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Tuesday 30th of April 2024
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Keine hochragenden und wegbehindernden Moscheen

2- Keine hochragenden und wegbehindernden Moscheen

Abu Bassir überliefert von Imaam Baaqir (a) dieses:

"Wenn sich unser Mahdi erhebt, wird er vier Moscheen in Kufeh zerstören und kein überragendes Moscheengebäude bestehen lassen. Er wird ihnen ihre (Über-)Höhe nehmen und sie einfach und ohne Prunk herrichten.

Jedwede wegversperrende Moschee aber wird er einreißen.“[1]

Möglicherweise sind mit den in der Riwaayat genannten vier Moscheen jene vier gemeint, die die Feldherren des Yasid nach der Tötung Hussains (a) errichteten, um dadurch ihrer Freude über den Tod Imaam Hussains Ausdruck zu verleihen. Besagte vier Moscheen wurden später als "Verfluchte Moscheen", als „massaadschid ul mal`unah“, bezeichnet.

Diese vier Moscheen bestehen nicht mehr, doch ist nicht ausgeschlossen, dass sie von den Widersachern "Ahl l Baits" (a) erneut aufgebaut werden.[2]

Imaam Baaqir (a) sagte bezüglich dieser Moscheen:

"In Kufeh wurden, in ihrer Freude über die Tötung Hussains (a), vier Moscheen gebaut, namens: "Asch`ath-Moschee", "Dschurayr-Moschee", "Ssammaak-Moschee" und "Schabath-ibn-Rabi`i-Moschee".[3]

 

3- Keine hochragenden Minarette

Abu Haaschim Dscha`fari berichtet, dass er zugegen war, als Imaam Hassan Askari (a) kundtat:

"Wenn sich unser Qaa`im erhebt, wird er die Beseitigung der Minarette und sonstiger Unzulänglichkeiten der Moscheengebäude anordnen"

Abu Haaschim habe sich daraufhin insgeheim gefragt, warum Imaam Mahdi (a) wohl diese Anordnung treffe. Imaam Hassan Askari (a) habe sich ihm zugewandt und erklärt: "Darum, weil es ketzerische Neuerungen sind; diese (prunkvollen und überaus hochragenden) Bauelemente sind weder vom Propheten noch von einem der Imaame eingeführt worden."[4]

Schaykh i Ssaduq gibt eine Überlieferung wieder, welche besagt:

Als Amir al mu`minaan Ali (a) an einer Moschee mit hohem Minarett vorüberkam an, ordnete er dessen Beseitigung an.[5]

Madschlessi der Erste erklärte, dass dieser Riwaayat zu entnehmen ist, dass hohe Minarette untersagt (haraam) sind, weil es nicht rechtens ist, dass hohe Gebäude bzw. Bauelemente den Einblick in die Häuser der Muslime (und damit deren Privatsphäre) ermöglichen.

Die meisten Rechtsgelehrten aber sind der Meinung, dass mit dieser Riwaayat[6] auf ein Nicht-Empfohlensein (makruh) hoher Bauten und Bauelemente hingewiesen werde.

Laut Überlieferung Mas`udis und Tabarssis befahl Imaam Ali (a) die Zerstörung der „Minbare“[7].[8]

 

4- Keine hohen Moscheendächer und Minbare

Von Imaam Baaqir (a) wird folgendes Wort überliefert:

"Das erste, mit dem Imaam Mahdi (a) beginnen wird, sind (hochragende) Moscheendächer. Er wird sie fortnehmen und an deren Stelle ein "Arisch i Mussaa"[9], anbringen lassen."[10]

Das in dieser Riwaayat erfolgende Vorgehen wird als "mustahhab"[11] interpretiert, da das Nichtvorhandensein von Trennendem zwischen Betenden und Himmel empfohlen ist und zu den gottwohlgefälligen Faktoren zählt, die die Innigkeit des Gebetes fördern.

 

5- Zurückgestaltung...

Imaam Ssaadiq (a) sagte:

"Imaam i Qaa`im (a) wird der Heiligen Moschee (in Mekka) ihre ursprüngliche Form zurückgeben. Das gleiche wird er mit der Moschee des Propheten in Medina tun. Die Ka`ba aber wird er an ihren ursprünglichen Platz zurückbringen..."[12]

Auch sagte er:

"Wenn sich Imaam i Qaa`im (a) erhebt, wird er dem Hause Gottes (Ka`ba) sein ursprüngliches Maß zurückgeben[13], ebenso auch der Moschee des Propheten und der Moschee in Kufeh."

