5.2.3 „Taharat“..., Reinigung
Der Betende hat während des Gebets „rein“ zu sein. Das heißt gemäß dem, was für ihn in Frage
kommt, vollzieht er dazu entweder die „Wudu“, „Gusl“ oder „Tayyamum“. Körper und Kleidung
haben zum Gebet „rein“ zu sein, durch nichts verunreinigt oder besudelt.
5.2.4 Unreines
Einiges ist „unrein“, „nagis“. Unter anderem erstens: Harn und zweitens: Stuhl.88 Unrein sind
ebenfalls die Exkremente von Tieren, deren Blut spritzender Natur ist. Das heißt von Tieren,
deren Blut aus der Schlagader – falls diese eröffnet würde – „spritzend und springend“
hervorquillt. Unter anderen Füchse, Katzen, Hasen etc.. Wenn Tiere, deren Fleisch
normalerweise „halal“ ist – wie z.B. Hühner – Unreines zu sich nehmen, so wird auch ihr Fleisch
unrein und damit natürlich auch ihre Exkremente.
Drittens: Auch Tierkadaver ist „unrein“, falls es sich um Tiere mit „spritzendem“ Blut handelt...,
sei ihr Fleisch „halal“ oder „haram“. Wolle, Haare und Nägel von Tierkadavern sind dahingegen
nicht als „nagis“ zu betrachten.
Viertens: Auch das Blut von Tieren, deren Blut spritzender Natur ist, ist „nagis“. Dabei spielt es
keine Rolle, ob das Fleisch der Tiere „halal“ ist oder „haram“. Ebenfalls das Blut des Menschen
ist, so es aus dem Körper hervortritt und man mit ihm in Berührung kommt, es zum Beispiel
anfasst und dergleichen, unrein.89
Fünftens und sechstens: Hund und Schwein sind ebenfalls unrein. Dieses gilt für ihre sämtlichen
Organe, Teile, einschließlich Fell, Haar etc.
Siebtens: Wein und alles, was den Menschen trunken macht und flüssiger Natur ist – wie
sämtliche Alkoholika – sind unrein.
Achtens: Unrein ist selbstverständlich auch Bier.
5.2.5 Was „rein“ macht
Zu allem, was „Unreines“ rein macht, sagt man „Mutahharat“. Dazu gehört:
88 Die Harnröhrenöffnung ist mit reinem Wasser zu reinigen. Nur mit reinem Wasser!
Der Anus dahingegen mit reinem Wasser oder aber durch das Säubern mit Papier..., mit
drei Stück Papier oder ähnlichem. Letzteres ist jedoch nur dann möglich, wenn Stuhl
aus dem Anus noch nicht hervorgetreten ist. Andernfalls ist die Reinigung nur mit
Wasser vorzunehmen. Es sei daran erinnert, dass dann, wenn drei Stückchen Papier
oder ähnliches nicht ausreichen, weitere zu verwenden sind, damit die Öffnung völlig
sauber und rein wird.
89 Das bedeutet jedoch nicht, dass Transfusionen nicht erlaubt wären.
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Erstens: Wasser. Mit Wasser ist alles, was „unrein“ wurde, zu reinigen. Aber nur unter der
Voraussetzung, dass es sich um klares, reines Wasser handelt, dem nichts zugefügt wurde.90 Das
heißt, es darf nicht zu wenig sein. Wenn es sich um eine Menge klaren, reinen Wassers handelt,
die ein quadratisches Gefäß in der Länge, Breite und Höhe von je dreieinhalb Handbreiten füllen
würde, so bleibt das Wasser rein, auch wenn Unreines, beispielsweise ein Tropfen Blut, in es
hineinfällt. Ist es jedoch weniger Wasser, so würde es ebenfalls unrein werden, wenn es mit
Unreinem in Berührung kommt.
Zweitens: Erde. Mit Erde kann man Fuß- und Schuhsohlen reinigen.
Drittens: Sonne. Sonnenschein reinigt z.B. unrein gewordene Erde und Strohmatten.
