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Neubelebung der Tradition Muhammads (s)

Neubelebung
der Tradition Muhammads (s)

 

Ebenfalls bezüglich einiger neuer Gesetze und einer entsprechenden Rechtsprechung Imaam Mahdis (a) als auch der Reformen, die er durchführen wird, gibt es zahlreiche Riwaayaat. Es handelt sich dabei um Gesetze, die mit der bisherigen (islamischen) Rechtswissenschaft und dem „äußeren Bild“ der Riwaayaat und prophetischen Tradition nicht ganz konform gehen.

Dazu gehören beispielsweise Regelungen, die das „brüderliche Erbe“ in der sogenannten „Dhar-Welt“[1] betreffen als auch jene Bestimmungen, die die Todesstrafe für Alkoholtrinker, für jene, die nicht zu Gott beten, für Lügner und untersagte Transaktionen mit Gläubigen betreffen. Zudem aber Anweisungen, die beispielsweise das Kürzen hoch hinaufragender Minarette und Moscheendächer und ebenfalls einige Vorgehensweisen Imaam Mahdis (a), über die wir gerade eben sprachen, angehen.

Riwaayaat, in denen von Veränderungen hinsichtlich Gesetz und Rechtsprechung, Tradition, Bittgebeten und Schriften die Rede ist, sind nicht als "Neubelebung der Tradition Muhammads (s)" einzustufen, da sie so gravierend sind, dass gesagt wird: "Mahdi bringt eine neue Religion".

Jedenfalls aber: Falls nachgewiesen ist, dass Riwaayaat, in denen von Veränderungen die Rede ist, tatsächlich von den Imaamen (a) sind, sollte folgendes bedacht werden:

1- Die Voraussetzungen und Bedingungen zur Durchführung einiger göttlicher Gebote, wenngleich sie von Gott bereits festgelegt wurden, sind erst in der Zeit des Erscheinens Imaam Mahdis (a) gegeben. Er wird sie bekanntgeben und für ihre Realisierung sorgen.

2- Im Verlaufe der Zeit wird es, und zwar verursacht durch Tyrannen, Toren und Betrüger, zu einigen Entstellungen und Abänderungen im gottgegebenen Gesetz kommen. Imaam i Qaa`im (a) wird sie jedoch nach seinem Erscheinen berichtigen und wieder "ins rechte Lot" bringen.

Im Buch "Al qawl l mukhtassar" heißt es: "Ketzerische Neuerungen wird er nicht bestehen lassen, und an Traditionen bleibt nichts als nur das, was er wiederbelebt."[2]

Bei der Ausarbeitung der göttlichen Gebote, bei der eine Reihe Regeln und Bestimmungen mitberücksichtigt werden, kann es ab und an geschehen, dass ein Gesetz erarbeitet wird, das mit dem „Kern“ des betreffenden Gebotes nicht übereinstimmt, wenngleich die Schlussfolgerung, zu der der Rechtsgelehrte bei seiner Ausarbeitung fand, für ihn und jene, die ihm folgen, religionsrechtlich verbindlich ist.

Doch wenn Imaam Mahdi (a) die Regie in die Hand nimmt, wird er den wahren Sinn der Gebote bekanntgeben.

4- Einige religionsgesetzliche Regelungen betreffen bestimmte Situationen, Ausnahmefälle bzw. Zeiten, in denen die "taqiyyah"[3] angebracht ist. Diese aber fällt in der Zeit Imaam Mahdis (a) weg und damit natürlich auch die Taqiyyah-Regelungen.

Imaam Ssaadiq (a) sagt in diesem Zusammenhang:

"Wenn unser Qaa`im erscheint, fällt die "taqiyyah" fort. Er wird den Feinden mit der Waffe entgegentreten. Sie werden gegen ihn das Schwert ziehen und er gegen sie..."[4]

Mit einigen Riwaayaat zu oben genannten Punkten wollen wir uns begnügen:

In einem Hadith sagt Imaam Ssaadiq (a) unter anderem und zwar sehr ausführlich, gerichtet an die Muslime:

"Es ist an euch, uns zu folgen und uns die Dinge zu überlassen. Tragt euch in der Erwartung unserer und eurer Herrschaft und unserer und eurer Erleichterung. Wenn unser Qaa`im erscheint, unser Sprecher das Wort ergreift und euch den Koran, die göttlichen Gebote und religiösen Weisungen - und zwar genauso, wie sie Muhammad (s) hinabgesandt wurden - aufs neue lehrt, werden eure „Gelehrten“ Einspruch erheben. Ohne sein konsequentes Vorgehen würdet ihr nicht auf dem Wege Gottes und Seiner Religion verbleiben.

