Das geltende Berliner Neutralitätsgesetz, das Beamten das Tragen religiöser Symbole verbietet, wurde erneut bestätigt. Der Islamrat kritisiert die Entscheidung des Berliner Senats, das Tragen des Kopftuchs für Lehrerinnen oder Polizistinnen in Berlin nicht zu erlauben.
Der Islamrat hat die Entscheidung des Berliner Senats kritisiert, am Neutralitätsgesetz und dem Kopftuchverbot für Beamte festzuhalten. „Auch das Verbot religiöser Symbolik ist parteiisch. Hier wird eine falsche Neutralität vorgegaukelt. Gleichzeitig wird die gelebte Vielfalt in Deutschland behindert“, erklärte der Vorsitzende Burhan Kesici am Mittwoch in Köln.
Mit der Bestätigung des geltenden Neutralitätsgesetzes bleibt das Tragen des Kopftuchs für Lehrerinnen oder Polizistinnen in Berlin verboten. „Das Bundesverfassungsgericht hat klar entschieden, dass pauschale Verbote von religiösen Symbolen in Schulen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das Neutralitätsgesetz in Berlin widerspricht eindeutig diesem Grundsatz“, so Kesici weiter. Innensenator Frank Henkel (CDU) hatte am Dienstag erklärt, er sehe keine Notwendigkeit, das Berliner Neutralitätsgesetz zu ändern. Es habe sich „in der Praxis bewährt“ und sei „ein Gewinn für das Zusammenleben in einer vielfältigen Metropole“.
Henkel hatte das Gesetz ein halbes Jahr lang überprüfen lassen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im März entschieden hatte, dass ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen nicht mit der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit vereinbar ist. Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet Staatsdienern das Tragen religiöser Symbole.