1. Frau und Religion
Mann und Frau sind vor Allah absolut gleichwertig. Beiden obliegen die gleichen religiösen Pflichten und beide können auf die gleiche göttliche Belohnung hoffen.
Dies wird u.a. durch folgende Koranverse belegt:
Sura 16, Vers 97: "Dem, der recht handelt- ob Mann oder Frau- und gläubig ist, werden WIR gewiss ein gutes Leben gewähren; und WIR werden gewiss solchen (Leuten) ihren Lohn nach der besten ihrer Taten bemessen."
Sura 33 , Vers 35: Wahrlich, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die standhaften Männer und die standhaften Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Männer, die Almosen geben, und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten, und die Frauen, die fasten, die Männer die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren, die Männer, die Allah häufig gedenken, und die Frauen , die Allah häufig gedenken, Allah hat ihnen allen Vergebung und grossen Lohn bereitet.
Demzufolge ist es keineswegs so, dass - wie in gewissen Kreisen behauptet - Frauen niemals die gleiche religiöse Vollkommenheit erreichen könnten wie die Männer. Im Koran werden viele bedeutende und heilige Frauen erwähnt, wie z.B. die Mutter des Propheten Isa (a. s.) -Maryam- , die Frau des Pharao - Asieh- oder die Frau des Propheten Ibrahim (a. s.) - Hajar.
Die Frau gilt im Islam auch nicht als Ursprung der Sünde. Es heisst nicht, dass Eva (Hawa) zuerst vom Satan verführt worden sei und dann selber Adam verführt habe. Beide wurden gemeinsam vom Satan verführt.
Sura 7, Vers 19: O Adam, weile du mit deiner Frau in dem Garten und esst, wovon immer ihr wollt, nur nähert euch nicht diesem Baume, sonst werdet ihr Ungerechte sein.
Sura7, Vers 21und 22: Und er ( der Satan) schwor ihnen: Gewiss, ich bin euch ein aufrichtiger Ratgeber. So verführte er sie durch Trug...
Die Ehe wird im Islam nicht als der Religiosität eines Menschen hinderlich angesehen. D.h. es gibt keine vorgeschriebene Ehelosigkeit, kein Zölibat o.ä. für besonders religiöse Menschen. Demzufolge wird auch die Sexualität nicht als verwerflich betrachtet. Im Gegenteil: die Ehe ist im Islam heilig. Das Alleinleben von Mann oder Frau ist gegen die Natur des Menschen.
2. FRAU UND GESELSCHAFT
Es soll hier nochmals betont werden, dass Mann und Frau im Islam absolut gleich wertig sind! Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Mann und Frau nicht gleichartig, nicht identisch sind.
In gewissen Bereichen (wie z.B. Mut, Kraft etc.) ist der Mann der Frau überlegen. Diese physischen und psychischen Unterschiede zwischen Mann und Frau führen zu unterschiedlichen Rollen, Rechten und Pflichten. So ist es z.B. die Pflicht des Mannes, den Lebensunterhalt der Familie zu sichern. Dies ist völlig natürlich, denn die Frau soll sich neben Schwangerschaft, Geburt und Kindererziehung nicht auch noch um den Lebensunterhalt kümmern müssen.
HAUSARBEIT / KINDERERZIEHUNG/ BERUFSTÄTIGKEIT:
Obwohl die Frau religionsgesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, ihrem Mann den Haushalt zu führen, so gilt dies, zusammen mit der Kindererziehung als wertvolle, grosse Aufgabe.
Umm-e-Salameh fragte den Propheten (s. a. s) : "Welchen Wert hat die Arbeit der Frau im Hause?" Antwort des Propheten: "Einer jeden Frau, die etwas im Hause von einem Platz zum anderen trägt und damit etwas im Sinne eines guten Haushaltes tut, wird Gott Sein Wohlgefallen schenken. Jeder aber, der in das Wohlgefallen Gottes miteinbezogen ist, ist von seinem Zorn nicht betroffen!" Umm-e-Salameh antwortete: " O Gesandter Gottes! Ist den Frauen nicht höhere Belohnung möglich?" Der Prophet: " Wenn eine Frau schwanger wird, lässt Gott ihr die Belohnung zuteil werden, die er jene gibt, die mit ihrer Habe und ihrem Leben auf Seinem Wege Gihad führen. Zur Zeit der Geburt des Kindes, so lässt Gott sie wissen, werden ihr ihre Sünden vergeben werden. Sie selbst ist wie neugeboren. Und jedesmal, wenn sie ihr Kind stillt, wird dieses in ihrem Tatenbuch als ein so gutes Werk vermerkt wie das dessen, der einem Sklaven zur Freiheit verhilft."
Mit der Erziehung ihrer Kinder haben die Frauen einen grossen Einfluss auf das Niveau der zukünftigen Gesellschaft. Wenn eine Frau neben der Hausarbeit einer beruflichen Tätigkeit nachgehen will - oder aus finanziellen Gründen muss- so ist es Bedingung, dass in der Zeit, wo die Frau arbeitet, die Kinder gut betreut werden. Der Ehemann muss mit der ausserhäuslichen Arbeitstätigkeit der Frau einverstanden sein. Wenn die Betreuung der Kinder gewährleistet ist, sollte es aber für den Mann keinen Grund geben, seine Frau dies zu verbieten. Ebenso sollte es für ihn selbstverständlich sein, seiner berufstätigen Ehefrau als "Gegenleistung" bei der Hausarbeit und der Versorgung der Kinder zu helfen.
