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Freitagsgebet im Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt

Freitagsgebet im Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt

Die Freitagspredigt im Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt e.V.

Das Freitagsgebet der aktuellen Woche im Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt e.V. wurde unter der Leitung des Hojjatulislam Walmuslimeen Seyyed Mokhber abgehalten.

Im ersten Teil der Ansprache ging der Freitagsimam auf die fortlaufende Thematik der Eigenschaften der Gottesfürchtigen im Bezug auf die 193. Ansprache der Nahjol Balagha. Demnach sagte dieser dass im Bezug auf die Eigenschaften der Gottesfürchtigen eine Eigenschaft des „Hozn“ besteht, diese stellte er als eine Art „Freude“.

Diese unterteilte er in zwei Sektionen, darunter die erste, in welcher der Betroffene eine Art künstliche Freude, die nicht aus dem Herzen kommt zum Ausdruck bringt, während sein tiefes Inneres noch immer in tiefer Trauer steckt. Die zweite Möglichkeit der Freude, die als wahres „Hozn“ betrachtet wird, ist jene in der eine Gabe oder eine Hoffnung die in Erfüllung geht die tiefe Dankbarkeit und innere Glückseeligkeit auslöst. Jene ist es, die der Gläubige beim richtigen Verlesen des Koran empfindet. Laut einer Überlieferung des Fürst der Gläubigen, Imam Ali (Möge der Frieden mit ihm sein) ging er darauf ein dass der Gläubige beim Verlesen der Ayat Basharat und Ayat Azab die frohe Botschaft und die Strafe des Jüngsten Gerichtes erblickt und diese ihn dazu führen sein schlechtes Benehmen durch das gute Benehmen zu ersetzen.

Hojjatulislam Wal Muslimeen Seyyed Mokhber erklärte in der zweiten Ansprache in Bezug auf die Woche der Einheit dass der Islam eine Religion ist,welche jegliche Propheten, vom Propheten Ibrahim zu Musa, Isa bis zum Propheten Mohammad alle Propheten beinhaltet und vom Letzteren vervollständigt wurde.

Der Freitagsimam erklärte dann im Blick auf die 19 und 67. Ayat der Sure Al Imran, dass der Prophet Ibrahim nicht als Jude sondern durch seine Eingottanbetung als Muslim in die Geschichte einging.

In der Sure Anaam in der Ayeh 108 und der 52.Ayeh der Sureh Mumenun ging er auf das Verhalten der Muslime gegenüber Andersgläubigen ein und erklärte dass diese Verse belegten, dass keiner der Menschen durch Beleidigungen, Blosstellungen und Aufziehung zur wahren Religion rechtgeleitet werden würde, und die Beleidigung derer Heiligtümer daher strengtens verboten ist.

Fortführend erklärte er dass wir Muslime mit Unachtsamkeit der Thematik gegenüber nachlässig waren und diese soweit fortgeschritten sei, dass einige von uns im Namen Heiliger Persönlichkeiten und einige von uns einander bedrohen und gegenseitig zum Abschuss freigegeben haben.

 

Er sagte dann vor sunnitischen und schiitischen Gläubigen dass wir trotz genauer Anweisungen im Heiligen Koran, der selben Gebetsrichtung und dem selben Gott so miteinander umgingen und nicht gestatten dürften, dass Menschen im Namen der Ahlul Bayt, im Namen der Schiiten und im Namen die Einheit in der Gemeinschaft zerstörten und das Blut der eigenen Brüder vergiessen. Als einige Beispiele nannte er Jemen, Syrien, Afghanistan, Irak und Ägypten.

Der Direktor für Kultur und Bildung im Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt e.V. erklärte weiter dass schiitische Großgelehrte jede Art von Beleidigungen, Blosstellung und Aufziehung von Heiligtümern der sunnitischen Muslime strengstens verboten hatten und diese dem eigenem Leib entsprechen. Gleichzeitig haben eine Vielzahl von sunnitischen Gelehrten die Schiiten als Brüder bezeichnet und den Respekt dieser zu einer religiösen Pflicht gemacht.

Er erklärte weiter dass Schiiten und Sunniten ihre Ohren vor den verleumdenden Satelittensendern verschliessen sollten, die stets damit beschäftigt sind die Heiligtümer der jeweiligen Religionszugehörigkeit zu beleidigen und jede Form der Schmähung und Aufziehung nicht islamischer Verhaltensmuster und nich der Kultur des Propheten entsprächen.

Abschließend gratulierte er den Muslimen zum Geburtstag des Propheten Mohammads und des Imam Sadegh, möge der Frieden auf beiden sein, bevor die Gläubigen sich gemeinsam zum Gebeten erhoben.

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