Das Naturphänomen-Gebet [salat-ul-ayat] ist ein Ritualgebet anlässlich besonderer Zeichen Gottes und besteht aus zwei außergewöhnlichen Gebetsabschnitten mit jeweils fünf Verneigungen [ruku] und zwei Niederwerfungen in jedem Gebetsabschnitt.
Die religiöse Verpflichtung [wadschib] zum Naturphänomen-Gebet [salat-ul-ayat] wird durch die Sonnen- und Mondfinsternis hervorgerufen, selbst wenn diese nur partiell eintreten oder durch einen bedeckten Himmel nicht sichtbar sind, sowie durch Erdbeben und jedes andere Zeichen, welches die meisten Menschen verängstigt, wie beispielsweise außergewöhnlicher, schwarzer, roter oder gelber Wind, starke Dunkelheit, Lawinen, erschreckender Donner und manche im Himmel erscheinende Lichter. Allerdings ist das, was nicht verängstigend ist, oder nur wenige Menschen verängstigt, nicht maßgebend für ein solches Ritualgebet, bis auf die beiden Finsternisse von Sonne und Mond sowie Erdbeben. Jene drei Ereignisse verpflichten immer zum Naturphänomen-Gebet, selbst wenn sie nicht ängstigen. Manche Gelehrte sehen darin die besondere Würdigung der Endzeitzeichen vor dem Erscheinen des Imam Mahdi (a.).
Es gibt verschiedene Arten für die Form der Verrichtung des Naturphänomen-Gebets.
Die erste Art: Man verliest im Anschluss an die gefasste Absicht [niyya] zu diesem Gebet und im Anschluss an die Eröffnungspreisung [takbirat-ul-ihram] die Sure Al-Fatiha und eine weitere Sure, dann verneigt man sich und richtet anschließend seinen Oberkörper von der Verneigung [ruku] auf und verliest wiederum Al-Fatiha und eine Sure, danach verneigt man sich erneut und richtet anschließend seinen Oberkörper von der Verneigung auf, liest dann wiederum Al-Fatiha und eine Sure, dann verneigt man sich und hebt seinen Oberkörper, bis man in diesem ersten Gebetsabschnitt insgesamt fünf Verneigungen vollendet hat und vor jeder Verneigung hierbei die Sure Al-Fatiha und eine weitere Sure verlesen hat. Daraufhin nach der Rückkehr zum Stehen nach dem fünften Mal wirft man sich nieder zur Niederwerfung [sadschda] und verrichtet die beiden Niederwerfungen. Dann steht man auf und verrichtet den zweiten Gebetsabschnitt genauso wie den ersten Gebetsabschnitt bis zur Vollendung der beiden Niederwerfungen. Und anschließend führt man die Bekenntnisverlesung [taschahhud] und den Abschlussgruß [salam] durch.
Die zweite Art: Im Anschluss an die gefasste Absicht und die Eröffnungspreisung verliest man die Sure Al-Fatiha und einen Vers von einer anderen Sure, verneigt sich daraufhin und richtet anschließend seinen Oberkörper auf und verliest ohne Al-Fatiha zu lesen den nächsten Vers jener Sure. Dann verneigt man sich erneut, richtet anschließend seinen Oberkörper auf und verliest einen weiteren Vers jener Sure usw. bis zur fünften Verneigung, so dass man die Sure, deren Verse man verlesen hat, vor der letzten Verneigung vollständig zu Ende gelesen hat, und dann verneigt man sich zur fünften Verneigung. Nach der Rückkehr zum Stehen wirft man sich zu den beiden Niederwerfungen nieder, steht anschließend auf, verliest Al-Fatiha und einen Vers einer Sure und verneigt sich dann erneut, und man verfährt weiterhin so, wie man es im ersten Gebetsabschnitt durchgeführt hat, bis man die Bekenntnisverlesung und den Abschlussgruß durchgeführt hat. Wenn man sich also in jeder Verneigung mit einem Vers einer Sure begnügen will, hat man also bei dieser Methode die Sure Al-Fatiha nicht mehr als einmal am Anfang des Gebetsabschnitts zu verlesen.
Die dritte Art: Man verrichtet einen der beiden Gebetsabschnitte nach einer der oben erwähnten Arten und den anderen Gebetsabschnitt nach der anderen Art.
Die vierte Art: Man vollendet die Sure, von der man jeweils einen Vers verlesen hat, bereits im beispielsweise ersten, zweiten, dritten oder vierten Stehen. Dann muss man nach dem Aufrichten des Oberkörpers von seiner Verneigung beim anschließenden Stehen die Sure Al-Fatiha wiederholen und verliest danach eine Sure oder einen Vers einer Sure, so lange man sich vor dem fünften Stehen befindet. Und wenn man sich vor dem fünften Stehen [qiyam] mit einem Vers einer Sure begnügt, muss man diese Sure bis zur fünften Verneigung zu Ende lesen.
Die Verpflichtung zum Naturphänomen-Gebet ist begrenzt auf diejenigen, die am Ort des Naturphänomens bzw. Zeichens sind, und diesem folgt auch derjenige, der in einem mit dem Ort des Naturphänomens derart verbundenen Ort ist, dass dieser mit ihm als ein gemeinsamer Ort gezählt wird.
Ein verpasstes Naturphänomen-Gebet bedarf der Nachholung [kadha]. Eine Ausnahme hierbei stellt die Frau bei ihrer Regelblutung [haydh] dar, die das Naturphänomen-Gebet dann nicht nachzuholen hat.