weißen Stoffstücken. Diese Erfahrungen sollte jeder Mensch mindestens einmal in seinem Leben machen und diese Erfahrungen dann in seinem täglichen Leben umsetzen.

4. DIE ALMOSENSTEUER (ZAKAT)

Almosen und Spenden werden in vielen Koranversen und auch in der Tradition des Propheten empfohlen und Gott verspricht hohe Belohnung dafür. Obwohl alles Vermögen und aller Besitz der Menschen in Wirklichkeit Gott gehört, nennt Gott Spenden und Almosen im Koran als 'Lehen für sich selbst':

"Wer will Gott ein gutes Darlehen geben (indem er gute Werke tut), damit er es ihm (bei der Abrechnung am Jüngsten Tag) vervielfache und ihm vortrefflicher Lohn zuteil werde?" (57:11)

Neben den freiwilligen, gibt es auch einige verbindliche Spenden, wie die Almosensteuer (Zakat), die eine Art Vermögenssteuer ist. Es ist interessant, daß die Zakat-Steuer nicht als ein Geschenk für die Armen, sondern als deren Recht angesehen wird.

Der Koran sagt darüber:

"Und fühlten sich verpflichtet, den Bettler und Unbemittelten an ihrem Vermögen teilhaben zu lassen." (51:19)

Imam Ali (a.s.) sagte:

"Gott der Gepriesene bestimmte den Unterhalt des Armen im Vermögen des Reichen. Und wenn der Arme hungert, dann hat ihm der Reiche seinen Anteil nicht gegeben."[34]

Diejenigen, die eine bestimmte Menge Weizen, Gerste, Datteln, Rosinen, Gold, Silber, Kamele, Rinder und Schafe bzw. andere Reichtümer besitzen, sind entsprechend dem islamischen Recht verpflichtet, jährlich einen Teil von ihrem Besitz (gewöhnlich etwa 2,5%), den armen Verwandten, Waisen, Notleidenden und den auf ihrem Weg in Not gekommenen zu geben, oder mit dem entsprechenden Anteil zur Ernährung, Bekleidung, Ausbildung, Hygiene oder anderen Notwendigkeiten dieser beizutragen.

Es ist beachtenswert, daß in vielen Koranversen die Almosensteuer neben der Verrichtung der täglichen Gebete als ein Zeichen des Glaubens erwähnt wird. Wie schon zuvor gesagt wurde ist das Zahlen der Almosensteuer eine religiöse Handlung und deshalb soll sie mit der reinen Absicht gottgefällig, ausgeführt werden. Deshalb hilft die Almosensteuer nicht nur den Armen, sondern sie spielt auch bei der Entwicklung der sozialen Gerechtigkeit eine große Rolle und hat für den, der sie gibt wohltuende Wirkung. Sie reinigt seine Seele von Geiz und Gier und der Abhängigkeit von der Welt.

Der Heilige Koran sagt:

"Nimm aus ihrem Vermögen eine Almosengabe, um sie damit rein zu machen und zu läutern, und sprich den Segen (oder: das Gebet) über sie! Dein Segen (oder:Gebet) ist eine Beruhigung für sie. Gott hört und weiß (alles)." (9:103)

Die Khomsabgabe

Die schiitischen Muslime halten außer der Almosensteuer noch eine andere Abgabe für verbindlich, diese wird Khoms genannt. In der arabischen Sprache bedeutet Khoms ein Fünftel. Es ist eine 20% Steuer auf alles überschüssige Einkommen, bzw. allen überschüssigen Besitz, den eine Person in einem Jahr erhält/erwirtschaftet. Am Ende jedes Finanzjahres (Wirtschaftsjahres) soll jeder nach Abzug der häuslichen und wirtschaftlichen Unkosten ein Fünftel seines überschüssigen Einkommens zahlen. Die Notwendigkeit der Khoms-Zahlung wird auch im Koran und in vielen Ahadith erwähnt:

"Und ihr müßt wissen: Wenn ihr irgendwelche Beute macht, gehört der funfte Teil davon Gott und dem Gesandten und den Verwandten (w. dem Verwandten), den Waisen, den Armen und dem der unterwegs ist (oder: dem, der dem Weg (Gottes) gefolgt (und dadurch in Not gekommen) ist; w. dem Sohn des Wegs). (Richtet euch danach) wenn (anders) ihr an Gott glaubt und (an) das, was wir auf unseren Diener (Mohammad) am Tag der Rettung hinabgesandt haben, - am Tag, da die beiden Haufen aufeinanderstießen! Gott hat zu allem die Macht." (8:41)

Die sunnitischen Muslime glauben deshalb, daß sich die Khoms-Regelung nur auf die in Kriegen gewonnene Beute bezieht und bezeichnen diese Abgabe als eine Art Almosensteuer (Zakat).

Aber die Schiiten glauben daran, daß dieser Vers sich nicht nur auf die Kriegsbeute bezieht, sondern jegliches überschüssige Einkommen umfaßt. Entsprechend der schiitischen Rechtswissenschaft gehört die Hälfte der Khoms dem Imam Mahdi (a.s.), dem einzigen gebliebenen Nachfolger des Propheten Mohammad (s.a.a.s.) und einem Mitglied der Ahl-e Beyt. Die zweite Hälfte der Khoms gehört bedürftigen Nachkommen des Propheten {Seyyed/Sadat). Die Khoms-Abgabe darf nur mit Erlaubnis und unter der Kontrolle eines hohen schiitischen Geistlichen (Marja' Al-Taqlid), d.h. einem alle notwendigen Bedingungen in sich vereinigenden schiitischen Rechtsgelehrten, an den sich die Muslime in praktischen Fragen wenden können, eingenommen werden. Somit wird die Hälfte der Khoms-Abgaben, die Imam Mahdi (a.s.) gehört, unter Kontrolle der islamischen Rechtsgelehrten, für Ausgaben verwendet, mit denen Imam Mahdi (a.s.) bestimmt zufrieden ist. Z.B. für den Bau theologisch-wissenschaftlicher Bildungszentren und Moscheen , das Drucken von islamischen Büchern und die Erziehung und Ausbildung islamischer Geistlicher.

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