Erstes Kapitel
Regieren
gemäß Recht und Gerechtigkeit
Weltweit zu regieren, ist fraglos sehr schwer. Dazu bedarf es der göttlichen Führung, engagierter, fähiger und von der Gottesherrschaft und Ordnung des Islam überzeugter Verantwortungsträger.
Zweifellos wird Imaam Mahdi (a) Verantwortungsträger einsetzen, die die verschiedenen Länder der Erde regieren. Verantwortliche, die ihre Qualitäten und Eignung zu der ihnen aufgetragenen Aufgabe bereits bewiesen haben.
Es werden also fähige und engagierte Stellvertreter des Imaam (a) sein, die mit der Verwaltung und Regie in den Ländern der Erde betraut werden und denen es an nichts anderem gelegen ist, als daran, im Sinne des Wohles des islamischen Landes als auch der göttlichen Zufriedenheit zu wirken.
Völlig klar, dass Länder bzw. Bevölkerungen, deren Verantwortliche über solche Besonderheiten verfügen, Schwierigkeiten meistern und die Verwüstungen vorausgegangener Regierungen in Blühen und Gedeihen verwandeln werden.
Eine Welt wird geschaffen, die so erfreulich ist, dass die Lebenden sich erneutes Leben ihrer Verstorbenen wünschen.
Es sei noch einmal daran erinnert, dass die Welt voller Ungerechtigkeiten, Schrecken und Wirren sein wird, wenn Imaam Mahdi (a) die Regie übernimmt. Dass es zahllose Behinderte und physisch und psychisch Kranke geben und das Erdenrund von Schrecken, Chaos und Verwüstung überschattet sein wird.
Allerorten: Unsicherheit, zerstörte Städte und Gebiete, vernichtete, unfruchtbare Felder und brachliegende Landwirtschaft, verursacht durch Unfrieden, Kriege und Verseuchung.
Andererseits aber haben die Völker der Erde bis dahin eine Vielzahl an Regierungen, Parteien und Organisationen miterlebt, die versprachen, im Dienste der Menschheit stehen und - falls ihnen die Regie überantwortet wird - für Ruhe, Sicherheit und Gesundheit, eine florierende Wirtschaft und genügendes Auskommen aller sorgen zu wollen.
Doch ihre Worte erwiesen sich als hohl und leer, denn wer auch immer an die Macht kam, erwies sich in der Regel als unfähig dazu, seine Versprechen zu halten oder gar nicht einmal gewillt, das tun, was er verkündete. Und wiederum: Für die Völker nichts als Elend, Verderb, Vernichtung und Leid.
Der Kommunismus zerbrach, der Maoismus fiel bei seinen eigenen Herren in Ungnade, und die westliche Liberal-Demokratie ergeht sich in volksverdummenden Parolen.
Letztendlich aber wird der Tag anbrechen, da durch die fähige Hand eines Gottesmannes Recht und Gerechtigkeit auf dem unter Tyrannei ersticktem Erdenrund verwirklicht werden kann.
Die Maxime: "allüberall wird durch ihn – Mahdi (a) - Recht und Gerechtigkeit auf Erden werden", wird er so genau und zielbewußt wahrnehmen, dass ihre Realisierung überall zu sehen und zu spüren sein wird.
Mahdis (a) Regie wird genauestens programmiert und durchkalkuliert sein. Er wird die Menschheit in einer Weise führen und erziehen, dass der Begriff Tyrannei aus dem Gedächtnis schwindet und keiner mehr an derlei überhaupt noch denkt.
Mit anderen Worten: Niemand mehr wird dem anderen Unrecht oder Gewalt antun. Selbst die Tiere fügen einander kein Leid mehr zu; das Schaf wird zum Freunde des Wolfes...
Umm e Ssalameh berichtet, dass der Prophet (s) kundtat:
"Mahdi (a) wird in der Gesellschaft eine Gerechtigkeit erstehen lassen, die die Lebenden zu dem Wunsch nach erneutem Leben ihrer Verstorbenen veranlasst, damit auch diese die alles erfassende Gerechtigkeit miterleben und genießen können."[1]
Imaam Baaqir (a) sagte in Erklärung des Koranverses:
Wisset und seid euch darüber im klaren, dass Gott die Erde nach ihrem Sterben zu neuem Leben erwecken wird,[2]
"Gott wird die Erde durch Imaam i Qaa`im (a) beleben, der in Gerechtigkeit walten und schalten und allüberall in der Welt - nachdem diese infolge Tyrannei und Ungerechtigkeit (sozusagen) erstorben war - Gerechtigkeit erstehen lassen wird."[3]
Imaam Ssaadiq (a) aber sprach:
"Bei Gott, Mahdis (a) Gerechtigkeit wird in Häuser und Stuben einziehen, ebenso wie Wärme und Kälte in diese einzudringen vermögen... "[4]
Diesen Riwaayaat ist zu entnehmen, dass in jener kommenden Zeit Tyrannei und Unrecht schwinden werden und allüberall auf Erden Gerechtigkeit einziehen wird...