Viertens: Estehaleh, d.h. Metamorphose. Durch Metamorphose wird Unreines rein. Ein Hund
beispielsweise, der in ein Salzmeer oder eine Salzlache fällt, wird dadurch rein.
Fünftens: Übertragung. Blut, das aus dem Körper des Menschen oder eines Tieres mit
„spritzendem Blut“ in den Körper eines Tieres mit nicht spritzendem Blut gelangt, wird rein.
Zum Beispiel Blut, das vom Menschen in den Körper einer Mücke oder eines anderen Insekts
gerät.
Sechstens: Beseitigen von Unreinem am Körperäußeren eines Tieres oder im Körperinneren des
Menschen wie Naseneingangsräume. Wenn beispielsweise der Rücken eines Tieres oder das
Naseninnere des Menschen unrein wurden – beispielsweise durch Blut – so wird die betreffende
Stelle, sobald das Unreine beseitigt ist, rein. Sie mit Wasser nachzuspülen erübrigt sich dann.
Siebtens: „Tabi’at“ oder Zugeordnetsein. Hiermit ist folgendes gemeint: Wenn sich ein
Ungläubiger zum Ein-Gott-Glauben bekennt und Muslim wird, so wird sein Kind – wie er –
ebenfalls rein.
Achtens: „Naqsan“, Verflüchtigung, Verdunstung. Gemeint ist hiermit die Verflüchtigung von
zwei Drittel Traubenwasser. Wenn Traubenwasser zu brodeln bzw. gären beginnt, ist es unrein.
Wenn es zu Essig wurde bzw. zwei Drittel von ihm durch Brodeln verdunstet sind, ist das letzte
Drittel rein.
5.2.6 „Wudu“
Es ist empfohlen, vor der Wudu die Zähne zu putzen und Mund und Nase mit Wasser
auszuspülen.
Vorgeschrieben ist folgendes:
Erstens: Die Körperteile, die von der Wudu betroffen sind, haben sauber und rein zu sein.
Zweitens: Das Wasser zur Wudu muss klar, absolut rein und „halal“ sein.
90 Auch die Wassermenge ist mit ausschlaggebend
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Drittens: „Niyyah“. Wir haben die Wudu mit dem Vorhaben, sie um der Zufriedenheit Gottes
willen durchzuführen, vorzunehmen. Wenn wir sie jedoch in dem Gedanken vollziehen, um uns
zum Beispiel abzukühlen, so ist sie für das Gebet wertlos.
Viertens: Reihenfolge. Zunächst ist das Gesicht, dann der rechte Arm (über dem Ellbogen
angefangen bis zu den Fingerspitzen hinunter), dann der linke zu waschen. Selbstredend mit
reinem, klarem Wasser. Danach ist mit den noch feuchten Fingerspitzen über den Kopfscheitel,
den rechten Fußrücken und abschließend über den linken zu streichen.
Fünftens: Keine Säumigkeit bei der Wudu. Richtig ist, die Wudu hintereinander zu vollziehen
und nicht zwischen den einzelnen Wudu-Abschnitten soviel Zeit verstreichen zu lassen, das die
einzelnen Bereiche bereits trocken geworden sind, noch bevor der letzte Wudu-Abschnitt
vollzogen wurde.
Wenn jedoch die Wudu zügig vonstatten geht, aber die Körperwärme oder Lufttemperatur so
hoch ist, dass die feuchten Wudu-Bereiche noch vor Beendigung der Wudu trocken geworden
sind, ist die Gebetsreinigung gültig.
Anmerkung: Es ist nicht notwendig, dass das Bestreichen des Scheitels mit den feuchten
Fingerspitzen direkt auf der Kopfhaut bzw. am Haaransatz erfolgen muss. Wenn die „Mash“ auf
dem Haar des vorderen Scheitels erfolgt, ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn aber das Haar
des mittleren oder hinteren Kopfabschnitts nach vorn oder von einer Seite zur anderen frisiert
wird, oder aber das Vorderhaar so lang ist, das es ins Gesicht hineinfällt, muss ein kurzer Scheitel
eröffnet werden und die „Mash“ in Scheitelhöhe auf der Kopfhaut oder aber an den Haarwurzeln
entlang erfolgen.
