Die NRW- Landesregierung angeregte Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren sorgt weiter für Diskussionen. Das Schulministerium schließt ein Kopftuchverbot an Grundschulen aus. Im Vordergrund stehe der Ausbau des islamischen Religionsunterrichts.
Für die nordrhein-westfälischen Grundschulen wird es derzeit kein spezielles Kopftuchverbot geben. Entsprechende Änderungen des Schulgesetzes seien gegenwärtig nicht geplant, erklärte NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Mittwoch im Schulausschuss des Düsseldorfer Landtags. Für ihr Ministerium stehe aktuell der Ausbau des islamischen Religionsunterrichts im Vordergrund.
Dabei sollten den muslimischen Schülern Grundlagen „für eine selbstbestimmte Ausübung ihrer Religion“ vermittelt werden. Der Unterricht werde von staatlich ausgebildeten Lehrkräften des Landes erteilt und basiere auf staatlichen Lehrplänen.
„Eigenverantwortlich und selbstbestimmt“
Bei den Gesprächen mit den islamischen Religionsgemeinschaften sei ein mögliches Kopftuchverbot für Kinder bisher „kein vorrangiges Thema“ gewesen, berichtete Gebauer. Das Ministerium gehe davon aus, dass Schüler „eigenverantwortlich und selbstbestimmt“ über ihre Religionsausübung entschieden. Dies beinhalte auch eine „reflektierte Haltung“ über das Tragen eines Kopftuchs. Zugleich bestätigte die Ministerin, dass die NRW-Landesregierung derzeit ein „grundsätzliches“ Kopftuchverbot für Kinder in öffentlichen Einrichtungen prüfe. Der Prüfprozess des dafür verantwortlichen Integrationsministeriums sei noch nicht abgeschlossen.
Dieses prüft gegenwärtig, ob mit dem geplanten Kopftuchverbot für Kinder in Kitas und Schulen eine Gefährdung des Kindeswohles abgewendet werden kann. Dabei gehe es insbesondere um die Frage, ob kopftuchtragende Mädchen die gleichen Entwicklungschancen haben wie Altersgenossinnen ohne Kopftuch, wie Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) vor wenigen Tagen betont hatte. Grundlage hierfür sei die UN-Kinderrechtskonvention.