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Die Grundzüge des Islam

1. Die Grundzüge des Islam

Das arabische Wort Islam läßt sich mit "Hingabe, Ergebenheit" wiedergeben. Die davon abgeleitete Form Salam bedeutet "Frieden". Dementsprechend ist Muslim derjenige, der sich dem Willen der einen Wirklichkeit, nämlich Allah (Gott), mit ganzem Herzen hingibt und dabei inneren wie äußeren Frieden findet.

1.1. Einheit

Das Haupt anliegen des Islam ist das Bekennen der Einheit Gottes (arabisch : tawhid). Der zentrale Grundsatz lautet : Keine Gottheit außer Gott, was bedeutet, dass nichts auf eine Stufe mit Gott gestellt werden kann und Er allein das absolute, von allem unabhängige Sein ist, während alles, was existiert, von Ihm abhängt. Er ist die absolute Realität, die alles sichtbare und Unsichtbare, Lebendige und Leblose aus dem Nichts erschafft und erhält. Wenngleich die gesamte Schöpfung Seine Weisheit bezeugt, steht Er doch über allen sinnlichen Wahrnehmungen und rationalen Konzepten : Gott ist außerhalb aller Geschöpflichkeit, jedoch nicht von ihr getrennt. Er ist dem Menschen näher als dessen eigene Halsschlagader (vgl. Sure 50, Vers16 ). {und doch kein Teil von ihm}{Er besteht nicht aus Komponenten, in die Er sich auseinander dividieren lassen würde}. Durch innere Läuterung und unablässige Bejahung dieser einen Wirklichkeit überwindet der Gläubige den scheinbaren Widerspruch zwischen unerreichbarer Transzendenz und göttlicher Allgegenwart, so dass er schließlich in allem nur noch den Einen bezeugt.

1.2.Propheten

Der zweite Teil des islamischen Bekenntnisses, dass "Muhammad der Gesandte Gottes" ist, hat nicht die ausschließliche Bedeutung, die ihm oft beigemessen wird. Die Anerkennung der prophetischen Sendung ist keineswegs auf Muhammad (friede sei mit ihm ) beschränkt. Der Qur'an lehrt, dass sich Gott seit Anbeginn der Menschheit immer wieder den verschiedenen Völkern offenbart hat. Dazu erwählte Er besonders edle Menschen als Träger der Offenbarung und Verkünder Seines Gesetzes. Die Propheten und Gesandten Gottes sind jedoch ohne Ausnahme Menschen und keine Übermenschen oder gar Götter : Abraham, Noah, Moses, Jesus und zahlreiche andere Propheten (Friede sei mit ihnen allen) schöpften aus der selben Quelle der Offenbarung, um den Menschen jene Daseinzusammenhänge klarzulegen. Die durch wissenschaftliche Erkenntnis nicht vermittelt werden können. Die Muslime glauben an alle Gesandten Gottes und machen "keinen Unterschied zwischen ihnen" (vgl. Sure 2, Vers 285). Muhammad (Friede sei mit ihm) ist der letzte, der ihre Reihe abschließt und ihre Botschaften bestätigt.

1.3.Jenseits

Die Existenz des Menschen endet nicht mit seinem körperlichen Ableben. Der Tod ist ein natürliche Übergang in ein jenseitiges Dasein. Diesseits und Jenseits stehen in unmittelbarer Verbindung : das Diesseits ist der Acker und das Jenseits die Ernte der Handlungen des Menschen. Nach einem geistigen Zwischenstadium werden ihm seine Taten gemäß ihren Absichten am "Tag des Gerichts" vorgeführt. Niemandem wird dabei auch nur das geringste Unrecht geschehen (vgl. Sure 57, Vers 20) und das Jenseits höher und von ewigem Charakter ist (vgl. Sure 87, Vers 16 ).