Imaam Baaqir (a) interpretierte den Koranvers:
... sie, die, wenn wir ihnen die Herrschaft auf Erden geben, das Gebet verrichten,[5]
"Dieser Koranvers ward im Zusammenhang mit Imaam Mahdi (a) und seinen Gefährten hinabgesandt. Gott wird mittels ihrer Seine Religion offenkundig und ausschlaggebend machen, so dass keine Spur mehr von Tyrannei und Ketzerei bleiben wird.“[6]
Imaam Ridhaa (a) sagte hierzu:
"Wenn Imaam Mahdi (a) erscheint, wird er in der Gesellschaft die Waage der Gerechtigkeit sprechen lassen. Von jenem Tage an wird niemand mehr dem anderen Unrecht tun."[7]
Amir al mu`minaan Ali (a) sprach:
"Er (Mahdi) wird in der Bevölkerung, ob auf dem Lande oder in den Städten, in Gerechtigkeit walten und schalten."[8]
Dschaabir ibn Abdullaah Anssaari berichtet folgendes:
Jemand suchte Imaam Baaqir (a) auf und sagte: Nimm von mir diese fünfhundert Dirham, die die "Sakaat" meines Vermögens sind.
Der Imaam erwiderte:
"Nimm sie selber und gib davon deinen Nachbarn, den Notleidenden und bedürftigen Muslimen."
Und er fügte hinzu:
"Wenn sich Mahdi aus unserem "Ahl ul Bait" (a) erhebt, wird er die Reichtümer gleichmäßig verteilen und in Gerechtigkeit gegen alle verfahren. Wer ihm folgt, folgt damit Gott. Wer sich ihm jedoch widersetzt, widersetzt sich damit Gott.
Er wird "Mahdi" genannt, weil er rechtgeleitet ist.“ [9]
In der Zeit Imaam Mahdis (a) wird allüberall Gerechtigkeit herrschen. Auch im Zusammenhang mit der Erfüllung religiöser Pflichten kommt diese Gerechtigkeit zum Tragen.
Das heißt: Dem, der eine religiöse Pflicht zu erfüllen hat, wird angesichts der bisweilen nur begrenzten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Vorzug vor dem eingeräumt, für den diese Verpflichtung nicht mehr besteht, wohl aber die betreffende Angelegenheit als "Empfohlenes" (mustahhabaat) vornehmen möchte.
Dass in der Zeit der Regie Imaam Mahdis (a), in der Islam und göttliche Herrschaft weit und breit auf Erden gegeben sein werden, auch den gottgegebenen ritualen Verpflichtungen in gebührender Weise entsprochen wird, ist völlig natürlich und verständlich. Dazu gehört zum Beispiel der abrahamitische Hadsch. Und da jene kommende Zeit – d.h. die Zeit der Regie Imaam Mahdis (a) - eine Zeit islamischer Herrschaft ist, steht selbstredend auch der Hadschpilgerung nichts mehr im Wege. In Scharen wird man zum Hadsch-Ritual nach Mekka, zur Kaaba reisen.
Es werden so unendlich viele Hadschpilger sein, die sich dort versammeln, dass für alle kein Raum sein wird. Weshalb Imaam Mahdi (a) den Vorzug jenen gibt, die zum Hadsch verpflichtet sind. Laut Imaam Ssaadiq (a) wird dies die erste Auswirkung der Gerechtigkeit des verheißenen Mahdis sein.
Imaam Ssaadiq (a) sagte:
"Ein erstes sichtbares Zeichen, das die Gerechtigkeit Imaam i Qaa`ims (a) offenbar macht, beruht in seiner Weisung, dergemäß jene, die wiederholt den "Hadsch" vollziehen, den "schwarzen Stein" (hadschar ul aswad) berühren und die ta`wuf (rituelles Umkreisen der Ka`ba) durchführen wollen, diese Möglichkeit zunächst denjenigen überlassen, die dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind."[10]
a) Er regiert die Herzen...
Völlig klar, dass eine Regierung, die schon nach kurzer Zeit alle Probleme überwindet, Schwierigkeiten aus dem Wege schafft, Hoffnungslosigkeit beseitigt und den Samen der Zuversicht in die Herzen sät, die Unterstützung der Bevölkerung findet.
Ein System, welches das Kriegsfeuer auszulöschen vermag und Ruhe und Sicherheit so effektiv in die Gesellschaft einkehren läßt, dass selbst das Getier daran teilhat, eine solche Regierung wird selbstredend auch die Herzen "regieren", und die Menschen werden sich wünschen, im Schirme einer solchen Regierung zu leben.
Dies geht aus Riwaayaat hervor, in denen von der herzerfreulichen Vereinigung zwischen Menschheit und Imaam Mahdi (a) die Rede ist und davon, wie sehr erstere an ihm und seiner Regie interessiert ist.