 

c) Rechtsprechung

Laut Überlieferung tat Imaam Ssaadiq (a) kund:

"Nach dem Erscheinen Mahdis (a) wird Gott Wind in alle Welt schicken, der allüberall verkündet:

Mahdi ist es, der gemäß David und Salomon richten wird und zu seiner Rechtsprechung keiner Bestätigung (durch Zeugen und Nachweise) bedarf."[14]

Von Imaam Baaqir (a) wird dieses Wort überliefert:

"Imaam i Qaa`im (a) geht nach Geboten und Justizverfahren vor, gegen die sogar einige seiner Gefährten und jener, die an seiner Seite gegen den Feind fochten, protestieren werden.

Es ist das Richtverfahren Adams (a).

Auch er (Mahdi)  wird den Opponierenden ein Ende setzen.

Danach aber wird er in der Art und Weise richten, in der David (a) vorging. Doch wiederum ist sogar unter seinen Gefährten eine Gruppe, die gegen dieses Verfahren opponiert, woraufhin er auch ihr ein Ende setzt.

Die dritte Art seines Richtens ist die Abrahams (a). Und auch diesmal erheben einige derer, die an seiner Seite kämpften, Protest, weshalb er auch sie hinrichtet.

Dann aber wird Imaam i Samaan[15] (a) in der Weise Muhammads (s) richten, und niemand ist, der dagegen Einspruch erheben würde..."[16]

In diesem Zusammenhang folgender Hinweis:

Etliche große und namhafte Vereinigungen, Institutionen und Pateien, die zwar von Menschenrechten und der Unterstützung für die in Not Geratenen reden, urteilen und verfahren oftmals in einer Weise, als ob sie mit der Menschheit auf Kriegsfuß stünden.

Doch sollten sie und alle wissen:

Letztendlich wird Imaam Mahdi (a) die Herrschaft auf Erden in die Hand nehmen;

in einer Welt, in der die Tyrannen, die "Diabolis", mit allem, was ihnen zur Verfügung steht, Krieg gegen den Menschen führen. Einen Krieg, bei dem Zahllose ihr Leben verlieren. Diejenigen aber, die überleben, werden sich - enttäuscht von den Herrschern und Regimen ihrer Zeit - der Regierung zuwenden, die ihre Erwartungen erfüllt.

Diese Regierung aber ist die Mahdis (a), des Mahdis aus der Nachkommenschaft Muhammads (a).

Imaam Baaqir (a) erklärte:

"Unsere Herrschaft und Regierung wird die letzte in der Welt sein. Keine Gruppe, Partei oder Dynastie wird dann mehr sein, die nicht vor uns bereits die Macht in Händen gehabt hätte und angesichts unseres Vorgehens und Regierungsstiles sagen könnte: Wenn die Regierung in unserer Hand wäre, würden wir ebenso vorgehen wie ihr...

Dies aber bestätigt das, was Gott im Heiligen Koran sagt:

Letztlich wird alles in der Hand der Gottesfürchtigen liegen...[17] [18]

 

d) Herrschaft der Gerechtigkeit

Gerechtigkeit ist etwas, das allen lieb und erstrebenswert ist. Wer gerecht schaltet und waltet, ist geschätzt. Gerechtigkeit ist gut und schmückt einen jeden, insbesondere die Herrschenden und Verantwortlichen.

Leider nur ist sehr oft von Gerechtigkeit nichts zu spüren: Nichts ist von ihr geblieben als lediglich ihr Name. Kaum noch wird gemäß Gerechtigkeit regiert, und außer in Zeiten und Breiten einer Regie gottgegebener Führer, erfährt die Menschheit den Segen der Gerechtigkeit nicht.

Tückische, unredliche Herrscher missbrauchen in ihrem Streben nach immer mehr Macht und Profit den Begriff "Gerechtigkeit" in ihrem Sinne. Sie betreiben, im Namen der Gerechtigkeit, Propaganda für ihre diabolischen Vorhaben und scharen in listiger Manier leichtgläubige Anhänger um sich.

