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Sicherheit

 

Sicherheit

 

Da vor dem Erscheinen Imaam Mahdis (a) unbeschreiblich greusliche Bedingungen auf Erden herrschen und keinerlei Sicherheit gegeben ist, wird eine seiner ersten Aufgaben darin beruhen, der menschlichen Gesellschaft zu Sicherheit zu verhelfen. Unter seiner Regie wird es infolge geeigneter und exakt koordinierter Programme bereits in kurzer Zeit allüberall Sicherheit geben, und alle werden in einer friedlichen Atmosphäre ihr Leben leben können.

Friede und Sicherheit werden sein, wie der Mensch sie zuvor niemals erfuhr. Auch auf Straßen und Wegen, so dass auch Mädchen und junge Frauen ohne Schutzbegleitung unbehelligt umherreisen können.

Recht und Gesetz werden beachtet und geschützt, und niemand mehr muss befürchten, dass ihm Unrecht geschieht. Die Gesetzgebung auf Erden wird so präzis, übersichtlich, weitreichend und kooridiniert ausgearbeitet sein und befolgt werden, dass sich jedermann hinsichtlich Leben, Ehre und Eigentum sicher und geschützt weiß. So sehr, dass sogar dann, wenn jemandem insgeheim in die Tasche gegriffen würde, dieser nicht an Dieb und Diebstahl dächte, sondern das Tun zu erklären suchte.

Kurz, Unsicherheit und Schutzlosigkeit werden in jenen kommenden Tagen vom Erdenrund gewichen sein, und selbst das Getier und sonstige Lebewesen sind in diese neue friedliche Situation einbezogen. Zwischen Schaf und Wolf wird Koexistenz in schönster Harmonie sein, und die Kinder finden selbst in Skorpionen und Raubtieren Spielkameraden, ohne von diesen angegriffen zu werden.

 

 

a) Allgemeine Sicherheit

Diesbezüglich tat der Gesandte Gottes (s) kund:

"Wenn Jesus, der Sohn der Maria, aus der himmlischen Welt zur Erde hinabgekommen ist und Dadschdschaal getötet hat, weist der Hirte unbesorgt seine Schafe an, (allein, ohne ihn) zu einem entfernten Weideplatz zu gehen um dort zu grasen, nach einer bestimmten Zeit aber wieder zurückzukommen.

Die Schafherde zieht auf ihrem Wege zwischen bepflanzten Feldern hindurch, ohne jedoch auch nur eine einzige Pflanze zu beschädigen oder einen Zweig zu brechen."[1]

Auch sprach der Gesandte Gottes (s):

"Er (Mahdi) wird die Erde voller Gerechtigkeit werden lassen, so dass die Menschen zu ihrem (menschlichen, gottgegebenen) Wesen zurückfinden. Kein Blut wird zu Unrecht vergossen und kein Schlafender aufgeweckt werden."[2]

Ibn Abbaas sagte bezüglich der Sicherheit, die in der Zeit Imaam Mahdis (a) gegeben sein wird:

"In jener Zeit wird selbst der Wolf das Schaf nicht reißen, der Löwe die Kuh nicht töten und die Schlange dem Menschen nichts zuleide tun. Selbst die Maus wird an Säcken nicht nagen, um sich aus ihnen etwas herausholen."[3]

Amir al mu`minaan Ali (a) sagte:

"Wann immer sich unser Qaa`im erhebt, wird der Himmel seinen Regen hinabsenden, werden sich die Raubtiere mit dem Vieh versöhnen und auch den Menschen nichts zuleide tun. Es wird so sein, dass eine Frau von Irak nach Damaskus ziehen kann, ohne dass ein wildes Tier sie erschreckte oder sie sich vor Raubtieren fürchten müsste."[4]

Auch sprach er:

"Das Heer Mahdis (a) wird die Armee des `Awr Dadschdschaals vernichten und die Erde von ihm erlösen. Mahdi (a) wird die Regie in Ost und West in die Hand nehmen, alle Gebiete - von Dschaabulqaa bis Dschaaburssaa - erobern, über sie herrschen und seine Herrschaft auf Erden festigen."[5]

Mahdi (a) wird in Gerechtigkeit walten und schalten. Es wird so sein, dass das Schaf neben dem Wolf weidet und die Kinder mit Skorpionen spielen, ohne dass ihnen ein Leid geschähe. Schlechtes wird aus der Welt weichen und das Gute bleiben.