Selbstverständlich gibt es keinen Grund, weshalb den Mädchen und Frauen Schulbildung, Studien, Aus- und Weiterbildungen verwehrt werden sollen. Der Islam warnt vor sinnlosem Zeitvertreib und "Nichtstun". Deshalb sollte es klar sein, dass sich auch Frauen ihren Neigungen entsprechend aus- und weiterbilden. Eine besondere Pflicht ist es zudem für alle Muslime, sich in der Religion weiterzubilden und ihr Wissen an andere weiterzugeben.
3 . FRAU UND EHE / FAMILIE
Auch in der Ehe ergänzen sich Mann und Frau durch ihre unterschiedlichen Eigenschaften. Im Koran S. 2, V. 188 heisst es: Sie sind euch ein Gewand und ihr seid ihnen ein Gewand. Da Männer und Frauen für einander geschaffen wurden, ist es im Islam ausdrücklich erwünscht, zu heiraten. Es gilt als makrouh, dass jemand unverheiratet bleibt . (makrouh = nicht haram, es wird aber davon abgeraten). Der Prophet Mohammad (a.s.s.) sagte: "Aus islamischer Sicht ist keine Einrichtung besser als die Ehe." Und: "Ein Mann, der keine Gattin hat, ist armselig und hilflos, auch wenn er noch so reich sein sollte, und eine Frau, die keinen Gatten hat, ist ebenfalls armselig und hilflos, auch wenn es ihr an materiellen Gütern nicht fehlt."
Die Ehe im islamischen Sinn soll eine Oase der Harmonie und der Liebe sein. Zudem soll in Form der Ehe der Sexualität als natürlicher Veranlagung des Menschen ein geordneter Rahmen gegeben werden. Koran S. 30, Vers 21: "Und unter Seinen Zeichen ist dass Er Lebensgefährten erschuf aus euch selber, auf dass ihr Frieden in ihnen fändet und Er hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Hierhin sind wahrlich Zeichen für ein Volk, das nachdenkt." Beide Partner sind aufgefordert, ihr bestes zum guten Gelingen ihrer Ehe beizutragen. Der Prophet Mohammad (a.s.s.) sagte:" Der beste von euch ist jener , der sich seiner Familie gegenüber am besten verhält." Und:" Gott erweist seine Barmherzigkeit demjenigen seiner Geschöpfe, der zwischen sich und seiner Gattin Versöhnung schafft und sich ihr gegenüber freundlich verhält, - denn Gott vertraute das Wohl der Frau dem Manne an und bestimmte den Gatten als Verantwortlichen der Frau."
Daraus geht hervor, dass der Mann der Verantwortliche seiner Frau und seiner Familie ist. Der Prophet Mohammad (a.s.s.) mahnte:" Der Mann ist der Verantwortliche der Familie, und als solcher hat er für die ihm Anvertrauten Sorge zu tragen." Es wird jedoch betont, dass der Mann diese Rolle nicht ausnützen und seiner Frau und seine Familie nicht tyrannisieren darf. Er soll sich seiner Frau gegenüber nicht wie ein Diktator verhalten, sondern sich mit ihr beraten und Entscheidungen gemeinsam mit ihr treffen. Der Prophet Mohammad (a.s.s.): " Je vollendeter der Glaube des Menschen an Gott ist, umso freundlicher und liebevoller ist er seiner Gattin gegenüber." Wie bereits erwähnt, ist das Recht der Frau, dass ihr Mann für den Lebensunterhalt sorgen muss. Einkünfte und Vermögen der Frau gehören ihr allein. Sie ist nicht verpflichtet, etwas davon an ihren Mann abzugeben oder zum Lebensunterhalt beizusteuern. Das Selbe gilt für die Brautgabe (Mahr) und das Erbe; auch darüber kann die Frau frei verfügen. Wie ebenfalls bereits erwähnt, ist die Ehefrau nicht verpflichtet, ihren Mann den Haushalt zu führen. Sie hat sogar das Recht, von ihrem Mann ein Stillgeld für das Stillen ihrer Kinder zu verlangen.
Die Pflichten der Frau in der Ehe ( die Rechte des Ehemannes)
Der Prophet Mohammad (a.s.s.) sagte:" Die Frau, die ohne Erlaubnis ihres Mannes das Haus verlässt, wird von den Engeln verdammt, solange bis sie zurückkehrt." Die Frau darf demzufolge nur mit der Einwilligung ihres Mannes aus dem Haus gehen. Dies, weil der Mann, wie oben erwähnt, die Verantwortung für das Wohl seiner Frau (und der Kinder) trägt. Diese Regelung sollte jedoch basierend auf gegenseitigem Vertrauen gehandhabt werden. Der Mann soll seiner Frau nichts grundlos verbieten, nur um seine Machtposition zu demonstrieren. Ausnahme: (zu folgenden Gelegenheiten braucht die Frau keine Erlaubnis des Mannes)
- zu ihrem Pflicht-Hajj , zu notwendigen religiösen Belehrungen, zum Begleichen einer Schuld, die die Frau sonst nicht begleichen kann.
Als zweite Pflicht der Ehefrau gilt, dass sie die sexuellen Bedürfnisse ihres Mannes erfüllen muss. Dazu ist sie religionsgesetzlich verpflichtet und darf ihm dies nicht ohne triftigen Grund verweigern.
source : الشیعه