5.2.14 Gebetsregeln, Gebetsfolge
Es gibt einige Regeln, die im Zusammenhang mit dem Gebet zu beachten sind. Insgesamt sind es
elf.
1. Niyyah
98 Die Qibla ist mit Hilfe eines Gebetsrichtungsmessers feststellbar
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2. Takbir al Haram
3. Qiam
4. Qara’at
5. Ruku
6. Sagdah
7. Taschahud
8. Salam
9. Reihenfolge: Das heißt, die einzelnen Gebetsabschnitte sind in der vorgeschriebenen
Reihenfolge zu verrichten. Verwechslungen dürfen nicht sein.
10. Keine Hast: Das heißt, das Gebet darf nicht hastig, sondern muss in aller Ruhe und
Sorgfalt verrichtet werden.
11. Mawalat: Mit anderen Worten, das Gebet ist ohne Unterbrechung zu verrichten.
Fünf dieser Punkte sind „Rukn“, d.h. „Gebetssäulen“. Werden sie bewusst oder infolge von
Unkonzentriertheit nicht beachtet, wird das Gebet ungültig.
Bei Nichtbeachtung der anderen Punkte wird das Gebet dann ungültig, wenn es absichtlich
geschieht
5.2.15 „Säulen“ des Gebets
Zu den Gebetssäulen (Rukn, Arkan) gehören:
1. Niyyah
2. Takbirat ul haram
3. Qiam, bei dem Sprechen der Takbirat ul haram und auch, bevor man in die Ruku geht
4. Ruku
5. Zwei Sagdah
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5.2.15.1 „Niyyah“
Mit „Niyyah“ ist der Vorsatz, das Gebet Gottes wegen verrichten zu wollen, gemeint. Es genügt,
die Niyyah im Herzen zu fassen und zu tragen. Es ist nicht notwendig, sie über die Lippen zu
bringen und beispielsweise verbal bzw. „stimmlich“ zu sagen:
Ich verrichte nun, um Gottes Gebot auszuführen, die vier Rak’ah des Mittagsgebetes.
Wichtig ist, dass der Betende weiß, was er tut bzw. tun will, zu wem er betet und was er betet!
5.2.15.2 „Takbirat ul haram“
Nach „Adhan“, „Iqamah“, „Niyyah“ und den Worten „Allah u Akbar“ beginnt das Gebet. Mit
dieser „Takbir“ – Allah u Akbar99 – wird alles, was nicht zum Gebet gehört wie z.B. Reden,
Lachen, an anderes als an das Gebet zu Gott zu denken, eine andere Richtung als die Qibla
einzunehmen u.ä. untersagt, wird „haram“. Darum wird diese „Takbir“, d.h. diese
Gotteslobpreisung, als „Takbirat ul haram“ bezeichnet.
Es empfiehlt sich, bei der Takbir die Hände emporzuheben, um sich dadurch die Allerhabenheit
Gottes und die Nichtigkeit alles anderen in Erinnerung zu rufen.
5.2.15.3 „Qiam“
Das „Stehen“ – „Qiam“ – bei der „Takbirat ul haram“ Und bevor man sich zur Ruku beugt, zählt
ebenfalls zu den „Säulen“ des Gebets. Jedoch bei dem Rezitieren der Sure „Hamd“ und der
nachfolgenden „Sure“ sowie nach der Ruku stellt das Stehen keine „Rukn, d.h. keine
„Gebetssäule“ dar. Das bedeutet, dass dann, wenn jemand die „Ruku“ übersehen haben sollte,
ihm dieses jedoch noch bevor er in die „Sugud“ geht, bewusst wird, so stellt er sich aufrecht hin,
geht in die Ruku und setzt das Gebet in der üblichen Reihenfolge fort. Andernfalls, wenn er nun
in gebeugter Haltung in die „Ruku“ gehen würde, machte dieses sein Gebet ungültig...,
deswegen, weil die „Qiam“ Voraussetzung zur „Ruku“ ist.