In einer Riwaayat heißt es:

Die Auferstehung wird nicht eher anbrechen, als bis Jesus zur Erde hinabgekommen ist,

der Wolf gleich einem Hirtenhund die Schafe hütet und der Löwe in einer Schar Kamele gleich einem Kamelkind ist oder aber wie der Partner (Partnerin) eines Kamels."[6]

Hudhaifah berichtet, dass er folgendes vom Gesandten Gottes (s) hörte:

"Zur Zeit des Erscheinens Imaam i Qaa`ims... werden die Vögel (wieder) in ihren Nestern brüten und die Fische in den Meeren laichen."[7]

Möglicherweise ist damit gemeint, dass sich auch das Getier in jener verheißenen Zeit so sicher fühlen wird, dass es sich erneut in Ruhe seinem Leben und seiner Fortpflanzung widmen kann.

Abu Amaamah Baaheli teilte mit:

Eines Tages sagte der Gesandte Gottes (s) gegen Ende einer Rede:

"In jenen Tagen wird ein Rechtschaffener und Gerechter der Führer der Menschheit sein, Schaf und Kuh wird nichts zuleide getan und Feindseligkeit aus den Herzen weichen. Keinem Tier mehr wird Zaumzeug angelegt. (In jener Zeit werden die Tiere einander kein Unrecht tun, geschweige denn die Menschen untereinander.)

Das Kind legt seine Hand in das Maul des Raubtiers, ohne dass dieses ihm etwas zuleide täte. Das Jungtier wird dem Löwen vor die Füße geworfen, ohne dass dieser über es herfiele. Der Löwe in der Kamelherde und der  Wolf in der Schafsherde werden sein wie Hütehunde."[8]

Diese Riwaayat ist u.a. Hinweis auf die hohe Sicherheit und friedliche Atmosphäre, die herrschen und von allen empfunden wird.

Auch sagte Prophet Muhammad (s):

"Wenn Jesus, der Sohn der Maria, zur Erde hinabkommt und dem Dadschdschaal ein Ende setzt, werden sich Schlangen und Skorpione zwar zeigen, doch niemandem mehr etwas antun."[9]

Die zitierten Hadithe bzw. Überlieferungen veranschaulichen offenkundig das hohe Maß an Sicherheit. Sicherheit für Leib, Leben, Ehre und Besitz wird unter der Regie Imaam Mahdis (a) gegeben sein. Beispiel dafür ist der Hirte, der seine Herde ohne Schutz zu einer entfernten Weide schickt, da er weiß, dass ihr weder von Raubtier noch Mensch Gefahr droht.

Auch der Reisende oder aber jemand, der inmitten wilder Tiere lebt, fühlt sich sicher vor ihnen. Als respektierte selbst das reißende oder vergiftende Getier die Lebensrechte anderer...

Möglicherweise beruht diese Sicherheit zum Teil darin, dass in den Tagen Mahdis (a), in denen die göttlichen Segensgaben in Fülle gegeben sind, alle Lebewesen, alle Kreatur an ihnen teilhat und sich dessen gewiss ist, dass ihm von niemandem Gefahr droht.

Sicherheit und Unbehelligt-Sein sind in der Zeit der Herrschaft Imaam Mahdis, des Imaam der Zeit, so weitreichend und allgemein, dass beispielsweise sogar der, der sich zur Ruhe legt, nicht besorgt zu sein braucht, dass jemand ihn - ungebeten - aufweckt oder ihn im Schlafe stört.