Der Gesandte Gottes (s) sprach:
"Ich verheiße euch das Kommen Mahdis, eines Mannes aus dem Stamme der Quraisch, über dessen Statthalterschaft und Regie die Bewohner der Himmel und Erde erfreut sein werden."[11]
Auch sagte er:
"Ein Mann aus meinem Volke wird sich erheben, den die Bewohner der Erde und Himmel schätzen."[12]
Ssabaah berichtet:
In der Regierungszeit Imaam Mahdis (a) werden sich die Kinder wünschen, Erwachsene und die Erwachsenen, Kinder zu sein."[13]
Die Erwachsenen möchten wohl deshalb Kinder sein, um möglichst lange im Schirme der Regierung Imaam Mahdis (a) zubringen zu können, wohingegen der Wunsch der Kinder, erwachsen zu sein, möglicherweise darin beruht, in jenen Tagen Verantwortung tragen und Aufgaben übernehmen zu können.
Die Herrschaft Imaam Mahdis (a) ist von hervorragender Auswirkung, von der - laut Überlieferungen - selbst die Verstorbenen nicht ausgeschlossen sind.
Imaam Ali (a) sagt diesbezüglich:
"Ein Mann aus meiner Nachkommenschaft wird erscheinen, infolge dessen Kommen und Regie kein Verstorbener mehr sein wird, in dessen Gruft der Segen seines (Mahdis) Erscheinens und Wirkens nicht spürbar geworden wäre. Die Verstorbenen werden einander aufsuchen und sich die Frohbotschaft von der Bewegung Imaam i Qaa`ims mitteilen."[14]
In "Kamaal us siaarat"[15] erscheint der Begriff "al farhah" in der Bedeutung von Freude und Frohsinn. Zudem aber veranlasst der Begriff "miyyet" (der Verstorbene) in der diesbezüglichen Riwaayat zu besonderer Aufmerksamkeit, da anzunehmen ist, dass er global gemeint ist. Das heißt, alle Verstorbenen bzw. deren Seelen sind gemeint, nicht nur die einer bestimmten Gruppe.
Wenn wir die genannte Riwaayat mit anderen vergleichen, in denen es heißt: "Die Seelen der Gottlosen bringen - unter den härtesten Bedingungen - in Ketten und Fesselung zu", wird uns der Sinn dieser Riwaayat verständlicher. Denn mit dem Erscheinen des Imaam (a) wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch ihnen Erlösung von der Qual bzw. "Befreiung und Erbarmen“ zuteil. Und zwar entgegen dem üblichen Verhalten der strafenden Engel, die - wenn auch nur für kurze Zeit - zu Ehren der Errichtung der göttlichen Herrschaft auf Erden aufhören, die Seelen der Gottleugner und Heuchler der Pein auszusetzen.
b) Sein „Domizil“
Abu Bassir überliefert folgendes von Imaam Ssaadiqs (a), welcher zu ihm sagte:
"O Abaa Muhammad, ich sehe, wie der Qaa`im aus der Nachkommenschaft Muhammads in der Ssahlah-Moschee eintrifft",
woraufhin ich (Abu Bassir) fragte: Wird er sich denn in der Ssahlah-Moschee niederlassen?
Imaam Ssaadiq (a) bejahte dies und sagte:
"Ja, dort, wo sich auch der Prophet Idriss niederließ. Keinen Propheten gibt es, der nicht in der Ssahlah-Moschee das Gebet verrichtet hätte. Wer sich dort aufhält ist gleich dem, der im Zelt des Propheten zugegen war. Kein gläubiger Mann und keine gläubige Frau werden sein, deren Herzen nicht auf diese Moschee ausgerichtet wären.
Wisse: In jeder Nacht und an jedem Tag suchen die Engel Gottes jene Moschee auf, um in ihr Gott zu preisen und anzubeten.
O Abaa Muhammad, wenn ich auch bei euch bin, habe ich doch jedes Gebet in dieser (Ssahlah-) Moschee verrichtet."
Er fügte hinzu:
"Wenn sich unser Qaa`im erhebt, wird Gott (durch ihn) Vergeltung an den Widersachern Seines Gesandten und unser aller nehmen."[16]
Imaam Ssaadiq (a) sprach über die Ssahlah-Moschee und sagte:
"Sie ist das Haus des "Ssaahib"[17] von uns, in dem er sich mit seinen Angehörigen niederlassen wird."[18]
Imaam Baaqir (a) sprach:
"Mahdi (a) erhebt sich, zieht nach Kufeh und läßt sich dort nieder."[19]
Auch sagte er:
"Wenn sich unser Qaa`im erhebt und nach Kufeh zieht, wird kein Gläubiger sein, der nicht dorthin ziehen und sich nicht dort, in der Nähe Mahdis (a), niederlassen wollte."[20]
Amir al mu`minaan Ali (a) sagte diesbezüglich:
"Es wird eine Zeit anbrechen, da dieser Ort (Ssahlah-Moschee in Kufeh) Gebetsort Mahdis (a) sein wird."[21]
Abu Bakr Hasrami sagte:
Ich fragte Imaam Baaqir (a) oder Imaam Ssaadiq (a), welcher Ort geheiligter als die „Heilige Moschee“ (in Mekka) oder die „Moschee des Propheten“ (in Medina) sei.