1.4.Mensch

Gott hat die Schöpfung nicht hervorgebracht, um Nutzen daraus zu ziehen, sondern Er schenkt Seinen Geschöpfen durch ihr dasein die Möglichkeit zur eigenen Entwicklung. Der Mensch gilt im Qur'an als "Stellvertreter Gottes" auf Erden. Ihm hat Gott von seinem Geist eingehaucht. Der Mensch ist somit Träger des göttlichen Vertrauenspfandes und dank seiner Willensfreiheit gegenüber sich und der gesamten Schöpfung verantwortlich. Jeder Mensch hat eine "göttliche Anlage" und einen Hang zum Guten wie auch zum Bösen. Seine guten Neigungen führen ihn zu geistig-seelischer Reife; gerät er aber unter die Herrschaft seiner niederen Triebe, dann handelt er gegen die göttliche Ordnung und seine eigene Entwicklung. Alle Menschen, ob Mann oder Frau, Schwarz oder Weiß, arm oder reich haben den selben Stellenwert vor Gott und dem Gesetz. Das Einzige, was sie unterscheidet, ist der Grad ihrer Gottesfurcht und ihre Nähe zum Schöpfer (vgl. Sure 49, Vers 13).

1.5. Qur'an

Der Qur'an, der dem Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) im Laufe von 23 Jahren offenbart wurde, ist Warnung und " Rechtleitung für die Menschen" (vgl. Sure 2, Vers 185 ). Er bestätigt und vollendet alle früheren Heilsbotschaften. Sein Stil ist unerreicht, sein Inhalt seit dem Jahre 632 bis zum heutigen Tag unverfälscht überliefert worden. Er ist Gotteslehre, Moralkodex und Gesetz in einem. Wo er keine konkreten Aussagen macht, wird er von der "Sunna", dem vorgelebten Beispiel des Propheten, ergänzt.

1.6.Glaubenspraxis

1.6.1. Gebet

Dem fünfmal am Tag zu verrichtenden Gebet (arabisch salah), das man allein wie auch in der Gemeinschaft verrichten kann, geht eine Waschung voraus. Das rituelle Gebet besteht aus der Rezitation einzelner Teile des Qurans, begleitet von Körperhaltungen wie aufrechte Stellung (Qiam), Verbeugung (Rekuu) und Niederwerfung (Sejuud), die das Glaubensmoment der dienenden Hingabe verkörpern. Das Gebet ist dem Gläubigen kein sinnentleerter Ritus, sondern Konzentration und tiefes inneres Bedürfnis. Der Sinn des Gebetes wird vor allem in seiner Schutzfunktion gegen üble Gedanken und Handlungen gesehen (vgl. Sure 29, Vers 45). Das rituelle Gebet schließt das freie Gebet (Duaa) nicht aus. Besinnung und Gottgedenken stärken den Geist des Betenden; er schöpft Kraft, im täglichen Leben maßhalten zu können und keine Übertretungen zu begehen. Obwohl die Moschee (arabisch Masjid, d.h. Ort der Niederwerfung) der geeignete Ort für die Gebete ist, müssen sie nicht dort verrichtet werden, da laut einer prophetischen Aussage die ganze Erde als ein Gebetsraum gilt.

1.6.2.Sozialabgabe

An über achtzig Stellen erwähnt der Qur'an die Sozialabgabe bzw. Armensteuer (arabisch : Zakat) zusammen mit der Verpflichtung zum Gebet. Die Armen und die Bittenden haben ein Anrecht auf das Vermögen der Gemeinschaft, "damit die Reichtümer nicht nur unter denen umlaufen, die schon reich sind " (vgl. Sure 59, Vers 7). Die Sozialabgabe, die andere Spendenformen nicht ausschließt, wird ausführlich in der islamischen Rechtswissenschaft behandelt.