Der Gesandte Gottes (s) sagte diesbezüglich:

"Die Gemeinde Mahdis (a) sucht bei ihm Zuflucht, wie die Honigbienen bei ihrer Königin.

Er wird allüberall auf Erden, die zuvor über und über von Ungerechtigkeit und Tyrannei heimgesucht war, Gerechtigkeit verbreiten. Die Menschen werden sich auf ihr echtes, menschliches Urwesen zurückbesinnen, so dass der Schlafende nicht (ungebeten) geweckt und niemandes Blut vergossen wird."[10]

 

b) Sichere Straßen, Verbindungswege

Auch bezüglich der Sicherheit unterwegs gibt es zahlreiche Riwaayaat. Einige von ihnen zitieren wir:

Der Gesandte Gottes (s) sprach:

"In der Regierungszeit Imaam Mahdis (a) geht es auf Erden so sicher und geordnet zu, dass Frauen auch des Abends eine Reise antreten können, ohne das sie befürchten müßten, man könnte ihnen unterwegs Gewalt antun."[11]

Auch folgendes wird von ihm überliefert:

"Wahrlich, Gott wird es (gegen Ende der Zeiten) gemäß seinem Wort so fügen, dass der Reiter auch des Nachts von Sanaa nach Hasarmaut reisen kann, ohne sich - außer vor Gott - vor etwas zu fürchten."[12]

Möglicherweise werden diese beiden Orte ihrer weiten, einsamen und unheimlich wirkenden Steppen wegen namentlich genannt. Es sind Steppen, die selbst im heimischen Sprachgebrauch genannt werden, um unheimliche und gespenstischwirkende Weiten etc. zu veranschaulichen.

Imaam Baaqir (a) sprach:

"Bei Gott, die Gefährten Mahdis (a) werden sich so überzeugend einsetzen und kämpfen, dass letztendlich nur noch der Eine Gott geheiligt und angebetet und ihm keine weitere Gottheit beigesetzt wird, und selbst eine alte alleinstehende Frau unbehelligt von einem Ende der Welt zum anderen reisen kann."[13]

Jemand fragte Imaam Ssaadiq (a), warum man sich das Erscheinen Imaam i Qaa`ims (a) herbeiwünschen soll, ob des denn während seines Verborgenseins keine sonstige geeignete Führung gibt. Imaam Ssaadiq (a) antwortete:

"Bei dem Allerhabenen und Makellosen Gott, möchtest du etwa nicht, dass Imaam Mahdi (a) allüberall auf Erden Gerechtigkeit werden lässt? Dass er für sichere Wege und Straßen sorgt und dafür, dass den Unterdrückten zu ihrem Recht verholfen und ihnen Unterstützung und Beistand wird?"[14]

Ein Gefährte Imaam Ssaadiqs (a) berichtet, dass eines Tages, als Abu Hanifah den Imaam aufsuchte, dieser ihn fragte:

"Weißt du, von welchem Land jener Koranvers spricht, in dem es heißt, dass ihr in ihm - am Tage und in der Nacht - sicher und unbehelligt seid?"[15]

Abu Hanifeh antwortete: Ich denke, es wird das Gebiet zwischen Mekka und Medina sein...

Imaam Ssaadiq (a) wandte sich seinen Gefährten zu und sprach:

"Wisst ihr, dass die Reisenden in diesem Gebiet (zwischen Mekka und Medina) von Wegelagerern behelligt und ausgeraubt werden, dass sie dort keine Sicherheit haben und Gefahr laufen, umgebracht zu werden?"[16]

Die Gefährten darauf: Ja, so ist es.

Abu Hanifah schwieg.

Imaam Ssaadiq (a) fragte ihn nun:

"Von welchem Ort ist in dem Koranvers, in dem heißt:

"Wer dort eintritt, ist in Sicherheit",

die Rede?"