Er antwortete:
"O Abu Bakr, Kufeh ist ein geheiligter Ort. Dort befindet sich die Ssahlah-Moschee, in der alle Propheten das Gebet verrichteten, von wo aus die göttliche Gerechtigkeit offenbar wird und Gottes Qaa`im als auch jene, die sich, ihm folgend, erheben und kommen werden.
Dort ist der Ort der Propheten und deren würdiger Statthalter."[22]
Muhammad ibn Fudhail sagte: Vor dem Auferstehungstag werden sich alle Gläubigen in Kufeh einfinden.[23]
Der Gesandte Gottes sprach:
"Mahdi (a) wird neun oder zehn Jahre regieren, und die Glücklichsten werden - seinetwegen - die Leute von Kufeh sein."[24]
Den zitierten Riwaayaat ist zu entnehmen, dass die Stadt Kufeh der eigentliche Sitz Imaam Mahdis (a) und seiner Herrschaft sein wird.
c) Verantwortungsträger in der Regierung Mahdis (a)
Es versteht sich von selbst, dass die Verantwortungsträger der Regierung, deren Chef Imaam Mahdi (a) ist, aus den Reihen der Besten und Geeignetsten der Gemeinde sind. Und so erfahren wir aus diesbezüglichen Riwaayaat, dass seine Regierung zusammengesetzt ist aus:
Propheten, deren Statthaltern sowie den Gottesfürchtigen und Rechtschaffenen jener kommenden Zeit als auch vorausgegangener Gesellschaften und zudem den Großen der Propheten-Gefährten.
Einige von ihnen werden namentlich genannt wie u.a. Jesus (a), sieben jener Jünglinge, die Jahrhunderte in der Höhle Kahf zubrachten, auch Juscha`, der Treuhänder Mose (a) und Gläubige aus dem Hause des Pharao, ebenfalls Ssalmaan Faarssi, Abu Dudschaanah Anssaari, Malik Aschtar i Nakhe`i und die aus dem Hamdaan-Stamme.
In Riwaayaat werden im Zusammenhang mit Jesus (a) die verschiedensten Ämter und Verantwortungen genannt, die ihm obliegen: Wesir, Statthalter, Befehlshaber und hoher Verantwortungsträger in der Regierung.
Beispielsweise:
Er sagt zu Mahdi (a):
"Wahrlich, ich bin als Wesir gesandt worden, nicht als Emir oder Befehlshaber."[25]
Oder:
Jesus (a) ist Minister Imaam i Qaa`ims (a) und dessen Getreuer und Statthalter.[26]
An anderer Stelle heißt es:
..., dann wird Jesus (a) herniederkommen und mit der Verantwortung für den Einzug der Reichtümer und Schätze betraut werden, die er Imaam i Qaa`im (a) übergibt (damit dieser sie zum Wohl der Menschheit einsetzt). Jünglinge, die in der Höhle Kahf zubrachten, werden in Jesu Gefolge sein.[27]
Von Imaam Ssaadiq (a) wird folgendes überliefert:
"Wenn sich Imaam i Qaa`im aus der Nachkommenschaft Muhammads (s) erhebt, wird er siebzehn, von hinter der Ka`ba herkommende Personen zu Leben erwecken. Es sind fünf aus dem Volke des Moses (a), die wahrheitsgemäß richteten und in Gerechtigkeit verfuhren, sieben der Jünglinge der Höhle Kahf, Juscha`, der Treuhänder Mose (a) und Gläubige aus dem Hause des Pharao; Ssalmaan Faarssi, Abu Dudschaanah Anssaari und Malik Aschtar."[28]
In einer anderen Riwaayat ist von siebenundzwanzig Personen die Rede. Davon vierzehn aus dem Volke Mose (a),[29] und auch Miqdaad wird in einer Überlieferung genannt.[30]
Imaam Ali (a) sprach:
"..., die Kämpfer werden Mahdi (a) voranreiten, und die aus dem Stamme Hamdaan[31] werden seine Minister sein."[32]
Ebenfalls wird in diesem Zusammenhang überliefert:
"Freunde Gottes werden Mahdi (a) begleiten. Männer, die seinem Aufruf folgen und ihn unterstützen. Sie sind seine Minister und Verantwortungsträger in seiner Regierung, die engagiert und getreulich ihrer schweren Aufgabe nachkommen."[33]
Ibn Abbaas sagte, dass "Jünglinge der Höhle Kahf" zu den Getreuen Imaam Mahdis (a) gehören werden,[34]
und Halabi tat kund: Jünglinge aus der Kahf-Höhle werden die Wesire Imaam Mahdis sein. Sie sind arabischer Herkunft und sprechen auch nur Arabisch.[35]
Selbstredend benötigt die mit großer Verantwortung verbundene Verwaltung der zahlreichen islamischen Länder versierte und geeignete Personen. Personen, die bereits ihre diesbezüglichen Qualitäten zur Genüge unter Beweis gestellt haben. Und so sehen wir, dass an der Spitze der Minister der Regierung Imaam Mahdis (a) Jesus (a) steht; einer der großen göttlichen Gesandten.