Gott hat die (prophetische) Tradition der vorausgegangenen Völker auch diesem Volk gesetzt. Doch sie veränderten sie und entstellten die Religion. Kein (göttliches) Gebot ward von ihnen befolgt, sie veränderten es und beließen es nicht bei dem, wie es (dem Gesandten Gottes ) offenbart ward.

Gott möge dich in Sein Erbarmen einschließen. Tu, was dir geboten ist, bis dass der, der die Religion neubeleben wird, erscheint.“[5]

Auch sagte Imaam Ssaadiq (a):

"Wenn sich „Imaam i Qaa`im“ erhebt, wird er aufs neue zum Islam einladen und den islamischen Weg zeigen, denn da der Islam entstellt wurde, irrten die Menschen von ihm ab."[6]

Dieser Riwaayat ist zu entnehmen, dass Imaam Mahdi (a) keine neue Religion bringen wird, sondern die Menschen, da sie vom wahren Islam abkamen, erneut zu ihm einlädt, und zwar so, wie der Prophet den Islam lehrte und zu ihm einlud.

Imaam Ssadiq (a) sagte zu Buraid:

"O Buraid, wahrlich, nichts mehr, das Gott betrifft, ist ihnen heilig. Alles verwerfen und zerfleddern sie. Das Wort Gottes und die Tradition des Propheten werden auf Erden in keinster Weise mehr beachtet. Seit dem Tag, da Amir al mu`minaan Ali (a) dahinschied, wurden die göttlichen Weisungen nicht mehr richtig befolgt."

Er fügte hinzu:

"Bei Gott, die Erdentage und -nächte werden nicht eher beendet sein, als bis dass Gott zuvor die Toten zu Leben erweckt, die Lebenden den Tod finden lässt, das Recht dem, dem es gehört, zurückgibt und Seiner Religion zu (neuem) Leben verhilft.

Seid frohgemut! Seid fohgemut, denn - bei Gott! - in eurer Hand, allein in eurer Hand liegt die Wahrheit!"[7]

Diese Riwaayat gibt darüber Auskunft, dass die Veränderungen, die mit dem Erscheinen Imaam Mahdis (a) eintreten werden, jene, die nicht zur Schi`ah gehören, mehr betreffen wird als die Schi`ah, wenngleich auch dieser einiges neu sein wird.

Und nun, in drei Abschnitten, zu Veränderungen und Reformen, die in der Zeit Imaam Mahdis (a), des Imaam der Zeit, vorgenommen werden, und zwar bezüglich neuer Gebote, Reformen, architektonischer Korrekturen als auch neuer Punkte in der Rechtsprechung.

 

a) Neuregelungen

1- Zu Ehebruch und Sakaat-Verweigerung

Abaan ibn Tughlab berichtet, dass Imaam Ssaadiq (a) ihm sagte:

"Im Islam ist, laut göttlicher Weisung, Hinrichtung in zwei Fällen geboten. Niemand jedoch richtet demgemäß, bis dass Gott den Qaa`im "Ahl l Baits" (a) schickt, der laut göttlichem Gebot vorgehen wird und zu seiner Rechtsprechung eines Zeugnisses und Zeugen nicht bedarf.

