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Wednesday 16th of October 2024
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Glaubens praxis

Glaubens praxis

6.1. Gebet

Dem fünfmal am Tag zu verrichtenden Gebet (arabisch salah), das man allein wie auch in der Gemeinschaft verrichten kann, geht eine Waschung voraus. Das rituelle Gebet besteht aus der Rezitation einzelner Teile des Qurans, begleitet von Körperhaltungen wie aufrechte Stellung (Qiam), Verbeugung (Rekuu) und Niederwerfung (Sejuud), die das Glaubensmoment der dienenden Hingabe verkörpern. Das Gebet ist dem Gläubigen kein sinnentleerter Ritus, sondern Konzentration und tiefes inneres Bedürfnis. Der Sinn des Gebetes wird vor allem in seiner Schutzfunktion gegen üble Gedanken und Handlungen gesehen (vgl. Sure 29, Vers 45). Das rituelle Gebet schließt das freie Gebet (Duaa) nicht aus. Besinnung und Gottgedenken stärken den Geist des Betenden; er schöpft Kraft, im täglichen Leben maßhalten zu können und keine Übertretungen zu begehen. Obwohl die Moschee (arabisch Masjid, d.h. Ort der Niederwerfung) der geeignete Ort für die Gebete ist, müssen sie nicht dort verrichtet werden, da laut einer prophetischen Aussage die ganze Erde als ein Gebetsraum gilt.

 

6.2. Sozialabgabe

An über achtzig Stellen erwähnt der Qur'an die Sozialabgabe bzw. Armensteuer (arabisch : Zakat) zusammen mit der Verpflichtung zum Gebet. Die Armen und die Bittenden haben ein Anrecht auf das Vermögen der Gemeinschaft, "damit die Reichtümer nicht nur unter denen umlaufen, die schon reich sind " (vgl. Sure 59, Vers 7). Die Sozialabgabe, die andere Spendenformen nicht ausschließt, wird ausführlich in der islamischen Rechtswissenschaft behandelt.

 

6.3. Fasten

(arabisch : Sawm) im Monat Ramadan, dem neunten Monat im islamischen Mondjahr, vorgeschrieben und an anderen Tagen des Jahres als freiwilliger Verzicht empfohlen, ist eine Übung zur Selbstbeherrschung, Willenskraft und inneren Einkehr. Das Fasten reinigt Körper und Geist. Vom Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang enthält sich der Fastende u.a. des Essens, Trinkens, übler Worte, Werke und Gedanken. Er sucht seine Zuflucht bei Allah in Gebet und selbstreflexion. Das Fasten stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl der muslimischen Gemeinde. Den Wohlhabenden macht das Fasten auf die Situation der Notleidenden aufmerksam und bricht ihren Hochmut und falschen Stolz.

 

6.4. Pilgerfahrt

Bei der alljährlichen Wallfahrt (arabisch : Hajj) versammeln sich Millionen von Muslimen in Mekka und Umgebung. In verschiedenen rituellen Handlungen folgen Sie den Ursprüngen der islamischen Botschaft. Das Umschreiten der von Abraham und Ismail errichteten Kaaba in Mekka, das Verweilen im geschichtsträchtigen Tal von Arafat, die sinnbildliche Steinigung des Satans und das abschließende Opfer verbinden sie in eindrucksvoller Weise mit der abrahimitischen Tradition des reinen Monotheismus. Die Pilgerfahrt gilt als Symbol der muslimischen Einheit. Die Versammlung von Gläubigen aus aller Welt bietet Gelegenheit, einander kennenzulernen, Probleme gemeinsam zu beraten und die Eintracht und Brüderlichkeit zu stärken.

 

6.5. Jihad

Nach dem quranischen Prinzip "nicht zu unterdrücken und sich nicht unterdrücken zu lassen" übernimmt der Mensch Pflichten sich selbst und seinen Mitmenschen gegenüber. Sind die Gemeinschaft und die menschlichen Werte bedroht und alle friedlichen Mittel erschöpft, wir "Jihad", d.h. die Anstrengung auf dem Wege Gottes, zur Pflicht. Unter dem oft fälschlich mit "Heiliger Krieg" wiedergegebenen Begriff wird eine reine Verteidigungsbemühung verstanden; dabei verlangt der Qur'an von seinen Anhängern, auch gegenüber aggressiven Menschen in Gerechtigkeit zu verfahren (vgl. Sure 5, Vers 8). Als "großer Jihad" gilt der Kampf des Menschen gegen sein Ego. Durch die Läuterung des Herzens soll das göttliche Element entwickelt werden, damit der Mensch sich vom Gefängnis seiner Begierden befreien kann.

 

6.6. Gutes gebieten und schlechtes verwehren

Im Islam bilden Individuum und Gesellschaft, Religion und Politik, Gesetz und Moral eine Einheit. Der Muslim - ob man oder Frau - ist gegenüber sich selbst und seiner Gemeinschaft verantwortlich (vgl. Sure 9, Vers 71). Das universale quranische Gebot soll den Glauben und die Gemeinschaft vor schädlichen Einflüssen bewahren und die Menschen durch eine einladende Darbietung mit den Inhalten des Islam vertraut machen.

 

7. Moral

Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Güte gegenüber den Eltern und Verwandten, Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft und Gerechtigkeit gegenüber Freund und Feind sind Eigenschaften, die für jeden Muslim gelten. Aus Ehrfurcht und Liebe zu Gott schöpft der Gläubige Liebe und Achtung seinen Mitmenschen gegenüber. Moralisches Handeln gilt als grundlegende Voraussetzung für die Innerlichung des Glaubens. Treuhänder der überlieferten Glaubenslehren sind die Gelehrten, die vor allem Rechtsgelehrte sind. Der Muslim befolgt die religiösen Gebote aus Überzeugung; für die Vertiefung seines Glaubens ist er allein verantwortlich, und er wendet sich direkt an Gott.

 

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