Doch nicht lange währt ihr fragwürdiger Erfolg, denn ihre wahre Natur tritt mit der Zeit zutage. Sie sind bloßgestellt und vermögen ihr Regiment nur noch mittels Gewalt und Tyrannei aufrechtzuerhalten. Wenn überhaupt...

 

Was sagt Tabarssi?

Der Gelehrte Tabarssi (r.a.) sagte bezüglich der Neubelebung der prophetischen Tradition durch Imaam Mahdi (a):

Was kann geantwortet werden, wenn gefragt wird:

Alle Muslime sind davon überzeugt, dass nach dem letzten Propheten (Muhammad) kein weiterer mehr kommt. Ihr aber, die ihr zur Schi`ah gehört, geht davon aus, dass:

Imaam i Qaa`im nach seinem Erscheinen die Dschasiyeh-Abgabe der Schriftbesitzer (Ahl ul Kitaab) nicht mehr akzeptieren wird,

jeden, der über zwanzig Jahre alt ist und über die religiösen Gebote nicht Bescheid weiß, in den Tod schickt,

Moscheen und Sanktuarien zerstören,

in der Weise Davids (a), welcher zu seiner Rechtsprechung Zeuge und Nachweis nicht heranzog, richten wird

und anderes mehr, das in euren Riwaayaat genannt wird, aber einem Verlust an Religiosität und der Annullierung religiöser Gebote gleichkommt. Damit aber bekundet ihr - wenngleich unter anderem Namen - Prophetschaft und Prophetentum auch nach Muhammad (s).

Unsere Antwort auf eine solche Frage ist:

Über das, was in ihr zitiert wird, beispielsweise, dass Imaam Mahdi (a) die Dschasiyeh-Abgabe nicht akzeptieren und jene töten wird, die über zwanzig Jahre alt sind und über die Weisungen ihrer Religion nicht Bescheid wissen usw., haben wir keine Kenntnis.

Allerdings können jedoch Überlieferungen, auch wenn sie vorhanden sind, nicht so ohne weiteres akzeptiert werden. Das heißt, ihre Zuverlässigkeit ist zunächst zu überprüfen. Dies gilt natürlich auch für die eben genannten Riwaayaat. Ist ihre Zuverlässigkeit jedoch festgestellt, kann gesagt werden:

Bezüglich der Zerstörung einiger Moscheen und Sanktuarien ist es durchaus möglich, dass Moscheen und Sanktuarien gemeint sind, die in unlauterer Absicht bzw. nicht in Ehrfurcht vor Gott errichtet wurden. Und in einem solchen Fall ist ihre Beseitigung völlig verständlich und voll und ganz korrekt. Auch der Prophet handelte so. (Ganz abgesehen davon, dass alles, was Imaam Mahdi tut, richtig und gottwohlgefällig ist. d. Ü.)

Dass Imaam Mahdi (a) wie David (a) bzw. dessen Nachkommen richten wird und zu seiner Rechtsprechung Zeugen und Beweise nicht hinzuzieht, gehört unsererseits zu den Punkten, die nicht nachgewiesen und nicht glaubhaft sind. Wenn es jedoch stimmen sollte, ist es so zu verstehen, dass er (Mahdi) in Fällen, über die er völlige Gewissheit hat und deren Wahrheit er kennt, gemäß seinem Wissen vorgeht und urteilt. Denn wann immer der Imaam oder aber ein Richter über etwas völlige Kenntnis hat, ist er angewiesen, gemäß seinem Wissen zu urteilen und Recht zu sprechen. Zeugenaussagen und Nachweise sind in solchen Fällen nicht erforderlich, was keinesfalls einer Annullierung der religiösen Weisungen gleichzusetzen ist.

Ebenso ist bezüglich der Behauptung, der Imaam würde die Dschasiyeh-Abgabe nicht mehr akzeptieren und zudem Zeugenaussagen und Nachweise nicht anhören, folgendes zu bedenken:

Wenn dem tatsächlich so ist, ist es – wie bereits gesagt - keinesfalls als Annullierung der religiösen Weisungen zu verstehen.

Nur dann ist von Annullierung die Rede, wenn eine zuvor erlassene Anordnung später annulliert wird, nicht aber, wenn beide Anordnungen gleichzeitig erfolgen. Das heißt, wenn zwei Anweisungen gleichzeitig erlassen werden, kann man nicht sagen, dass die eine durch die andere aufgehoben wird.