Zu den hohen Verantwortungsträgern der Regierung gehören unter anderem aber auch Ssalmaan Faarssi, Miqdaad, Abu Dudschaaneh und Malik Aschtar, die schon in den Tagen des Propheten Muhammad (s) und Amir al mu`minaan Alis (a) mit wichtigen Aufgaben betraut waren. Ebenfalls die aus dem Stamme Hamdaan, die der islamischen Geschichte und der Zeit Ali ibn Abi Taalibs besonderen Glanz verliehen, zählen dazu...
d) Wie lange wird Mahdi (a) regieren?
Bezüglich der Dauer seiner Herrschaft gibt es - sowohl seitens der Schi`ah als auch der Sunnah - die verschiedensten Überlieferungen. Laut einer Riwaayat wird Imaam Mahdi (a) sieben Jahre lang herrschen. Andere sprechen von acht, neun, zehn und zwanzig Jahren, und gemäß einiger Mitteilungen beläuft sich die Zahl der Jahre seiner Regie auf 1000.
Weniger als sieben Jahre werden es jedenfalls nicht sein, was in etlichen Hadithen, die von den Imaamen (a) überliefert werden, betont wird.
Vielleicht kann man es so sagen: Sieben Jahre lang wird er die Regie in der Hand haben. Doch entspricht die Dauer eines jeden dieser Jahre nicht der eines Jahres unserer Zeit.
So heißt es in einigen Riwaayaat:
"Seine Regierung währt sieben Jahre. Jedes dieser Jahre dauert zehnmal länger als eines eurer Jahre. Das heißt, seine Herrschaftszeit beträgt gemäß eurer Zeitmessung siebzig Jahre."[36]
Imaam Ali (a) sprach:
"Imaam Mahdi (a) regiert sieben Jahre lang, wobei jedes der Jahre seiner Zeit die Dauer von zehn Jahren eurer Zeit hat."[37]
Der Gesandte Gottes (s) sprach:
"Mahdi (a) ist von uns. Sieben Jahre wird er für die Regelung der Angelegenheiten sorgen..."[38]
Auch sagte er:
"Sieben Jahre wird die Regie in seiner Hand liegen."[39]
Auch:
"Die Zeit der Regie Mahdis (a) währt mindestens sieben Jahre oder aber acht oder neun."[40]
Auch wurde überliefert: "Imaam Mahdi (a) wird die Welt neun Jahre lang regieren."[41]
Dschaabir ibn Abdullaah i Anssaari überliefert folgendes. Auf seine Frage, wie lange Mahdi (a) leben wird, antwortete Imaam Baaqir (a):
"Ab dem Tag seines Aufbruchs bis zu seinem Tode werden neunzehn Jahre vergehen."[42]
Der Gesandte Gottes (s) sprach:
"Imaam Mahdi (a) wird zwanzig Jahre lang regieren, die Schätze der Erde hervorholen und die dem Götzendienst verfallenen Länder erobern."[43]
Auch sagte er:
"Mahdi ist einer meiner Nachkommen, er wird zwanzig Jahre lang regieren."[44]
Ebenfalls wurde berichtet: "Mahdi (a) wird zehn Jahre lang regieren."[45]
Imaam Ali (a) antwortete auf die Frage nach der Herrschaftsdauer Mahdis (a):
"Dreißig oder vierzig Jahre lang wird er die Menschheit regieren."[46]
Von Imaam Ssaadiq (a) wird folgendes überliefert:
"Imaam Mahdi (a) ist aus meiner Nachkommenschaft. Die Dauer seines Lebens entspricht der Abrahams, des Freundes des barmherzigen Gottes. Achtzigjährig wird er erscheinen und vierzig Jahre lang regieren."[47]
Auch:
"Neunzehn Jahre und einige Monate wird Imaam i Qaa`im (a) regieren."[48]
Imaam Baaqir (a) sprach:
"Imaam Mahdi (a) wird 309 Jahre lang regieren. Ebenso lange, wie die Jünglinge in der Höhle "Kahf" zubrachten."[49]
Der Gelehrte Madschlessi (r.a.) erklärte:
"Bezüglich der Riwaayaat, die im Zusammenhang mit der Dauer der Regierungszeit Imaam Mahdis (a) überliefert werden, sind folgende Wahrscheinlichkeiten zu berücksichtigen:
In einigen ist die Rede von der gesamten Zeit der Regie Mahdis (a), in anderen von der Zeit an, da seine Regierung bestand und festen Fuß gefasst hatte. In wieder anderen wird von Jahren und Tagen gesprochen, die der Art und Dauer unserer Jahre sind. Und auch gibt es Riwaayaat, in denen von Jahren und Monaten die Rede ist, deren Art und Dauer den Berechnungen seiner Zeit entsprechen und sehr viel länger währen als die, die in unserer Zeit üblich sind. Gott aber kennt die Wahrheit."[50]