Verheiratete Männer und Frauen, die Ehebruch begehen, werden gesteinigt, und wer die Sakaat verweigert, verliert den Kopf."[8]

Imaam Ssaadiq (a) und Imaam Kaasim (a) sagten:

"Wenn Imaam Mahdi (a) kommt, wird er hinsichtlich dreier Vergehen so vorgehen, wie es zuvor nicht geschah. Er wird den alten Ehebrecher und den, der die Sakaat verweigert, hinrichten. Zudem aber wird er das Erbe, das bis dahin der leibliche Bruder erhielt, dem "Seelenbruder"[9] zuteilen."[10]

Alaameh Helli erklärte bezüglich der Hinrichtung jener, die die Sakaat verweigern:

Zu allen Zeiten waren sich die Muslime hinsichtlich der Sakaat-Pflicht einig. Sie wussten die Sakaat als eine der fünf Grundprinzipien im Islam. Folglich gebührt dem, der die Sakaat verweigert, obwohl er Muslim und in einer muslimischen Umgebung aufgewachsen ist, die Todesstrafe, der er auch durch Reue-Bekundung nicht entgehen kann.

Dem aber, der beispielsweise nur aufgrund seiner Herkunft „Muslim“ ist, jedoch in einer nichtmuslimischen Umgebung lebt und über den Islam keine Kenntnis hat, wird dreimal die Gelegenheit zu Reue-Bekundung gegeben. Verweigert er diese jedoch, wird er hingerichtet.

Wie gesagt, diese Strafbestimmung gilt für den, der Kenntnis über die Sakaat-Pflicht hat, ihr jedoch nicht nachkommt. Wer über sie nicht im Bilde war bzw. ist, wird natürlich nicht als Widersacher gegen Gottes Gebot verurteilt.[11]

Madschlessi der Erste erläutert die genannte Riwaayat wie folgt:

Möglicherweise ist gemeint, dass Imaam Mahdi (a) in beiden Fällen nach dem ihm gottgegebenen Wissen urteilen wird und dazu keines Zeugen bedarf. (Wie wir bereits aus Riwaayaat erfuhren, durchschaut er den Menschen und weiß über ihn Bescheid, d.Ü.).

Ebenso wird er in anderen Fällen vorgehen und urteilen. Um auf ihre Wichtigkeit hinzuweisen, wurden die beiden zitierten Straftaten namentlich erwähnt.[12]

 

2- Erbgesetz

Imaam Kaasim (a) tat kund:

"Gott hat die Seelen zweitausend Jahre vor den Körpern erschaffen. Seelen, die in den himmlischen Welten einander vertraut (geistig verwandt) waren, werden dies auch auf Erden sein. Waren sie sich in den himmlischen Welten jedoch fremd, sind sie dies auch im irdischen Leben.

Wenn „Imaam i Qaa`im“ (a) kommt, spricht er das Erbe dem Glaubensbruder ( bzw. dem geistig verwandten Bruder) zu, dieweil die Erbschaft des leiblichen Bruders fortfällt. Das aber ist mit dem Wort Gottes in der Sure "mu`minun" des Heiligen Korans gemeint:

Dann, wenn in die Posaune geblasen wird, fallen familiäre Bindungen zwischen ihnen fort, und niemals werden sie nach dem Grund dafür fragen...[13] [14]

Imaam Ssaadiq (a) sagte:

"Zweitausend Jahre vor der Erschaffung der leiblichen Hülle ließ Gott die Seelen einander Brüder sein.

Wenn der Qaa`im unseres "Ahl l Baits" erscheint, wird er sie als einander erbberechtigt erklären, dieweil die Erbberechtigung der leiblichen Brüder fortfällt."[15]

 

3- Was geschieht mit dem Lügner?

 Imaam Ssaadiq (a) sprach:

"Wenn unser Qaa`im erscheint, wird er sich zunächst die Lügner aus den Reihen der Schi`ah vornehmen und ihrem Leben ein Ende setzen."[16]

Wahrscheinlich sind Heuchler und jene gemeint, die sich als verheißene Menschheitserlöser (mahdawiat) ausgeben oder aber ketzerische, zu Verirrung und Abwegigkeiten führende Neuerungen in Religion einfließen lassen.

 

4- Was wird mit der "Dschasiyeh"?

