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Saturday 23rd of November 2024
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KRM bedauert OVG Urteil zum islamischen Religionsunterricht

Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) bringt in einer Stellungnahme sein Bedauern über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Ausdruck. Der Senat habe es „versäumt, Signale in Richtung der religionsverfassungsrechtlichen Einbindung der Islamischen Religionsgemeinschaften zu senden“ und somit die institutionelle Integration der islamischen Religionsgemeinschaften zu ermöglichen, heißt es in der Stellungnahme.

Nun obliege es der Politik gemeinsam mit in den islamischen Religionsgemeinschaften einen Weg zu finden weiterhin islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen anzubieten. „Die Förderung der Akzeptanz des islamischen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen innerhalb der muslimischen Bevölkerung ist hierbei von enormer Bedeutung. Die Landesregierung ist gut beraten, wenn sie in ihren Überlegungen bei der künftigen Ausgestaltung des Themas hierauf ein besonderes Augenmerk legt“, so der KRM weiter. Deshalb setze der KRM sein bisheriges Engagement auf diesem Gebiet fort und wünsche sich eine konstruktive Kooperation mit politischen Entscheidungsträgerin.

Allerdings verweist der KRM auch darauf, dass die bisherige Beiratslösung zur Regelung des IRU in NRW nicht im Sinne des Grundgesetzes ist, wie auch das OVG in seinem Urteil bestätigte. Dies wirke auf Muslime in Deutschland nicht „vertrauensbildend“, da hier eine „Sonderbehandlung“ der Muslime vorliege. Daher sei nach wie vor eine institutionelle Anerkennung des Islams im Sinne der verfassungsrechtlichen Grundlage Ziel der Bestrebungen.

„Sonderlösungen wie die Beiratslösung in Nordrhein-Westfalen höhlen unsere Verfassung aus. Das schadet der Glaubens- und Religionsfreiheit insgesamt. Nachhaltige und dauerhafte Lösungen dürfen verfassungsrechtlich garantierte Rechte nicht vom Wohlwollen gesellschaftlicher Befindlichkeiten abhängig machen. Denn wie bereits der Johann Wolfgang von Goethe formulierte: Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: sie muss zur Anerkennung führen“, so der Sprecher des KRM Dr. Zekeriya Altuğ.

In einem Revisionsverfahren entschied das OVG Münster am Donnerstag, dass der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland und der Zentralrat der Muslime in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaften im Sinne des Religionsverfassungsrechts anzusehen sind und deshalb keinen Anspruch auf einen allgemeinen islamischen Religionsunterricht an Schulen hätten. Die beiden Mitgliederverbände des KRM hatten vor 20 Jahren gegen das Land NRW geklagt.

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