5.2.7 Was die „Wudu“ ungültig macht
Das, was die Wudu ungültig werden lässt, wird als „Mubatalat“ bezeichnet und betrifft acht
Dinge:
Toilettenbesuch (Harn oder Stuhl), abgehende Winde, Ohnmacht, Trunkenheit, Schlaf oder
Schlummern91, Irresein, Beischlaf und alles, das eine „Gusl“ notwendig macht. Ebenfalls
„Istehadeh“, d.h. Außer-Regel-Blutungen.92
5.2.8 „Gusl“
Die „Gusl“ kann auf zweierlei Weise erfolgen. Einmal in der entsprechenden Reihenfolge, in der
die Ganzwaschung vorgenommen wird, zum anderen durch Untertauchen in reinem Wasser.
91 Ein Zustand in dem Augen und Ohren nichts mehr wahrnehmen. Das heißt, wenn die
Augen auch geschlossen sind und nichts mehr sehen, die Ohren aber noch
aufnahmefähig sind, so wird die Wudu nicht ungültig.
92 Und selbstverständlich die Regelblutung, die aber sowieso vom Gebet befreit
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Bei der ersten Art wird die Gusl in der vorgeschriebenen Reihenfolge vollzogen. Man beginnt,
nachdem der Körper gesäubert ist, mit dem Abduschen zunächst bei Kopf und Hals. Dann folgt
die rechte Seite, dann die linke.
Bei der zweiten Form taucht der Betreffende völlig unter Wasser.
Wir unterscheiden zwischen der Pflicht-Gusl und der empfohlenen. Die von der Religion
empfohlenen Gusl sind zahlreich, wohingegen es nur sieben Pflicht-Gusl gibt:
Erstens Beischlaf – Gusl (Ginabat)
Zweitens: Toten-Gusl
Drittens: Jene Gusl, die jemand zu vollziehen hat, der einen Toten, der bereits erkaltet ist, aber an
dem die Toten-Reinigung noch nicht vollzogen wurde, berührt hat.
Viertens: Die Gusl, zu der man sich durch ein Gelöbnis oder ein Versprechen verpflichtet hat.
Fünftens: Menstruations-Gusl (Hayd)
Sechstens: „Nifas“-Gusl (Geburt)
Siebtens: „Istehadeh“-Gusl, bei Außerregelblutungen
Die ersten vier Gusl-Arten betreffen Männer und Frauen. Die drei letzten nur Frauen.
Auch folgendes ist zu beachten: Einiges gibt es, das für jene, die zu einer „Gusl-Ginabat“93
verpflichtet sind, „haram“ ist:
Erstens: Die Schrift des Koran, den geschriebenen Namen Gottes oder die geschriebenen Namen
des Propheten und der Imame (a.s.) zu berühren.
Zweitens: Durch die Heilige Moschee (Masgid ul Haram) oder die Moschee des Propheten in
Medina (Masgid un Nabi) hindurchzugehen oder sich in ihr aufzuhalten.
Drittens: Auch der Aufenthalt in einer jeden anderen Moschee ist nicht gestattet und ebenfalls
nicht, etwas in sie hineinzulegen, beispielsweise ein Buch, eine Schrift.
Viertens: Das Lesen einer jener Suren, die zur „Sagdah“ verpflichten, das heißt die Suren
„Nagm“, „Iqra“, „Tanzil“ und „Sagdah“.
Weitere Bestimmungen und detaillierte Erklärungen im Zusammenhang mit Beischlaf,
Menstruation, Geburt und Außerregelblutungen sind den entsprechenden Angaben renommierter
„Ressalehs“ zu entnehmen.