Abu Hanifah darauf: Die Ka`ba ist gemeint...

Imaam Ssaadiq (a) fragte ihn:

"Weißt du, dass Hadschdschaadsch ibn Yussof Thaqafi die Ka`ba mit Katapult-Geschossen angriff, um Ibn Subair zu vernichten und ihn tötete? Befand sich Ibn Subair an einem Ort der Sicherheit?"

Abu Hanifeh sagte nichts und schwieg.

Als er die Versammlung verließ,  bat Abu Bakr Hasrami Imaam Ssaadiq (a) um die Antwort auf die Fragen, worauf Imaam Ssaadiq (a) erklärte:

"O Abaa Bakr, der erste Vers besagt, dass es gilt, dem „Qaa`im“ unseres "Ahl l Baits" treu zur Seite zu stehen,

und auch im zweiten Vers, in dem Gott sagt:

"Wer dort eintritt, ist in Sicherheit",

ist dies gemeint. Das heißt, wer ihm die Treuhand reicht, in sein Gefolge eintritt und sich ihm als Freund und Gefährte anschließt, wird in Sicherheit sein."

Folgendes ist das, was Ali ibn Uqba laut Überlieferung seines Vaters überlieferte:

"Wenn Imaam Mahdi (a) erscheint, wird er in Gerechtigkeit regieren, wird er Ungerechtigkeit und Tyrannei beseitigen und werden durch sein segensreiches Dasein Wege und Straßen sicher werden."[17]

Qutaadah sagte:

Imaam Mahdi (a) ist der beste aller Menschen...

In seiner Zeit wird es überall auf Erden Sicherheit geben, so dass eine Frau, begleitet von fünf anderen, aber ohne männlichen Schutz, nach Mekka reisen kann, ohne sich vor etwas (außer vor Gott) fürchten zu müssen.[18]

Udai ibn Haatam sagte:

Ganz gewiß wird eine Zeit kommen, in der eine schwache Frau von Hira (in der Nähe von Nadschaf) zur Ka`ba (Mekka) reisen kann, ohne sich vor jemandem zu fürchten, außer vor Gott.[19]

 

c) Juristische Sicherheit

Zu den Angelegenheiten, die nach dem Erscheinen Imaam Mahdis (a) vorgenommen werden, gehört die Bestrafung jener, die auf Erden Unfrieden und Unsicherheit verbreiteten, Tod, Verwundung und Körperbehinderung von Abermillionen Menschen verursachten und materielle als auch psychische Verelendigung anrichteten. Sie sind Groß-Kriminelle, die über die Menschheit entsetzliches Leid brachten.

Daher wird - nach dem Erscheinen Imaam Mahdis (a) - eine seiner Aufgaben darin beruhen, diese Unheilstifter, Gewalttäter und Frevler festzunehmen und zu verurteilen. Gemäß göttlichem Gebot. Die Einhaltung der göttlichen Strafbestimmungen aber zählt zu den unbedingten Pflichten, die nicht zu umgehen sind und nicht umgangen werden. Insbesondere dann nicht, wenn ein Imaam (a), wenn Imaam Mahdi (a) auf Erden das Sagen hat und gemäß den Weisungen Gottes regiert.

Um dieser Verpflichtung in der rechten Weise nachzukommen, werden in seinen Tagen Personen hinzugezogen, die - ganz abgesehen davon, dass sie die islamischen Bestimmungen kennen und mit dem Religionsgesetz vertraut sind - ihre Qualitäten, Eignung und Zuverlässigkeit bereits zur Genüge bewiesen haben und ihnen nichts vorzuwerfen ist.

Hierzu einige Riwaayaat:

Imaam Ssaadiq (a) sagte:

"Wenn sich der Qaa`im aus der Nachkommenschaft Muhammads (s) erhebt, wird er von hinter der Ka`ba her siebzehn Personen herbeibringen. Fünf von ihnen sind aus dem Volke Mose (a), die gerecht urteilen...

