Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer muslimischen Familie als unzureichend begründet und damit als unzulässig abgewiesen. Die Kläger hatten sich in ihren Grundrechten verletzt gesehen, weil ihr Sohn an einer staatlichen katholischen Bekenntnisgrundschule in Nordrhein-Westfalen abgewiesen worden war.