93 Das gleiche gilt für die „Gusl-Hayd“ und die „Gusl-Nifas“
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Anmerkung: Auch zur Gusl gehört, ebenso wie zur Wudu, die Niyyah. Zudem hat der Körper –
ebenso wie bei der Wudu – absolut gesäubert und ohne fettige Rückstände u.a. (z.B. fetthaltiger
Creme) zu sein, damit das Wasser die Haut aller Körperteile ungehindert erreichen kann.
5.2.9 „Tayyamum“
Wenn die Gusl oder Wudu vollzogen werden muss, aber kein Wasser vorhanden ist oder aber die
Zeit drängt bzw. aus Krankheitsgründen kein Wasser benutzt werden darf, so ist die
„Tayyamum“-Ersatzreinigung – vorzunehmen.
Hierzu sind vier Dinge vorgeschrieben bzw. Pflicht:
Erstens: Niyyah.
Zweitens: Beide Hände müssen – gemeinsam – auf Erde oder auf etwas, das zur Tayyamum
benutzt werden kann, gelegt werden.
Drittens: Beide Handflächen streichen – beim Haaransatz beginnend, über die Augenbrauen
hinweg bis zur Nasenwurzel – die gesamte Stirn.
Viertens: Mit der linken Handfläche wird dann über den gesamten rechten Handrücken
gestrichen. Danach mit der rechten Handfläche über den ganzen linken Handrücken.
Diese Tayyamum-Form reicht aus als Wudu-Ersatz.
Geht es jedoch um einen Gusl-Ersatz, so sind im Anschluss an das eben Gesagte noch einmal die
beiden Handflächen auf Erde zu legen und dann zum zweiten Mal – wie eben beschrieben – über
die Handrücken zu streichen.
Weitere Bestimmungen zur „Tayyamum“:
Erstens: Wenn Erde bzw. Sand nicht vorhanden ist, nehme man Kiesel, und in Ermangelung
dessen Erdklümpchen. Sind auch diese nicht erreichbar, so verwende man Naturstein. Ist nichts
von all diesem aufzutreiben, so begnüge man sich mit Staub, der an einer Stelle dichter liegt.
Zweitens: Tayyamum auf Kreide, Gips, Metall oder anderen Mineralien ist ungültig.
Drittens: Wenn Wasser erhältlich ist, jedoch nur zu einem hohen Preis, so ist der, der
zahlungskräftig ist, nicht berechtigt, die Tayyamum als Ersatz für Wudu oder Gusl zu vollziehen.
Er muss, da er dazu in der Lage ist, das Wasser zu Wudu bzw. Gusl kaufen.
- 195 -
5.2.10 Gebetszeiten
Für das Mittags- als auch das Nachmittagsgebet gibt es „separate“ und „gemeinsame“ Zeiten. Die
separate Zeit für das Mittagsgebet reicht vom Beginn der Mittagszeit94 bis zu dem Zeitpunkt, da
nach dem Adhan – dem Gebetsruf – das Gebet verrichtet werden kann. Wenn jemand in dieser
Zeitspanne das Nachmittagsgebet verrichtet, so ist dieses ungültig.
Die separate Zeit für das Nachmittagsgebet ist dann gegeben, wenn für das Verrichten dieses
Gebetes vor dem Adhan zum Nachsonnenuntergangsgebet die dafür erforderliche Zeit noch
geblieben ist. Also in der kurzen Spanne vor dem Adhan zum Nachsonnenuntergangsgebet ist –
separat – das Nachmittagsgebet zu verrichten. Sollte jemand bis zu dieser Zeit das Mittagsgebet
noch nicht gesprochen haben, so ist die Zeit dafür bereits verstrichen. („qada“). In einem solchen
Fall ist unbedingt zuerst das Nachmittagsgebet zu verrichten, damit dieses nicht auch „qada“
wird.
Die Zeitspanne zwischen der separaten bzw. speziellen Zeit für das Mittagsgebet und der des
Nachmittagsgebetes kann für das zeitlich gleich aufeinanderfolgende Mittags- und
Nachmittagsgebet genutzt werden. Wenn in dieser Zeit irrtümlich zunächst das
Nachmittagsgebet, dann das Mittagsgebet verrichtet wird, so wird dieses nicht ungültig.