Sieben weitere sind aus der Schar, die in der Höhle Kahf zubrachten, dann Juscha`, der Treuhänder Mose und der Gläubige (Mu`min) aus dem Hause des Pharao, zudem Ssalmaan Faarssi, Abu Dudschaanah und Malik Aschtar."[20]

Abu Bassir fragte Imaam Ssaadiq (a):

Sind hinter der Ka`ba, abgesehen von dieser Gruppe (313 Personen), noch andere?

Der Imaam antwortete:

"Ja, weitere Gläubige gibt es dort noch. Doch die genannten sind jene Rechtsgelehrten, Wissenschaftler, Statthalter und Richter, deren Brust und Hinterkopf der Imaam mit seiner Hand berühren wird, woraufhin ihnen keine (gerechte) Rechtsfindung und Entscheidung schwerfallen wird."[21]

In "Bihaar ul anwaar" heißt es, dass sie die engen Vertrauten Mahdis und seine Statthalter auf Erden sind.[22]

Imaam Ssaadiq (a) sprach:

"Wenn sich Imaam i Qaa`im (a) erhebt, wird er für jedes Gebiet und Volk einen Statthalter bestimmen und ihm sagen:

Dein Aufgabenprogramm ist in deiner Hand, und wenn du bei der Ausübung deines Amtes in Schwierigkeiten geraten solltest und du nicht weißt, wie du vorgehen sollst, so blicke in deine Hand und geh gemäß dem vor, was du in ihr siehst."[23]

Mag sein, dass dies ein Hinweis auf die blitzschnelle Kommunikationsmöglichkeit mit der Zentralregierung (in jenen Tagen) ist,

oder aber auf die hohe Qualität und Fähigkeit der Verantwortlichen, die bei kurzem (konzentrierten) Hinsehen schon die Lösung des Problems finden

oder aber, dass letzteres mittels eines Wunders, für das der einfache Menschenverstand keine Erklärung hat, möglich wird.

Von Imaam Baaqir (a) wird folgendes überliefert:

"Wenn Imaam Mahdi (a) gekommen ist, wird niemand das Recht eines anderen für sich beanspruchen können, denn der Imaam (a) wird dafür sorgen, dass der es erhält, dem es zusteht. "[24]

Imaam Ssaadiq (a) sprach:

"Wenn sich der Qaa`im aus der Nachkommenschaft Muhammads (s) erhebt, wird er richten wie der Prophet David, ohne dazu eines Zeugen oder Nachweises zu bedürfen.

Gott offenbart ihm (wie er, gemäß göttlicher Weisung, vorzugehen hat)( T 195), und er (Mahdi) wird gemäß seinem Wissen Recht sprechen."[25]

Dscha`far ibn Ssayaar Schaami sagt:

Die geraubten Rechte werden den Beraubten getreulich zurückgegeben. Sogar dann, wenn jemandes Recht zwischen den Zähnen eines anderen ist, wird der Imaam (a) es hervorholen und dem Eigentümer zurückerstatten.[26]

Selbstredend ist zu einem solch getreuen und gewissenhaften Umgang mit den Rechten der Menschen eine Justiz erforderlich, deren Verantwortungsträger Imaam Mahdi (a) bestimmt. Es sind Richter wie Ssalmaan Faarssi, Malik Aschtar, einige Große aus dem Volk des Mose (a) usw...

Die Führung dieser Justiz aber obliegt Imaam Mahdi (a). Dass in jenen Tagen Rechtsverstöße nicht mehr möglich sind und niemand mehr um sein Recht besorgt sein braucht, versteht sich, wie ja auch aus der letztgenannten Riwaayaat hervorgeht, von selbst.