Aayatullaah Tabassi (r.a.), mein verehrter Vater, sagte im Zusammenhang mit den diesbezüglichen Riwaayaat, dass er jene, in denen von sieben Jahren die Rede ist, bevorzuge. Und zwar, wie er hinzufügt, in dem Sinne, dass ein jedes Jahr, dank göttlicher Allmacht, die Dauer von zehn unserer Jahre haben.[51]
[1] "madschma`us sawaa`id", B. 7, S. 315; "al idhaa`ah, S. 119; "ihqaaq ul haq", B. 13, S. 294
[2] Sure 2, Vers 251
[3] "kamaal ud din", S. 668; "al muhadschdschah", S. 429; "nur us thaqalain", B. 5, S. 242; "yanaabi`ul mawaddah", S. 429; "bihaar ul anwaar", B. 51, S. 54
[4] Nu`maani, "ghaibah", S. 159; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 544; "bihaar ul anwaar"B. 52, S. 362
[5] Sure 22, Vers 41
[6] Qomi, "tafssir", B. 2, S. 87; "al muhadschdschah", S. 143; "ihqaaq ul haq", B. 13, S. 341
[7] "kamaal ud din", S. 372; "kafaayat ul athar", S. 270; "i`laam l waraa", S. 408; "kaschf ul ghummah"B. 3, S. 314; "fawaa`id ul ssimtain",
B. 2, S. 336; "yanaabi`ul mawaddah", S. 448; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 321; "ghaayat ul maraam", S. 696; "ihqaaq ul haq", B. 13, S. 364
[8] "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 496
[9] "aqd ud durar", S. 39; "ihqaaq ul haq", B. 13, S. 186
[10] "kaafi", B. 4, S. 427; "man laa yahdhuruh ul faqih", B. 2, S. 525; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 374
[11] "yanaabi`ul mawaddah", S. 431; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 524
[12] "ferdouss ul akhbaar", B. 4, S. 496; "ass`aaf ur raaghibin", S. 124; "ihqaaq ul haq", B. 19, S. 663; "asch schi`ah war radsch ah", B. 1, S. 216
[13] Ibn Hammaad, "fitan", S. 99; "al haawi lil fataawi", B. 2, S. 78; "al qawl ul mukhtassar", S. 21; Mutaqqi Hindi, "burhaan", S. 86; Ibn Taawus, "malaahim", S. 70
[14] "kamaal ud din", B. 2, S. 653; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 328; "waafi", B. 2, S. 112
[15] "kaamil us siaaraat", S. 30
[16] "kaafi", B. 3, S. 495; "kaamil us siaaraat", S. 30; "Raawandi, "qissass ul anbiyaa`", , S. 80; "at tahsib", B. 6, S. 31; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 583; "wassaa`il usch schi`ah", B. 3, S. 524; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 317, 376; "mustadrak ul wassaa`il", B. 3, S. 414
[17] Gemeint ist Imaam Mahdi, dem die Regelung der Dinge auf Erden obliegen werden.
[18] "kaafi", B. 3, S. 495; "irschaad", S. 362; "at tahsib", B. 3, S. 252; Tussi, "ghaibah", S. 282; "wassaa`il usch schi`ah", B. 3, S. 532; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 331; "malaa sul akhiaar", B. 5, S. 475
[19] Raawandi, "qissass ul anbiyaa`", S, 80; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 225
[20] "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 385; Tussi, "ghaibah", S. 275 (mit ein wenig Unterschied)
[21] "rawdhat ul waa`isiin", B. 2, S. 337; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 452
[22] "kaamil us siaaraat", S. 30; "mustadrak ul wassaa`il", B. 3, S. 416
[23] Tussi, "ghaibah", S. 273; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 330
[24] "fasl ul kufih", S. 25; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 609; "holiat ul abraar", B. 2, S. 719; "a`yaan usch schi`ah", B. 2, S. 51
[25] Ibn Taawus, "malaahim", S. 83; Ibn Hammaad, "fitan", S. 160
[26] "ghaayat ul maraam", S. 697; "holiat ul abraar", B. 2, S. 620
[27] "ghaayat ul maraam", S. 697; "holiat ul abraar", B. 2, S. 620
[28] Ayyaaschi, "tafssir", B. 2, S. 32; "dalaa`il ul imaamah", S. 274; "madschma`l bayaan", B. 2, S. 489; "irschaad", S. 365; "kaschf ul ghummah", B. 3, S. 256; "rawdhat ul waa`isiin", B. 2, S. 266; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 550; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 346
[29] "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 573