Auch für das Nachsonnenuntergangsgebet und das Abendgebet gibt es spezielle bzw. separate
Gebetszeiten als auch gemeinsame, das heißt gleich aufeinanderfolgende.
Die separate Zeit für das Nachsonnenuntergangsgebet beginnt mit der „Magrib“95 und wahrt
solange, bis dass die drei Rak’ah dieses Gebetes in Ruhe verrichtet werden können.
Die spezielle bzw. separate Zeit für das Abendgebet ist dann gegeben, wenn bis Mitternacht96
noch genügend Zeit für das Verrichten der vier Rak’ah dieses Abendgebetes – „Escha“ –
vorhanden ist.
Sollte jemand bis dahin das Nachsonnenuntergangsgebet noch nicht gesprochen haben, so hat er
zunächst das Abendgebet und dann das Nachsonnenuntergangsgebet (qada) zu verrichten.
94 Hierzu folgender Tip, um die Mittagszeit festzustellen: Wie stecken einen Stab oder ähnliches in den
Erdboden, so dass er senkrecht zu stehen kommt. Morgens, wenn die Sonne aufgeht, liegt sein Schatten
auf der westlichen Seite. Je höher nun die Sonne steigt, umso kürzer wird der Schatten. Zur Mittagszeit ist
er am kürzesten. Dann, wenn die Mittagszeit verstreicht, fällt der Schatten des Stabes in östliche
Richtung. Je mehr sich die Sonne dem westlichen Horizont zuneigt, umso länger wird nun der gen Osten
zeigende Schatten. Mit anderen Worten: Wenn der Schatten am kürzesten ist und von diesem Punkt aus
gesehen zunehmende Tendenz hat, so wissen wir, dass die Mittagszeit erreicht ist. Allerdings ist zu
bedenken, dass in einigen Orten wie beispielsweise Mekka, der Schatten zur Mittagszeit völlig
verschwindet. Wenn dort der Schatten erneut zu wachsen beginnt, weiß man, dass die Mittagszeit bereits
hereingebrochen ist.
95 Diese Zeit ist ungefähr 15 Minuten nach dem Sonnenuntergang gekommen. Sie ist
daran zu erkennen, dass die Himmelsröte, die nach Sonnenuntergang im Osten sichtbar
wird, schwindet.
96 Religionsrechtlich gesehen ist dann die Mitternacht gekommen, wenn nach der
Mittagszeit elf Stunden und einer Viertel Stunde verstrichen sind.
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Die Spanne zwischen diesen beiden separaten Zeiten kann für das zeitlich nacheinander folgende,
sozusagen gemeinsame Verrichten des Nachsonnenuntergangsgebetes and Abendgebetes genutzt
werden.
Auch hier gilt: Falls jemand irrtümlich das Abendgebet vor dem Nachsonnenuntergangsgebet
spricht, so wird dieses dennoch nicht ungültig.
Die Zeit für das Morgengebet beginnt ab der Morgendämmerung97 und reicht bis zur Zeit des
Sonnenaufgangs.
5.2.11 Kleidung
Zur Kleidung, die der Betende trägt, gibt es folgendes zu sagen:
Erstens: Sie muss rechtmäßiges Eigentum oder aber der Eigentümer der Kleidung muss damit
einverstanden sein, dass der Betende sie zum Gebet trägt.
Zweitens: Sie darf nicht unrein – nagis – sein.
Drittens: Sie darf nicht aus der Haut eines Tierkadavers hergestellt worden sein..., ob das Fleisch
des betreffenden Tieres nun „halal“ sei oder „haram“.
Viertens: Die Kleidung darf nicht aus Wolle, Haar oder Flaum bzw. dem Filz eines Tieres erstellt
worden sein, dessen Fleisch uns „haram“ ist.
Fünftens: Ein Mann darf zum Gebet keine mit Goldfäden durchwirkte oder mit Gold verzierte
Kleidung tragen, ebenfalls keine seidene und auch keinen Goldschmuck. Ganz abgesehen davon
ist ihm auch sonst das Tragen von Goldschmuck oder seidener bzw. mit Gold durchwirkter oder
verzierter Kleidung nicht erlaubt (haram).