Um dies verständlicher zu machen, folgendes Beispiel:

Wenn Gott - angenommen - anordnet: Bleibt samstags, bis zu dem und dem Zeitpunkt in euren Häusern, danach aber könnt ihr euch wieder frei bewegen und hinausgehen..., so annulliert er damit sein Wort nicht. Seine "Zweier-Anordnung" ist eine gleichzeitig und gemeinsam erfolgende...

Da dies nun klar ist und auch, dass Prophet Muhammad (s) uns darüber in Kenntnis setzte, dass Imaam Mahdi (a) aus seiner Nachkommenschaft ist, wir ihm zu folgen und jedermann seinen Anweisungen nachzukommen hat, sind wir folglich verpflichtet, das zu tun, was Mahdi (a) uns sagt.

Mit anderen Worten: Wenn er etwas anordnet, das mit einigen früheren Anordnungen nicht übereinstimmt, ist dies nicht als Annullierung der Gebote bzw. Weisungen des Islam zu verstehen.[19]

 



[1] "man laa yahdhuruh ul faqih", B. 1, S. 53; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 333; "isbaat ul hudaah"B. 3, S. 517, 556; "asch schi`ah war radsch ah", B. 2, S. 400; vergl: "man laa yahdhuruh ul faqih", B. 1, S. 232; "irschaad", S. 365; ""rawdhat ul waa`isiin", B. 2, S. 264

[2] Mahdi i mu`ud", S. 941; "al ghaaraat", B. 2, S. 324, Fußnote 

[3] "bihaar ul anwaar", B. 45, S. 189

[4] Tussi, "ghaibah", S. 123; Ibn Schahr Aschub, "manaaqib", B. 4, S. 437; "i`laam l waraa", S. 355; "kaschf ul ghummah", B. 3, S. 208; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 412; "bihaar ul anwaar", B. 50, S. 215 und B. 52, S. 323; "mustadrak l wassaa`il", B. 3, S. 379, 384

[5] "man laa yahdhuruh ul faqih", B. 1, S. 155

[6] "rawdhat ul mutaqqin", B. 2, S. 109;

[7] “minbar”, hoher Kanzelstuhl

[8] "isbaat l wassiah",  S. 215; "i`laam ul waraa", S. 355

[9] Gemeint ist damit eine Art Sonnendach, aus Palmwedeln hergestellt. Dass sie an Stelle der  Moscheen-Decken eingesetzt werden, mag darin beruhen, dass die Moscheen-Decken in der Zeit vor dem Erscheinen des Imaam an Einfachheit verloren haben und voller übertriebenem Prunk sind. Das gleiche gilt für die Minbare, die so prunkvoll gehalten sein werden, dass sie ihren eigentlichen Sinn und Zweck aus der Hand gegeben haben und nurmehr dem Prunken und Protzen gewalttätiger und skrupelloser Herrscher jener Tage dienen und deren Macht demonstrieren.

[10] "man laa yahdhuruh ul faqih", B. 1, S. 153; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 425; "wassaa`ilusch schi`ah", B. 3, S. 488; "rawdhat ul mutaqqin", B. 2, S. 101

[11] „mustahhab“: empfehlenswert

[12] "irschaad", S. 364; Tussi, "ghaibah", S. 297; Nu`maani, "ghaibah", S. 171; "i`laam ul waraa", S. 431; "kasch ul ghummah", B. 3, S. 255; "isbaat ul hudaah", B. 3, S. 516; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 332

[13] Die ungefähren Maße wurden von Ssaaduq und Madschlessi genannt. Vergl.: "rawdhat ul mutaqqin", B. 2, S. 94; "man laa yahdhuruh ul faqih", B. 1, S. 149

[14] "kaafi", B. 1, S. 397; "kamaal ud din", B. 2, S. 671; "mir aat ul uquul", B. 4, S. 300; Madschlessi akzeptiert diese Überlieferung  als zuverlässiger; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 32o, 330, 336, 339

[15] Imaam i samaan: Mahdi, Imaam der Zeit

[16] "isbaat l huddah", B. 3, S. 585; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 389

[17] Sure 7, Vers 127

[18] "irschaad", S. 344; "rawdhat ul waa`isiin", S. 265; "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 332

[19] "bihaar ul anwaar", B. 52, S. 383. Auch die Sunniten haben eine Riwaayat gleichen Inhalts überliefert

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