1.6.3.Fasten

(arabisch : Sawm) im Monat Ramadan, dem neunten Monat im islamischen Mondjahr, vorgeschrieben und an anderen Tagen des Jahres als freiwilliger Verzicht empfohlen, ist eine Übung zur Selbstbeherrschung, Willenskraft und inneren Einkehr. Das Fasten reinigt Körper und Geist. Vom Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang enthält sich der Fastende u.a. des Essens, Trinkens, übler Worte, Werke und Gedanken. Er sucht seine Zuflucht bei Allah in Gebet und selbstreflexion. Das Fasten stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl der muslimischen Gemeinde. Den Wohlhabenden macht das Fasten auf die Situation der Notleidenden aufmerksam und bricht ihren Hochmut und falschen Stolz.

1.6.4.Pilgerfahrt

Bei der alljährlichen Wallfahrt (arabisch : Hajj) versammeln sich Millionen von Muslimen in Mekka und Umgebung. In verschiedenen rituellen Handlungen folgen Sie den Ursprüngen der islamischen Botschaft. Das Umschreiten der von Abraham und Ismail errichteten Kaaba in Mekka, das Verweilen im geschichtsträchtigen Tal von Arafat, die sinnbildliche Steinigung des Satans und das abschließende Opfer verbinden sie in eindrucksvoller Weise mit der abrahimitischen Tradition des reinen Monotheismus. Die Pilgerfahrt gilt als Symbol der muslimischen Einheit. Die Versammlung von Gläubigen aus aller Welt bietet Gelegenheit, einander kennenzulernen, Probleme gemeinsam zu beraten und die Eintracht und Brüderlichkeit zu stärken.

1.6.5. Jihad

Nach dem quranischen Prinzip "nicht zu unterdrücken und sich nicht unterdrücken zu lassen" übernimmt der Mensch Pflichten sich selbst und seinen Mitmenschen gegenüber. Sind die Gemeinschaft und die menschlichen Werte bedroht und alle friedlichen Mittel erschöpft, wir "Jihad", d.h. die Anstrengung auf dem Wege Gottes, zur Pflicht. Unter dem oft fälschlich mit "Heiliger Krieg" wiedergegebenen Begriff wird eine reine Verteidigungsbemühung verstanden; dabei verlangt der Qur'an von seinen Anhängern, auch gegenüber aggressiven Menschen in Gerechtigkeit zu verfahren (vgl. Sure 5, Vers 8). Als "großer Jihad" gilt der Kampf des Menschen gegen sein Ego. Durch die Läuterung des Herzens soll das göttliche Element entwickelt werden, damit der Mensch sich vom Gefängnis seiner Begierden befreien kann.

1.6.6. Gutes gebieten und schlechtes verwehren

Im Islam bilden Individuum und Gesellschaft, Religion und Politik, Gesetz und Moral eine Einheit. Der Muslim - ob man oder Frau - ist gegenüber sich selbst und seiner Gemeinschaft verantwortlich (vgl. Sure 9, Vers 71). Das universale quranische Gebot soll den Glauben und die Gemeinschaft vor schädlichen Einflüssen bewahren und die Menschen durch eine einladende Darbietung mit den Inhalten des Islam vertraut machen.

1.7. Moral

Ehrlichkeit, Zuverlässigkeit, Güte gegenüber den Eltern und Verwandten, Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft und Gerechtigkeit gegenüber Freund und Feind sind Eigenschaften, die für jeden Muslim gelten. Aus Ehrfurcht und Liebe zu Gott schöpft der Gläubige Liebe und Achtung seinen Mitmenschen gegenüber. Moralisches Handeln gilt als grundlegende Voraussetzung für die Innerlichung des Glaubens. Treuhänder der überlieferten Glaubenslehren sind die Gelehrten, die vor allem Rechtsgelehrte sind. Der Muslim befolgt die religiösen Gebote aus Überzeugung; für die Vertiefung seines Glaubens ist er allein verantwortlich, und er wendet sich direkt an Gott.

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