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Friday 19th of April 2024
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Islamischer Lebensstil

In diesem vorletzten Teil unserer Sendung geht es darum welche Berufe und Einkommen haram (verboten) und welche halal (erlaubt) sind. Wir schließen mit diesem Thema das Kapitel Wirtschaftsleben gemäß islamischen Lebensstil ab.
Islamischer Lebensstil

In diesem vorletzten Teil unserer Sendung geht es darum welche Berufe und Einkommen haram (verboten) und welche halal (erlaubt) sind. Wir  schließen mit diesem Thema das Kapitel Wirtschaftsleben gemäß islamischen Lebensstil ab.


 
 
Die Lehren des Islams für die verschiedenen Lebensbereiche haben, wie gesagt,  die geistige und seelische Vervollkommnung des Menschen zum Ziel. Der Beruf  und Einkommenserwerb  darf also kein Hindernis auf dem Weg zu diesem Ziel sein.  Der Mensch kann selber jeden Beruf, der ihn interessiert wählen, aber er muss wissen, dass einige Tätigkeiten ihm oder auch der Gesellschaft materiell oder  immateriell schaden.
 
Gemäß der islamischen Kultur darf der Mensch nicht auf jede Art und Weise Geld verdienen. Die Beschäftigung setzt also bei einem  islamischen Lebensstil bestimmte Bedingungen voraus. Zum Beispiel  darf ein Gläubiger keinem Handel und keinem Beruf nachgehen, der auf irgendeine Weise eine Mitbeteiligung an einem Unrecht, einer Sünde oder einen Schaden für die Muslime  bedeutet. Die Arbeit muss religionsrechtlich erlaubt sein (halal) und mit den Geboten Gottes übereinstimmen. Sie darf nicht gegen die menschliche Ehre und die menschlichen Werte verstoßen.
 
                                                                            
 
Die Berufe, die im Islam verboten sind, werden haram genannt.  Sie sind verboten, weil sie nicht nur der Gesellschaft und Kultur schaden, sondern auch den Menschen spirituell ins Schwanken bringen.  Aber jeder Beruf, der nicht von den Islamischen Lehren verboten wurde, ist ein Halal-Beruf, also religionsrechtlich erlaubt. Wer einer solchen Arbeit nachgeht, um innerlich Gott näher zu kommen, der wird sogar von Gott dafür belohnt.  Ein Muslim muss also, bevor er einen Beruf aufnimmt, wissen, ob diese Tätigkeit halal ist oder haram. Außerdem muss er für ein Gewerbe und  für den Handel die entsprechenden Bestimmungen der Religion kennen, damit er keinen Verstoß gegen die Religion begeht. Im Islam  genießen  die islamischen Werte und spirituelle Fragen den Vorrang   vor dem Einkommen durch eine Berufstätigkeit.  
 
Die Gottesfürchtigkeit ist eine große Stütze bei der Beachtung der Halal- und Haram-Bestimmungen.  Die Islamischen Lehren unterstreichen, dass man Einkommen auf würdige Weise erwerben soll. Imam Ali (a)sagt: „Beginn die Suche nach einem Unterhalt auf gute Weise. Du sollst wissen, wie du ein Halal-Einkommen erwerben kannst.“
 
Der Erwerb eines Halal-Unterhaltes ist von so hohem Wert, dass der Prophet des Islams (Segen sei auf ihm und Friede seiner Familie)  gesagt hat, dass dadurch einige Sünden verziehen werden. Er sagt: „Es gibt Sünden, die nur durch die Anstrengung um den Lebensunterhalt gelöscht werden können.“
 
Über die Wirkung eines Halal-Einkommenserwerbes auf die Erhörung von Bittgebeten hat der Prophet (s) gesagt:
 
„Immer wenn jemand möchte, dass sein Bittgebet erhört wird, soll er danach bestrebt sein, dass sein Gewerbe und seine Arbeit  halal und geläutert werden, denn wenn jemand in seinem Magen Verbotenes hat oder er jemandem ein Recht schuldet, so wird sein Bittgebet nicht zu Gott hochsteigen.“
 
Eine der Arten von Einkommenserwerb, die im islamischen Gesetz haram, also verboten sind, ist  Riba. Dabei handelt es sich im Islam darum, dass jemand einem anderen Geld leiht und der andere ihm bei der Rückzahlung eine größere Summe zurückzahlen muss.  Das heißt der Geldverleiher hat dazu verdient und sein Geld vermehrt, ohne irgendeine nützliche Handlung wie einen Handel oder eine produktive Tätigkeit begangen zu haben.   Diese reinen Zinsgeschäfte sind sehr schädlich für die Wirtschaft, sie schwächen die Finanzkraft der Bevölkerung und der Allgemeinheit.  Riba ist verboten, denn es führt dazu dass sich der Reichtum  bei den Wohlhabenden anhäuft,  und die Klüfte zwischen den Gesellschaftsschichten wachsen und das wirtschaftliche Gleichgewicht gestört wird.  Natürlich sind auch Diebstahl, Betrug  und List keine erlaubten Wege um an Besitz  zu gelangen.  Bei  Geschäften ist es als Betrug zu verstehen, wenn jemand eine schlechte Ware als gut verkauft oder einen Fehler der Ware vertuscht. Die islamischen Rechtsgelehrten bezeichnen diesen Handel als haram – als verboten. Jeder Handel, bei dem jemand betrogen wird, ist  haram und ungültig.
 
