Im Streit um Morddrohungen gegen den Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat die Alternative für Deutschland (AfD) einen gerichtlichen Erfolg errungen. Die Stadt Bamberg darf vorerst nicht mehr behaupten, die Partei selbst habe zu kriminellen Handlungen aufgerufen, wie aus einem am Sonntag bekannt gewordenen Urteil des Bayreuthers Verwaltungsgerichts hervorgeht.
Hintergrund war eine Äußerung Schicks zu einem möglichen muslimischen Bundespräsidenten. Daraufhin war er in Kommentaren unter einer AfD-Bildmontage mit Hassbotschaften und Morddrohungen überzogen worden. Unter anderem war dort von „Pfaffengesindel“ die Rede, das liquidiert gehöre. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen Volksverhetzung auf.