[1] Ibn Taawus, "malaahim", S. 97

[2] Ibn Hammaad, "fitan", S. 99; Mutaqqi Hindi, "burhaan", S. 78; Ibn Taawus, "malaahim", S. 70, vergl.: "aqd ud durar", S. 156; "al qawl ul mukhtassar", S. 19; Ssafaarini, "lawaa`ih", B. 2, S. 12; Tussi, "ghaibah", S. 274; "kharaa`idsch", B. 3, S. 1149; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 514; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 290

[3] "bihaar ul anwaar", B. 1, S. 61; Beyhaqi, "ssunan", B. 9, S. 180

[4] Ssaduq, "khissaal", Kap. 400, S. 255; "al imaamah wat tabssirah", S. 131; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 494; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 316

[5] "yanaabi`ul mawaddah", S. 422; "al muhadschdschah", S. 425; "ihqaaq ul haq", B. 13, S. 341

[6] Abd ur Rasaaq, "mussannaf", B. 11, S. 401; vergl.: Ahmad, "masnad"B. 2, S. 437, 438; Ibn Hammaad, "fitan"S. 162

[7] „ikhtissaass“, S. 208; „bihaar ul anwaar“, B. 52, S. 304

[8] Tayaalissi, "masnad", B. 10, S. 335; Ibn Taawus, "malaahim"S. 152

[9] Ibn Taawus, "malaahim", S. 97

[10] "al haawi lil fataawi", B. 2, S. 77; Ibn Taawus, "malaahim", S. 70. Ebenfalls mit ein klein wenig Veränderung auf S. 63; "ihqaaq ul haq", B. 13, S. 154 

[11] "al mu`dscham ul kabir", B. 8, S. 179

[12] "al mu`dscham ul kabir", B. 4, S. 72; "dschaami`ul ussuul", B. 7, S. 286; Beihaqi, "ssunan", B. 9, S. 180

[13] Ayyaaschi, "tafssir", B. 2, S. 62; Nu`maani, "ghaibah", S. 283; Tafssir "burhaan", B. 1, S. 369; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 345; "yanaabi`ul mawaddah", S. 423; "asch schi`ah war radsch ah", B. 1, S. 380

[14] Mufid, "ikhtissaass", S. 20; Ayyaaschi, "tafssir", B. 1, S. 64; Nu`maani, "ghaibah", S. 149; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 144; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 557; in "bihaar ul anwaar" erscheint "yanssur ul maslum" statt "yanssaf ul maslum", vergl. "al faa`iq", B. 4, S. 100

[15] Sure 34, Sabaa, Vers 80

[16] Sure 3, Aal i Imraan, Vers 97

[17] "ilal usch scharaa`i", B. 1, S. 83; "nur us thaqalain", B. 3, S. 332; "tafssir burhaan", B. 3, S. 212; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 314

[18] Ibn Hammaad, "fitan", S. 98; Ibn Taawus, "malaahim", S. 69; "aqd ud durar", S. 151; "al qawl ul mukhtassar", S. 21

[19] "ferdouss ul akhbaar", B. 3, S. 491

[20] "isbaaat ul hudaah", B. 3, S. 55. Laut Ayyaaschi in "tafssir" u. "rawdhat ul waa`isiin", S. 266, wird der Imaam (a) siebenundzwanzig Pesonen von hinter der Ka`ba her herbeiholen.

[21] Ibn Taawus, "malaahim", S. 202; "dalaa`il ul imaamah", S. 307, mit kleinem Unterschied

[22] "dalaa`il ul imaamah", S. 249; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 365

[23] Nu`maani, "ghaibah", S. 319; "dalaa`il ul imaamah", S. 249; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 573; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 365 u. B. 53, S. 91

[24] Ayyaaschi, "tafssir", B. 1, S. 64; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 224

[25] "rawdhat ul waa`isiin", S. 266; "bassaa`ir ud daradschaat", B. 5, S. 259

[26] Ibn Hammaad, "fitan", S. 98; "aqd ud durar", S. 36; Ibn Taawus, "malaahim", S. 68; "al qawl ul mukhtassar", S. 52

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