5.2.12 Gebetsort
Hierzu folgende Hinweise:
Erstens: Der Ort oder Platz, an dem das Gebet verrichtet wird, muss rein sein.
Zweitens: Es muss eine Stelle sein, die sich „in Ruhe“ befindet, d.h. der Boden darf nicht
schwingen oder schwanken. Wenn jedoch eine solche Stelle nicht gegeben ist – wenn sich der
Betende z.B. auf einem Schiff befindet, in einem Flugzeug, Omnibus etc. – so ist das Gebet auch
97 Kurz vor dem Morgen-Adhan beginnt im Osten ein heller Streifen am Horizont
sichtbar zu werden, eine Zeit, die als „Fagr eins“ bezeichnet wird. Wenn dieser helle
Streifen breiter geworden ist, spricht man von „Fagr zwei“. Es ist die Zeit des Morgen-
Adhans und damit der Beginn der ersten Zeit des Morgengebetes.
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unter solchen Bedingungen gültig. Die Qibla ist jedoch einzuhalten. Das heißt, falls das
betreffende Fahrzeug seine Richtung ändert, hat auch der Betende eine andere Richtung
einzunehmen, so dass die Qibla stets gewährleistet ist.98
Drittens: Wie gesagt, der Gebetsplatz hat rein zu sein. Zumindest aber trocken, damit die
Unreinheit nicht durch Feuchtigkeit an Körper oder Kleidung des Betenden gelangen kann. Jene
Stelle aber, die bei der „Sugud“ mit der Stirn berührt wird, muss unbedingt rein sein. Wenn sie
unrein d.h. „nagis“ ist – auch wenn sie trocken sein sollte – wird das Gebet ungültig.
Viertens: Die Stelle, die bei der Sugud mit der Stirn berührt wird, darf – verglichen mit der Höhe
der Knie oder Zehenspitzen – nicht höher oder niedriger sein als vier Finger breit.
5.2.13 „Qibla“
Die Ka’ba, das Gotteshaus in Mekka, ist die Gebetsrichtung – Qibla – der Muslime.
Wer sich weitentfernt von ihr befindet, kann nicht so ohne weiteres feststellen, wo – d.h. in
welcher genauen Richtung – sich die Ka’ba befindet. Er muss daher nachfragen und sich bei
verlässlichen Personen nach der Qibla erkundigen. Wenn ihm keine anderen Mittel gegeben sind,
mit Hilfe derer er die Gebetsrichtung feststellen kann (z.B. Gebetsrichtungsmesser), darf er sich
auf ihre Angabe verlassen und das Gebet in der von ihnen gewiesenen Richtung verrichten. Das
gleiche gilt für die Dibh-Schlachtung oder andere Dinge, die ebenfalls in Richtung der Qibla zu
vollziehen sind.
Wer nicht im Stehen bzw. Sitzen das Gebet verrichten kann, hat es im Liegen zu sprechen. Und
zwar so, dass seine rechte Körperseite in Richtung Qibla weist. Wenn ihm ein solches Liegen
nicht möglich ist, so hat seine linke Seite der Qibla zugewandt zu sein. Und ist auch das nicht
durchführbar, so haben seine Fußsohlen – währenddessen er auf dem Rücken liegt – in Richtung
Ka’ba (Qibla) zu weisen.
Wenn der Betende nicht weiß, welches die Qibla-Richtung ist, so kann er sich unter anderem an
der „Mihrab“ der Moscheen jenes Ortes, an dem er sich befindet, orientieren. Darum, weil eine
Mihrab stets in Qibla-Richtung weist. Auch an der Ausrichtung der Gräber muslimischer
Friedhofe ist die Qibla festzustellen oder aber, wie gesagt, durch Erfragen bei zuverlässigen
Personen oder aber mit Hilfe eines Gebetsrichtungsmessers.