Das Kopftuchverbot für Berliner Lehrerinnen beschäftigte am Montag erneut das Arbeitsgericht Berlin. Eine türkischstämmige, kopftuchtragende Lehrerin hat das Land Berlin auf Schadenersatz verklagt, weil sie sich wegen ihres Kopftuches diskriminiert sah.
Das Gericht hat der Lehrerin eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 Euro angeboten, welche die Klägerin aber abgelehnt habe. Sollte es innerhalb von zwei Wochen zu keiner Einigung kommen, ist für kommenden April eine weitere Verhandlung angesetzt.