5.2.15.4 „Ruku“
Nach dem Rezitieren der beiden Suren Hamd und Ihlas100 verneigt sich der Betende soweit nach
vorne hinab, dass seine Hände die Knie erreichen können. Diese Haltung wird als „Ruku“
bezeichnet. Bei der „Ruku“ spricht er einmal:
99 Allah u Akbar: Gott ist erhaben-groß, unvorstellbar erhaben-groß
100 Statt der Sure Ihlas kann auch eine andere gewählt werden
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ان ربّى العظيم و بحمده ¸ بo س
oder dreimal:
I ان ا ّ ¸ بo س
(Die Übersetzung ist dem nachfolgenden Abschnitt „Sugud“ zu entnehmen)
Nach der Ruku stellt sich der Betende wieder aufrecht hin, woraufhin er in die „Sugud“ geht.
5.2.15.5 „Sagdah, Sugud“
Bei der „Sugud“ oder „Sagdah“ liegen Stirn, Handflächen, Knie und die beiden großen Fußzehen
auf dem Boden auf. Hierbei wird entweder einmal:
لى و بحمده {D ان ربّى ¸ بo س
gesprochen oder dreimal:
I ان ا ّ ¸ بo س
Letzteres bedeutet: Gott ist dessen, Beigötter zu haben, absolut erhaben.
Ersteres: Preis und Dank sei dem Allerhabenen Gott, der dessen, Beigötter neben sich zu haben,
absolut erhaben ist.
Nun wird eine sitzende Haltung – Kniesitz – eingenommen, woraufhin noch einmal die Sugud
mit der dazugehörenden Dhikr folgt.
Die Stelle, die von der Stirn berührt wird, hat entweder Erde zu sein oder etwas, das aus Erde
hervor wächst.
Auf Nahrungsmittel, Kleidung oder Metallenes darf die Stirn nicht gelegt werden.
5.2.15.6 „Taschahud und Salam“
Wenn es sich um ein Zwei-Rak’ah-Gebet handelt, gehen wir wie folgt vor:
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Nach den ersten beiden Sagdahs erheben wir uns wieder, rezitieren die Sure Hamd und die
anschließende (z.B. Ihlas) und heben dann unsere Hände zur „Qunut“ empor, in Höhe unseres
Gesichtes. Dabei sprechen wir ein Du’a, beispielsweise:
ذاب النّار { ا g نة و ق o خرة حس D نة و فى o نيا حس K ر بّنا آتنا فى ا ّ
„Gott, gib mir Wohles in dieser Welt und in jener. Und bewahre mich vor der Pein des Feuers.“
Anschließend folgen wieder Ruku und zwei Sagdah. Daraufhin sprechen wir – im Kniesitz – die
„Taschahud“, das Glaubensbekenntnis:
. و اشهد انّ محمّداً عبده و رسو . ده لا شريك E و I ّ ا ّ D . اشهد ان لا ا
لى محمّد و آل محمّد { لّهم صلّ ! ا
„Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer dem Einzigen..., dass es keine Gottheiten außer Ihm
gibt. Und ich bezeuge, dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist. Gott segne Muhammad
und sein Ahl-Bayt.“
Nun folgt die „Salam“, bei der wir sprechen:
الصّالحين I لى عباد ا ّ { لينا و { ركاته السّلام ± و I ليك ايّها النّبىّ و رحمة ا ّ { السّلام
ركاته ± و I ليكم و رحمة ا ّ { السّلام
„Friede sei mit dir, o Prophet, und der Segen und die Gnade Gottes! Friede sei mit uns und mit
allen rechtschaffenen Dienern Gottes! Friede sei mit euch und die Gnade und der Segen Gottes.“
Bei einem Drei-Rak’ah-Gebet erheben wir uns nach der „Taschahud“ – das heißt, ohne die Salam
gesprochen zu haben – wieder, sprechen – aufrecht stehend – die Sure „Hamd“ oder dreimal:
اكبر I و ا ّ . ّ ا ّ D . و لا ا I و الحمد ّ I ان ا ّ ¸ بo س
Das bedeutet: Gott ist dessen, Gottheiten neben sich zu haben, absolut erhaben. Preis und Dank
sei Gott. Es gibt keinen Gott außer dem Einzigen, Gott ist erhaben-groß!
Daraufhin folgen Ruku, zwei Sagdah, die Taschahad and Salam.
Bei einem Vier-Rak’ah-Gebet wird die dritte Rak’ah wiederholt und das Gebet mit Taschahud
und Salam beendet.