[30] Miqdaad gehörte zu den Gefährten des Propheten Muhammads (s) und auch Imaam Alis (a). Bezüglich seines Edelsinns reicht es, zu wissen, dass Gott - laut einer Riwaayat - sieben Personen wegen, zu denen auch Miqdaad gehörte: "euch mit Nahrung und Unterhalt versorgt und euch Hilfe und Regen schickt". Im Zusammenhang mit dem Kalifat und Imaamat Imaam Alis (a) bemühte er sich nach Kräften, unterstützte ihn sehr. Der Gesandte Gottes (s) sagte über ihn: "Gott wies mich zu Freundschaft mit vier Personen an: Ali, Miqdaad, Abusar und Ssalmaan." In einer anderen Riwaayat heißt es: "Das Paradies sehnt sich nach Miqdaad". (mu`dscham ur ridschaal ul hadith", B. 8, S. 314). Miqdaad wanderte zweimal aus und nahm an verschiedenen Gefechten teil. Im Kriege Badr sagte er zu dem Propheten: "Wir sagen dir nicht, was die Kinder Israel zu Moses sagten, sondern: Wir stehen und kämpfen an deiner Seite." Miqdaad gehörte in den Tagen der Regierung Imaam Alis (a) s Kalifats zu den "schartat al khamiss"
Letztendlich ging Miqdaad, im Alter von siebzig Jahren, in einem Gebiet namens "dscharf", dreißig Meilen von Medina entfernt, in die Ewigkeit hinüber. Die Leute trugen ihn auf den Schultern zum Friedhof "Baqi`", wo sie seinen Leichnam beisetzten. ("tanqih ul maqaal", B. 2, S. 245 u. "ussd ul ghaabah", B. 4, S. 409)
[31] Die Hamdaan sind ein großer Stamm.in Jemen. Nach dem Kriege Tabuk schickten sie eine Delegation zu dem Propheten (s.a.a.s), und dieser entsandte im Jahre neun nach der Hidschra Imaam Ali (a) nach Jemen, um sie zum Islam einzuladen. Nachdem ihnen die Botschaft des Gesandten Gottes verlesen worden war, schlossen sie sich alle dem Islam an. Imaam Ali teilte dem Propheten in einem Schreiben ihren Übertritt zum Islam mit und erbat in dem Brief dreimal den göttlichen Segensgruß für sie. Der Prophet war über diese Nachricht so erfreut, dass er seine Dankbarkeit Gott gegenüber in einer Dank-Niederwerfung (vor Gott) zum Ausdruck brachte. ("kaamil", Ibn Athir, B. 1, S. 26, 29, 30) Imaam Ali rühmte sie mit den sinngemäß übersetzten Worten: "Die Hamdaanis verfügen über eine edle Religion und Gesinnung. Ihre Religiosität und Tapferkeit und ihre entschlossene Kühnheit, wenn sie dem Feind gegenüberstehen, gereichen ihnen zur Zierde. Wenn ich der Pfordenwart zum Paradies wäre, würde ich den Hamdaanis sagen: "Seid gegrüßt, tretet ein ins Paradies." ("aqd ul farid", B. 4, S. 339; "waq`ah us ssiffiin", S. 274)
Er (Ali) beantwortete die Drohungen Muawiahs mit dem Hinweis auf Können, Kühnheit und Stärke der Hamdaanis und sagte: "Wenn mich der rote Tod (Schahaadat), werde ich die Hamdaanis (gegen dich) mobilisiert haben und sie auch den Stamm Hamir." ("waq`ah us ssiffiin", S. 43)
Als Ali (a) die Leute zum Kampf gegen Muawieh mobilisierte, protestierte jemand.Da dies zu Störungen im Heer führen konnte, fielen einige über den Mann her und zwar so immens, dass er unter ihren Fausthieben starb. Ali (a) aber leistete die "Diyeh"-Abgabe für ihn. (gleiche Quelle, S. 94. 95).
Der Hamdaani-Stamm war einer von drei Stämmen, die den Großteil des Heeres Alis (a) bildeten. (gleiche Quelle, S. 290)
In einem der Sseffin-Gefechte kämpften sie im rechten Flügel und zeigten beispiellose Festigkeit und Gewandtheit gegenüber dem Feind. Insbesondere 800 junge Hamdaani-Krieger, die dem Feind bis zum letzten Atemzug Widerstand leisteten. Einhundertachtzig von ihnen fanden in dem Kampf das Schahaadat oder aber wurden verwundet. Elf ihrer Kommandeure wurden Schahid. Wenn einer von ihnen tödlich getroffen stürzte und mit ihm das Banner zu Boden fiel, wurde dieses sogleich von dem nächsten aufgenommen, der dann mit den anderen vehement weiterfocht. 3000 der feindlichen Truppen (die angegriffen hatten) fielen durch ihre Hand...
