Der berühmte sunnitische Qur'an-Kommentator Imam Fakhr ad-Din ar-Razi schrieb bezüglich des zitierten Verses (Kapitel 17, Vers78) Folgendes:
□ "Wenn wir die Dunkelheit (ghasaq) als die Zeit definieren, wenn die Dunkelheit anfänglich eintritt, dann bezieht sich der Begriff ghasaq auf den Beginn von Maghrib. Auf dieser Grundlage werden drei Zeiten im Vers genannt: 'die Mittagszeit, die Zeit des Beginns vonMaghrib und die Zeit von Fajr.' Daraus folgt, dass Mittag die Zeit von Zuhr und Asr ist und sich in diese beiden Gebete aufteilt. Die Zeit des Beginns von Maghrib ist die Zeit für Maghrib und Ischa, indem diese Zeit ebenso zwischen diesen beiden Gebeten aufgeteilt ist. Das verlangt die Erlaubnis des Zusammenlegens von Zuhr und Asr sowie von Maghrib und Ischa zu jeder Zeit. Jedoch ist der Beweis zu erbringen, dass ein Zusammenlegen, während man zu Hause ist, ohne jeden Grund nicht gestattet ist. Das führt zur Ansicht, dass das Kombinieren erlaubt ist, wenn man auf Reisen ist oder wenn es regnet etc." [Fakhr ad-Din ar-Razi, at-Tafsir d-%_abir, Bd. 5, S. 428]
Wir werden kurz unwiderlegbaren Beweis herausarbeiten, dass ein Zusammenlegen von Gebeten ohne jeden Grund absolut gültig ist. Jedoch, es ist klar, dass die Zeiten der Pflichtgebete nur drei sind: 1) Die Zeit der zwei Pflichtgebete Zuhr (Mittag) und^^r (Nachmittag), welche zwischen den beiden aufgeteilt ist. 2) die Zeit der zwei Pflichtgebete Maghrib (Sonnenuntergang) und Ischa (Nacht), welche sich ebenso zwischen den beiden aufteilt. 3) Die Zeit des Fajr-Gdoets (Morgen), welche gesondert steht.