Der Kauf und Verkauf  von alkoholischen Getränken ist auch verboten. Imam Sadiq (a) sagt: „Jener, der das Trinken von Wein verboten hat, hat auch das Bezahlen von Wein verboten.“
 
Der Verbrauch von alkoholischen Getränken hat zahlreiche irreparable Schäden für Körper und Seele des Menschen und für die Gesellschaft.  Und deshalb ist die Besorgung und der Kauf und Verkauf und das Trinken von Alkohol  haram.  Gemäß dem Koran sind auch Dinge, die dem Menschen durch Glücksspiel zufallen, nicht sein Eigentum. Er darf sie nicht behalten. Das ist verboten.  Sowohl das Weintrinken als auch das Glücksspiel wird in dem Vers 90 der Sure 5 als Gräuel  und Werk des Satans bezeichnet und die Gläubigen werden aufgefordert, sich von ihnen fernzuhalten, wenn sie Rettung finden wollen. In einer Überlieferung von Imam Sadiqs (a) über diesen Vers heißt es:  „Die Qureisch (der herrschenden Stamm in Mekka zur Zeit des Propheten)  haben bei Glückspielen ihren Besitz und ihre Familie aufs Spiel gesetzt. Und Gott hat ihnen das verboten.“  
 
Auch die Entgegennahme von Bestechungsgeld ist verboten.  Die Islamischen Rechtsgelehrten sagen, durch Bestechung wird  ein Recht verletzt oder ein Unrecht verübt und was man auf diesem Wege erwirbt, ist unerlaubt.  Manchmal erfolgt Korruption unter schönen Bezeichnungen  wie Geschenk oder Trinkgeld usw. Aber  das ändert nichts an der Sache. Das Geld das jemand durch Bestechung erhält,  unter welcher Bezeichnung auch immer, ist haram.  Es wird berichtet, dass ein Mann namens Aschath Ibn Qais einmal  am Abend zum Haus des Imam Ali (a), der Kalif der Muslime geworden war, kam um ihm eine Schüssel mit schmackhaftem Halwa (Süßspeise aus Mehl, Zucker und Speisefett)  zu bringen, angeblich als Geschenk. Aber Imam Ali (a) sagte zornig: „‚Bist du zu mir gekommen, um mich von der Gerechtigkeit abzubringen? …
 
Bei Allah, selbst wenn mir die sieben Regionen gegeben werden würden mit allem, was es unter den Himmelssphären gibt, dafür, dass ich Allah ungehorsam werde in (selbst dem Grad), dass ich einer Ameise die Schale eines Gerstenkorns wegnehme, würde ich es nicht tun! ….“ (gemäß Nahdsch-ul Balagha, Freitagsansprache  224)
 
Auch die Vermehrung des Vermögens durch Ihtikar  ist verboten.  Ihtikar bedeutet, eine Ware die knapp geworden ist und von den Menschen gebraucht wird, in Hoffnung auf Verteuerung zu hamstern. Gemäß den Überlieferungen und dem Islamischen Recht  ist der Gewinn , den jemand auf diese Weise einstreicht, haram, denn er hat das Bedürfnis anderer an einer knappen Ware ausgenutzt und das ist ein Unrecht.
 
Insgesamt lässt sich sagen, dass im Islam besonders die Berufe und Geschäfte empfohlen werden, die in irgendeiner Weise die Bedürfnisse der Gesellschaft  decken und die Gemeinschaft der Muslime stärken, wie die medizinischen Berufe, der Ackerbau, Lehre und Erziehung, der Häuserbau, die Bewachung der Landesgrenzen, Handel und Viehzucht usw. Verboten sind im Gegensatz dazu alle beruflichen Tätigkeiten, die dem Einzelnen und der Gesellschaft schaden, wie reine Zinsgeschäfte, Zurückhalten mit benötigten Waren , Betrug  und ähnliches.  Geschäfte, die mit Täuschung und Lüge einhergehen sind  ebenso haram.
 
 
 
 In der Industrie und beim  Handwerk zählt das Wohl der Islamischen Gesellschaft. Eine  Berufstätigkeit, die der Gesellschaft schadet, ist nicht erlaubt.  Auch Berufe und Gewerbe, die zur Verdorbenheit und oder zur Zerstörung der Überzeugungen der Muslime führen, sind haram.   Der Islam empfiehlt seinen Anhängern, einer Arbeit nachzugehen, die nicht nur erlaubt ist, sondern  von der Gesellschaft gebraucht wird.  Ein solcher Beruf ist zum Beispiel der Handel. Imam Sadiq a. hat gesagt, dass Handel nicht nur für die Wirtschaft nützlich ist sondern auch das Denken stärkt und die Erfahrungen vermehrt. Er sagt: „Handelsgeschäfte steigern den Verstand.“
 
 
 
Damit schließen wir unsere Ausführungen über die wirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen des Islamischen Lebensstils.
 
Im nächsten und letzten Teil bringen wir noch einmal einen Gesamtüberblick und ein Resümee über den Islamischen Lebensstil.


source : irib
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