In einer jener Kriegsnächte wolle Muawiah einen nächtlichen Überfall gegen Ali (a) und seine Mannen starten. Die Hamdaanis erfuhren davon, hielten bis zum Morgen Wache und verhinderten somit einen feindlichen Überraschungsangriff des Feindes.(gleiche Quelle, S. 252, 329, 330)
Eines Tages wagte Muawiah mit seinen Kriegern einen Angriff gegen die Hamdaanis, doch wurde er von ihnen so heftig geschlagen, dass er die Flucht ergriff. Er schickte den Stamm "Ak" gegen sie, doch wiederum erhielten sie so herbe Hiebe, dass Muawieh gezwungen war, zum Rückzug zu blasen.
Ali (a) gab den Befehl, die Krieger die feindlichen Krieger im Gebiet Hamass zu Boden zu zwingen. Die Hamdaanis taten dies mit vollem Einsatz. So kühn und geschickt, dass sie den Feind schlugen und zurückdrängten bis in die Nähe der Zelte Muawiahs.
Die Hamdaanis waren Imaam Ali (a) voll und ganz zugetan, fügten sich ihm und unterstützten ihn nach Kräften. Als im Kriege Sseffin aufgrund des Korans, den die Gegner auf ihre Lanzen gehoben hatten, in Alis (a) Heer zu Unruhen kam, standen ihm die Hamdaanis auch weiterhin bei und sagten sinngemäß: "Wir sind mit dir. Sag, was wir tun sollen und wir werden dir gehorchen..." (gleiche Quelle, S. 434, 436, 437, 520)
[32] "aqd ud durar", S. 97
[33] "nur ul abssaar", S. 187; "waafi", B. 2, S. 114; (gemäß "futuuhaat i makiyeh")
[34] "ad durr ul manthur", B. 4, S. 215; Mutaqqi Hindi, "burhaan", S. 150, "al atr ul vardi", S. 70
[35] "as ssirat ul halabiah", B. 1, S. 22; "muntakhab ul athar", S. 485
[36] Mufid, "irschaad", S. 363; Tussi, "ghaibah", S. 283; "rawdhat ul waa`isiin", B. 2, S. 264; "ssirat al mustaqim", B. 2, S. 251; "al fussuul ul muhimmah", S. 302; "al iqaas", S. 249; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 291; "nur us thaqalain", B. 4, S. 101
[37] "aqd ud durar", S. 224, 238; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 624
[38] "al fussuul l muhimmah", S. 302; Ibn Bitriq, "umdah", S. 435; "dalaa`il l imaamah", S. 258; Hanafi, "burhaan", S. 99; "madschma`us sawaa`id", B. 7, S. 314; "faraa`id us ssimtain", B. 2, S. 330; "aqd ud durar", S. 20, 236; Schaafi`i, "bayaan", S. 50; Haakim, "mustadrak", B. 4, S. 557, "kans ul ummaal", B. 14, S. 264; "kaschf ul ghummah", B. 3, S. 262; "yanaabi`ul mawaddah", S. 431; "ghaayat ul maraam", S. 698; "bihaar ul anwaar", B. 51, S. 82
[39] "aqd ud durar", S. 20; "bihaar ul anwaar", B. 51, S. 82
[40] Ibn Taawus, "malaahim", S. 140; "kaschf ul astaar", B. 4, S. 112; "madschma`us sawaa`id", B. 7, S. 314
[41] Ibn Taawus, "taraa`if", S. 177
[42] Ayyaaschi, "tafssir", B. 2, S. 326; Nu`maani, "ghaibah", S. 331; "ikhtissaass", S. 257; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 298
[43] "ferdouss ul akhbaar", B. 4, S. 221; "al ilal ul mutanaahiah", B. 2, S. 858; "dalaa`il ul imaamah", S. 233; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 593; "bihaar ul anwaar", B. 51, S. 91, vergl: Tabaraani, "mu`dscham", B. 8, S. 120; "ussd ul ghaabah", B. 4, S. 353; "faraa`id us ssimtain", B. 2, S. 314; "madschma`us sawaa`id", B. 7, S. 318; "lissaan ul misaan", B. 4, S. 383
[44] "kaschf ul ghummah", B. 3, S. 271; Ibn Bitriq, "umdah", S. 439; "bihaar ul anwaar", B. 51, S. 1; Ibn Taawus, "malaahim", S. 142; "ferdouss ul akhbaar", B. 4, S. 6; "dalaa`il ul imaamah", S. 233; "aqd ud durar", S. 239; "yanaabi`ul mawaddah", S. 432
[45] "nur l abssaar", S. 170; "asch schi`ah war radsch ah", B. 1, S. 225, vergl: "fasl ul kufih", S. 25; "a`yaan usch schi`ah", B. 2, S. 51; "yanaabi`ul mawaddah", S. 492
[46] Ibn Hammaad, "fitan", S. 104; "kans ul ummaal", B. 14, S. 591
[47] "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 574
[48] Nu`maani, "ghaibah", S. 331; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 298 u. B. 53, S. 3
[49] Tussi, "ghaibah", S. 283; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 390; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 584
[50] "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 280
[51] " asch schi`ah war radsch ah", B. 1, S. 225