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Friday 22nd of November 2024
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Grundsätzliches

Grundsätzliches

Pflicht zu gemeinsamen Verteidigungsmaßnahmen

»Vorgeschrieben ist euch der Kampf, auch wenn es euch widerstrebt. Es ist möglich, daß ihr eine Sache verschmäht, die trotzdem gut für euch ist. Auch ist es möglich, daß ihr etwas mögt, das trotzdem schlecht für euch ist. Und Allah weiß, ihr aber wißt nicht!«
(Sure 2, 216)

Im Islam existieren zwei Arten von Pflichten: Erstens solche, die für jeden Muslim verbindlich sind, wie z. B. das Gebet, Fasten, Zakat, usw. Hier handelt es sich um Pflichten, die für das Individuum verbindlich sind.

Zweitens Pflichten, die nicht für alle Muslime verbindlich sind. Hier sind für die Gemeinschaft verbindliche Pflichten gemeint, wovon diese enthoben wird, wenn sie von einer bestimmten Anzahl ihrer Mitglieder bereits erfüllt worden sind.

Die Pflicht zum Verteidigungskampf (Qital) gehört ebenso dieser Kategorie an: Wenn nämlich eine bestimmte Anzahl von Muslimen in der Lage ist, die Verteidigung ihrer Gemeinschaft zu übernehmen, sind die übrigen Muslime davon befreit. Doch auch nicht jeder Muslim darf hierfür herangezogen werden. Nur jeder männliche Muslim, der volljährig, im Zustand voller Gesundheit und gegebenenfalls in der Lage ist, den Unterhalt seiner Familie während seiner Abwesenheit zu bestreiten, ist zur Verteidigung der Gemeinschaft verpflichtet. Nicht verpflichtend ist der Verteidigungskampf

»für die Schwachen und Kranken, noch für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt selbst nicht bestreiten können.« (Sure 9, 91)

Verteidigung - nicht Rache

Ferner existieren zahlreiche Gebote, die verhindern sollen, daß der muslimische Verteidigungskampf zu einem Rachefeldzug entartet. Mit Nachdruck wird vom Islam verworfen, aufgrund niederer Motive wie Rache und Vergeltung zu kämpfen. Dagegen soll der Mensch in jeder Situation seine positiven Eigenschaften und die Ehrfurcht vor seinem Herrn entwickeln. Nur wenn er danach strebt, wird er auch durch die Gnade Allahs auf den rechten Weg geführt, auf dem er die göttlichen Werte verwirklichen kann und vor den ständig lauernden Einflüsterungen geschützt ist. Islamischer Verteidigungskampf ist nur dann gerechtfertigt, wenn dadurch eine Aggression verhindert und Gewalt vermieden werden kann. Daher gilt auch im Verteidigungsfall ein ethischer Handlungsrahmen, ohne dessen Einhaltung nicht mehr vom islamischen Verteidigungskampf gesprochen werden kann. Die islamische Ethik fordert beispielsweise,

daß Frauen, Kinder, kranke und alte Menschen, sowie nicht direkt am Kampf beteiligte Personen keinen Schaden nehmen dürfen, daß Kriegsgefangene menschlich behandelt werden müssen, daß Tiere nicht getötet, Felder, Bäume und Pflanzen nicht vernichtet. Bäche und Flüsse nicht vergiftet, Dörfer und Städte nicht verwüstet werden dürfen!

Der Prophet richtete an seine Kämpfer folgende Worte: »Kämpft im Namen Allahs und auf Seinem Weg; tötet jene Ungläubige, die euch bekämpfen, doch überschreitet das Maß nicht und brecht nicht eure Abmachungen, schändet keine Gefangenen und tötet keine Kinder!«

Auch dann, als sie sich gegen Aggressoren zur Wehr zu setzen hatten, vergaßen die ersten Muslime die Ehrfurcht vor dem Schöpfer nicht und ließen Gnade und Barmherzigkeit walten.

Islamischer Staat contra Staatsislam

Der Prophet schweißte die Muslime in Selbstlosigkeit und Liebe zusammen und legte die Fundamente einer Gemeinschaft der Gläubigen.

Heute sind wir weit von diesem Ideal entfernt! Wo liegen die Gründe dafür? Was müßte getan werden, um eine solche Gemeinschaft zu begründen? Wie läßt sich die Verwirrung darüber entwirren?

Wir sollten uns im klaren darüber sein, daß es heute grob gesehen zwei Hauptströmungen gibt, die sich mit den Begriffen islamischer Staat einerseits und Staats-»Islam« andererseits umschreiben lassen. Das Ziel des islamischen Staates ist die Vervollkommnung des Menschen in allen Lebensbereichen. Ein solcher Staat würde die Grundlagen für die Entwicklung der jedem Menschen innewohnenden »göttlichen« Werte schaffen. Diese Annäherung an das Zentrum des Daseins (Gott) könnte durch die Weltanschauung des Tauhid (Einheit) und durch Ehrfurcht vor dem Schöpfer (Taqwa) erreicht werden. Ein solcher Staat würde ebenso die vorhandenen negativen Tendenzen möglichst gering halten wie alle Hindernisse, die den Menschen bei seinem »Aufstieg zu Gott« im Wege stehen, beseitigen.

Die verbreitete Form des Staatsislam - das genaue Gegenteil zum »islamischen Staat« - basiert auf multidimensionalem Götzendienst (Schirk) und islamfremden Einflüssen. Den Feinden der Wahrheit ist es nämlich gelungen, in die islamischen Völker einzudringen und ihnen ihre Denkweisen aufzuzwingen. Unter dem Mäntelchen des Islam versuchten sie ihre verschwörerischen Pläne durchzusetzen und machen den »Islam« zum Mittel der Beseitigung des Islam. Dies erscheint paradox-ist aber leider Realität: für viele Regime dient heute die Religion als Rechtfertigung für Unterdrückung und Ausbeutung. In subtiler Form gelang es diesem Pseudoislam, Muslime für sich zu vereinnahmen. Jedoch sind sich noch immer viele Muslime dieser Verschwörungen nicht bewußt: Sie erkennen nicht, daß viele ihrer sogenannten »islamischen« Regierungen jahrzehntelang den Reichtum ihrer Länder von fremden Mächten haben ausplündern lassen, während sie zur selben Zeit den Islam bekämpfen und islamische Befreiungsbewegungen mit allen Mitteln unterdrückten.

Doch heute ist es an der Zeit, daß die Muslime ihre Situation hinterfragen und sich vor Augen halten sollten, daß ein großer Unterschied zwischen »Staatsislam« und »islamischem Staat« existiert: der islamische Staat würde die Verwirklichung der qur'anischen Werte gewährleisten und die Probleme der Muslime beseitigen, während der Staatsislam im Namen des Islam die »göttlichen« Werte zu beseitigen droht und immer größeres Leid unter den muslimischen Völkern anrichtet!

 

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