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5.2.16 Gebet „Ayat“
Vier Dinge machen dieses Ayat-Gebet zur Pflicht und zwar: Sonnenfinsternis, Mondfinsternis
(auch wenn Sonne bzw. Mond nicht ganz verdeckt sind und niemand in Furcht gerat), Erdbeben
(auch wenn es niemanden in Angst und Schrecken versetzt) und viertens Donner, Blitz und
schwarze oder rote Winde u.ä., angesichts derer die meisten in Angst und Schrecken geraten.
Was ist im Zusammenhang mit dem Ayat-Gebet zu wissen?
Es ist ein Zwei-Rak’ah-Gebet. Jede Rak’ah umfasst fünf Ruku. Wir gehen dabei so vor:
Nach Niyyah, Takbir, Hamd und anschließender Sure gehen wir in die Ruku. Nach der Ruku
richten wir uns wieder auf, sprechen zum zweiten Male Hamd und die weitere Sure und lassen
erneut die Ruku folgen. In dieser Weise setzen wir fort, bis wir fünfmal Hamd, Sure und Ruku
verrichtet haben. Dann, nach dem Aufrichten nach der fünften Ruku, folgen zwei Sagdah.
Anschließend erheben wir uns erneut zur zweiten Rak’ah, die wie die erste verrichtet wird. Das
Gebet wird mit Taschahud und Salam abgeschlossen.
Bei dem Ayat-Gebet ist es möglich, dass nach Niyyah, Takbir und der Sure Hamd die Verse der
anschließenden Sure aufgeteilt gesprochen, das heißt, dass bei jedem der besagten fünf Male
einige Verse einer Sure rezitiert werden.
Wir gehen dazu wie folgt vor: Nach der ersten Ruku sprechen wir, ohne nun noch einmal die
Sure Hamd zu rezitieren, einige weitere Verse der gewählten Sure. Genauso halten wir es nach
der zweiten, dritten und vierten Ruku. Vor der fünften Ruku bringen wir dann die betreffende
Sure zu Ende. Nun folgen die fünfte Ruku, zwei Sagdah und die zweite Rak’ah in der gleichen
Reihenfolge wie zuvor beschrieben.
5.2.17 Gebet auf Reisen
Wer auf Reisen ist, wandelt unter vier Bedingungen ein Vier-Rak’ah-Gebet in ein Zwei-Rak’ah-
Gebet um.
Erstens: Die Reise darf nicht weniger als acht Farsah101 betragen, oder aber der Betreffende muss
eine Strecke von vier Farsah zurücklegen wollen und vier Farsah zur Rückkehr benötigen.
Zweitens: Von Anbeginn an muss die Absicht, eine Reise von acht Farsah bzw. mehr
unternehmen zu wollen, gefällt werden.
Drittens: Unterwegs darf er seine Absicht, soweit reisen zu wollen, nicht rückgängig machen.
Viertens: Der Zweck der Reise darf kein unrechter, unredlicher sein.
101 Ein Farsah beträgt 6240 Meter
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Fünftens: Der Beruf des Reisenden darf nicht „Reisender“ oder „Fernfahrer“ sein. Mit anderen
Worten, für jemanden, der aus beruflichen Gründen – Pilot, Lokomotivführer, Fernverkehrfahrer
etc. – tagtäglich unterwegs ist, gilt diese Regelung nicht. Er ist nicht berechtigt, ein Vier-Rak’ah-
Gebet als Zwei-Rak’ah-Gebet zu verrichten. Es sei denn, er hielte sich zwischendurch mindestens
zehn Tage lang an seinem ständigen Wohnort auf. Nach diesen zehn Tagen vollzieht er während
der ersten drei Fernfahrten sein Vier-Rak’ah-Gebet als Zwei-Rak’ah-Gebet, danach wieder als
reguläres Vier-Rak’ah-Gebet.
Sechstens: Wenn sich der Reisende vornimmt, sich zehn Tage lang an dem Reisezielort
aufzuhalten, macht er von der Reisegebet-Regelung keinen Gebrauch. Wohl aber, wenn er sich
von diesem Ort bzw. seinem Domizil soweit entfernt, das er die Mauern der Stadt nicht sehen
und den Adhan von dort nicht hören kann.