Amir l mu`ninaan Ali (a) sagte:

"Gott wird das Ende der Welt nicht herbeiführen, solange sich „Imaam i Qaa`im“ nicht erhoben, unsere Feinde nicht vernichtet, die Dschasiyeh-Regelung nicht annulliert, Kreuz und Götzen nicht zerschlagen, Krieg und Blutvergießen nicht beendet, Armut und Not auf Erden nicht behoben und die Güter der Erde unter den Menchen nicht gleichmäßig verteilt und für weltweite Gerechtigkeit gesorgt hat."[17]

Vom Gesandten Gottes (s) wird folgendes Wort überliefert:

"Imaam Mahdi (a) wird als Erlöser und Führer erscheinen, die Kreuze zerbrechen, Schweine beseitigen und seine Beauftragten anweisen, sich nach Bedürftigen umzuschauen, um ihre Not zu beheben. Doch niemand wird sich finden, der sich bedürftig weiß."[18]

Diese Überlieferung ist möglicherweise ein Hinweis auf das Ende der "Ahl l Kitaab"-Periode, das heißt jener, die im Besitze einer Himmlischen Schrift sind, da sich alle Mahdi (a) und dem Islam anschließen werden.

 

5- Der ihrer Nachfahren, der gutheißt, was man Hussain ibn Ali (a) antat, der wird...

Hirawi berichtet, dass er Imaam Ridhaa (a) bat, ihm folgendes Wort Imaam Ssaadiqs (a) zu erklären, in dem es heißt:

"Wann immer sich unser Qaa`im erhebt, wird er die Nachkommen der Mörder Imaam Hussains (a), in Vergeltung des Mordes ihrer Väter, in den Tod schicken."

Imaam Ridhaa (a) bestätigte dieses, worauf Hirawi fragte: Wie aber ist das mit dem Koranvers, der besagt, dass niemandem die Vergehen eines anderen angelastet werden[19], zu vereinbaren?

Der Imaam antwortete:

"Das, was Gott spricht, ist die Wahrheit.

Die Nachkommen der Mörder Imaam Hussains (a) frohlocken über das, was ihre Väter taten und rühmen sich dessen. Wer jedoch mit dem, was getan wurde, einverstanden ist und es gutheißt, ist wie der, der es tat.

Wenn jemand im Osten getötet wird und sich ein anderer, (beispielsweise) im Westen, darüber freut, ist er vor Gott an dem Vergehen mitbeteiligt.

Wenn „Imaam i Qaa`im“ (a) die Nachkommen der Mörder Imaam Hussains (a) vernichtet, so deswegen, weil sie das Verbrechen ihrer Väter gutheißen."

Hirawi darauf: Bei welcher Gruppe wird er damit beginnen?

Der Imaam (a):

"Mit den Bani Schaibah wird er beginnen und ihnen die Hand abschlagen, da sie Diebe des Gotteshauses – „Baitullaah“ - in Mekka sind."[20]

 

6- Kautionen, Hypotheken?

Ali berichtet: Mein Vater, Ssaalim, befragte Imaam Ssaadiq (a) bezüglich des Hadith, in dem es heißt: Wer sich auf Vorauszahlungen und derlei mehr verläßt als auf das Versprechen seines Glaubensbruders, ist mir zuwider.

Imaam Ssaadiq (a) antwortete:

"Dies betrifft die Zeit unseres Qaa`im."[21]

 

7- Hohe Handelsgewinne

Ssaalim berichtet, dass er Imaam Ssaadiq (a) bezüglich einer Riwaayat befragte, dergemäß es dem Muslim untersagt ist, von seinem Glaubensbruder Gewinn oder Zinsen zu kassieren oder aber durch ihn Gewinne zu machen.

Der Imaam antwortete:

"Dies gilt für die Zeit nach dem Erscheinen des Qaa`im aus unserem Hause. Heute jedoch ist es nicht untersagt, seinem Glaubensbruder etwas zu verkaufen und dadurch einen Gewinn zu erzielen."[22]

Nachdem sich Madschlessi der Erste der Zuverlässigkeit dieser Riwaayat sicher war, erklärte er:

Dieser Riwaayat ist zu entnehmen, dass Überlieferungen, denen gemäß es "makruh"[23] ist, von seinem Glaubensbruder Gewinne zu kassieren und dies als "ribaa"[24] zu bezeichnen ist, nicht als  Übertreibungen einzustufen sind. Möglicherweise ist dies heute "makruh", in der Zeit der Regie des „Imaam i Qaa`im“ (a) aber ist es "haraam".[25] [26]

Madschlessi der Zweite aber, der die Zuverlässigkeit der Riwaayat als nicht nachgewiesen verstand, war der Ansicht, dass das Untersagtsein beider genannter Punkte (Zinsen, Gewinn) wahrscheinlich für die Zeit nach dem Erscheinen Imaam Mahdis (a) gilt.[27] [28]

 

8- Gegenseitige Unterstützung der Glaubensgeschwister

Ishaaq berichtet, dass er bei Imaam Ssaadiq (a) war, als dieser über die Unterstützung der Glaubensgeschwister untereinander sprach und sagte:

"Wenn der Imaam i Qaa`im (a) erscheint, wird die Hilfe für Glaubensgeschwister zur Pflicht gesetzt. Dann sind alle verpflichtet, einander zu helfen und zu stärken."[29]

 

9- Grund- und Bodenregelung (Immobilien)

Imaam Ssaadiq (a) sagte:

"Wenn sich unser Qaa`im (a) erhebt, wird Großgrund-Besitz fortfallen. Großgrundbesitzer wird es dann nicht mehr geben."[30]

Großgrundbesitz, wie beispielsweise der Besitz ganzer Dörfer, weiter Ländereien oder aber Burgen etc., die in die Hand von Lokalfürsten, kleiner Herrscher, Feudalherren usw. gerieten, werden dem Imaam der Zeit (a), nach dessen Erscheinen, zugeordnet („Bayt ul Maal“ bzw. Öffentliches Guthaben)

 

10- Vermögensregelungen

Ma`aadh ibn Kathir überliefert von Imaam Ssaadiq (a) folgendes Wort:

"Den Vermögenden unser Schi`ah steht es frei, das, was sie erwerben, (selber) auf gutem Wege zu nutzen.

Doch wenn sich unser Qaa`im erhebt, wird ihnen das Anschaffen (Anhäufen) von Reichtümern verwehrt sein, es sei denn, sie würden sie Imaam Mahdi (a) überlassen, auf dass dieser sie auf dem Wege seiner Bewegung gegen Tyrannei und Tyrannen nutze.

Das aber ist das, was Gott im Heiligen Koran sagt:

Dem aber, der Gold und Silber anhäuft und es nicht auf dem Wege Gottes hingibt, verheiße Schmerzliches.[31] [32]

 

 

b) Moscheen-Korrektur

1- Zerstörung der Moschee von Kufeh und Qibla-Korrektur Asbakh ibn Nabaatah berichtet, dass Amir al mu`minaan Ali (a) bei seinem Betreten der Moschee von Kufeh - die in jenen Tagen aus einfachen Lehmziegeln errichtet war, sagte:

"Weh dem, der dich zerstörte! Weh dem, der deine Zerstörung leicht machte! Weh dem, der zu deinem Bau einfache Lehmziegel und Rohr verwendete und die Qibla Noahs (a) veränderte."[33]

Er fügte hinzu:

"Wohl denen, die deine Zerstörung in den Tagen des Qaa`im unseres "Ahl l Baits" miterleben. Sie sind die Guten der Gemeinde, die die Guten aus dem Hause Muhammads (s) begleiten."[34]

Auch sagte Imaam Ali (a):

"Kein Zweifel, wenn sich unser Qaa`im erhebt, wird er die Moschee von Kufeh zerstören und ihre Gebetsrichtung korrigieren."[35]

 



[1] Dhar-Welt: Epoche vor dem Diesseits

[2] "al qawl ul mukhtassar", S. 20

[3] "taqiyyah": Geheimhaltung gegenüber dem Feind

[4] "ta`wil ul aayaat us saahirah", B. 2, S. 540; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 564

[5] Kaschi, "ridschaal", S. 138; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 560; "bihaar ul anwaar", B. 2, S. 246; "al awaalim", B. 3, S. 558

[6] Mufid, "irschaad", S. 364; "rawdhat ul waa`isiin", B. 2, S. 264; "i`laam ul waraa", S. 431; "bihaar ul anwaar", B. 51; S. 30

[7] "at tahsib", B. 4, S. 96; "malaa sul akhiaar", B. 6, S. 258

[8] "kaafi", B. 3, S. 503; "al faqih", B. 2, S. 11; "kamaal ud din", B. 2, S. 671; "wassaa`il usch schi`ah", B. 6, S. 19; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 325

[9] Angesprochen ist hier die seelische oder geistige Verwandtschaft der Seelen in der dem Diesseits vorausgegangenen Dhar-Welt. Eine geistige Verwandtschaft, die sie miteinander sozusagen „verbrüderte“.

[10] Ssaduq, "khissaal", Kap. 3, S. 133; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 495

[11] "taskirat ul fuqahaa", B. 5, S. 7, Kap. "sakaat", vergl. "mir aat ul uquul", B. 16, S. 14

[12] "rawdhat ul mutaqqin", B. 3, S. 18

[13] Sure 23, Vers 101

[14] "dalaa`il ul imaamah", S. 260; "tafssir burhaan", B. 3, S. 120; "asch schi`ah war radsch`ah", B. 1, S. 402

[15] "al faqih", B. 4, S. 254; Ssaduq, "aqaayid", S. 76; Hassini, "hidaayah", S. 64, 87; "mukhtassar l bassaa`ir", S. 159; "rawdhat l mutaqqin", B. 11, S. 415; "bihaar ul anwaar",B. 6, S. 249 u. B. 101, S. 367;

[16] Kaschi, "ridschaal", S. 299; "isbaat ul hudaah", B.3, S. 561

[17] "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 496

[18] "aqd ud durar", S. 166; "al qawl ul mukhtassar", S. 14

[19] Sure 18. Vers 9

[20] "ilal usch scharaa`i", B. 1, S. 219; "uyun i akhbaar i Ridhaa", B. 1, S. 273; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 313; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 455

[21] "man laa yahdhuruh ul faqih", B. 3, S. 200; "at tahsib", B. 7, S. 179"; "wassaa`il usch schi`ah", B. 13, S. 123; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 455; "malaa sul akhiaar", B. 11, S. 315

[22] obiges

[23] „makruh“: unpassend, nicht empfohlen

[24] „ribaa“: Wucher

[25] „haraam“, verboten, untersagt

[26] "rawdhat ul mutaqqin", B. 7, S. 375

[27] "malaa sul akhiaar", B. 11, S. 315

[28] Der Autor fügt hier folgendes hierzu: Vorausgesetzt, dass diese Überlieferungen richtig sind, betrifft diese Anordnung die Zeit der Herrschaft Imam Mahdis (a), in der Situation, Gesinnung, Verhalten und Lebensbedingungen der Menschheit dementsprechend sind.

[29] Ssaduq, "mussadiqat ul akhawaan", S. 20; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 495

[30] "qurb ul asnaad", S. 54; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 309 u. B. 97, S. 58; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 523, 584; "bischaarat ul islaam", S. 234 

[31] Sure 9, Vers 36

[32] "kaafi", B. 4, S. 61; "at tahsib", B. 4, S. 143; Ayyaaschi, "tafssir", B. 2, S. 87; "al muhadschdschah", S. 89; "tafssir ssaafi", B. 2, S. 341; "tafssir burhaan", B. 2, S. 121; "nur ul thaqalain", B. 2, S. 213; "bihaar ul anwaar", B. 73; S. 143; "mir aat ul uquul", B. 16, S. 193 

[33] Der Autor fügt an dieser Stelle hinzu, dass es in dieser Riwaayat nicht um die Baumaterialien geht, sondern um eine bestimmte Person, die die Moschee zerstörte und wieder aufbaute.

Wie aus der Geschichte zu erfahren es, geschah dies in der Zeit es Mughairat ibn Scho`bah, eines erbitterten Feindes Ahl l Baits (a).

[34] Tussi, "ghaibah", S. 283; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 516; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 332

[35] Nu`maani, "ghaibah", S. 317; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 364; "mustadrak l wassaa`il", B. 3, S. 369 und B. 12, S. 294

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