2.7 Pluspunkte der Religion
Die Religion dient also unter anderem der Berichtigung und Entfaltung des Menschen und ist der
einzige Weg zu dessen Wohlergehen. Einer Gesellschaft, die sich nicht an der Religion orientiert
und sich ihr nicht verbunden fühlt, geht Objektivität und tatsächliche Aufgeklärtheit abhanden.
Sie vergeudet ihr kostbares Leben mit Oberflächlichkeiten und seichten Vorstellungen, denen
entsprechend sie handelt und in die Irre stolpert. Vernunft und Gewissen tritt sie mit Füßen und
verfängt sich in Ignoranz und Torheit, in Hässlichkeiten und Niedrigkeiten. Mit dem Resultat, das
ihr das, was sie von den Tieren unterscheidet, verloren geht..., das heißt ihre „Menschlichkeit“.
Ganz abgesehen davon, dass eine solche Gesellschaft wirkliche Entfaltung und Reife und folglich
ewige Glückseligkeit nicht erreicht, hat sie schon in diesem ihrem kurzen, flüchtigen Erdendasein
die finsteren Folgen ihrer Verirrungen – sozusagen als Vorgeschmack – zu kosten. Das bittere
Ergebnis ihrer Ignoranz und Oberflächlichkeit wird sie jedoch früher oder später voll und ganz zu
spüren bekommen. Spätestens dann wird ihr – voller Reue darüber, sich dermaßen kurzsichtig
und töricht verhalten zu haben – klar werden, dass der einzige Weg zum Glück in der Religion,
im aufrichtigen Glauben an Gott beruht.
lm 9. und 10. Vers der Sure 91, Schams, spricht der Erhabene Gott:
َاµٰ _ قَدۡ أَفۡلَحَ مَن زَك
َاµٰ o س_ ابَ مَن دَ % وَقَدۡ َ
Wer sich von Hässlichem fernhält ist errettet. Und der, welcher Verderblichem und
Schlechtem „Tor und Tür“ öffnet, wird sein Ziel – d.h. Glückseeligkeit und Errettung nicht
erreichen.
Es gilt also zu wissen und zu bedenken, dass das, was zu Wohlergehen und Glück des einzelnen
als auch der Gesellschaft führt, in dem Befolgen der göttlichen Weisungen beruht. Das heißt, die
religiösen Regelungen und Bestimmungen sind tatsächlich zu praktizieren bzw. zu respektieren,
wenn man nicht „verelenden“ will. Andernfalls..., sich nur als „religiös“ und „gottglaubend“ zu
bezeichnen, ohne dementsprechend zu leben, ist zwecklos. Das, was von Wert ist, ist die
Wahrheit selbst, nicht aber ein leeres verbales Beteuern der Wahrheit. Wer ein rohes,
niederträchtiges Verhalten an den Tag legt, sich jedoch „Muslim“ nennt und auf den „Engel des
Glücks“ hofft, ist wie ein Kranker, der die ärztliche Verordnung in den Wind schlägt, aber
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dennoch Genesung erwartet. Ganz gewiss wird er sehr lange darauf warten müssen..., richtiger
gesagt, sein Warten wird vergeblich sein.
Der Erhabene Gott spricht im 62. Vers der Sure 2, Baqarah:
وَٱلۡيَوۡمِ ٱلۡأخَِر _ I ِِٔينَ مَنۡ ءَامَنَ بِٱ i ٰ _ صَٰرَىٰ وَٱلص _ نَ هَادُواْ وَٱلن Jِ_X ُواْ وَٱ g نَ ءَامَ Jِ_X ا فَلَهُمۡ ¸ ن ٱ وَعَمِلَ صَٰلِ ً۬ _ إِ
بهِمۡ + أَجۡرُهُمۡ عِندَ رَ
Wer von den Muslimen, Juden, Sabäern3 oder Christen wirklich an Gott und die
Auferstehung glaubt und gute Werke tut, wird von Gott belohnt werden.
Einige gehen nun möglicherweise in der Annahme, das dieser Koranvers besagt, das alle, die an
Gott und die Auferstehung glauben und gut handeln, zu den Erretteten zählen, auch wenn sie die
göttlichen Propheten bzw. einige von ihnen nicht akzeptieren. Sie sollten jedoch bedenken, das es
in den Versen 150 und 151 der Sure 4 „Nissa“, heißt, das der Allwissende Gott diejenigen, die
den Propheten oder einigen von ihnen keinen Glauben schenken, als „Kafir“, als „Gott-
Trotzende“ und „Ungläubige“ bezeichnet.
ِ وَيَقُولُونَ نُؤۡم . وَرُسُ _ I قُواْ بَيۡن ٱ + ُرِيدُونَ أَن يُفَر J ِ وَ . وَرُسُ _ I َكۡفُرُونَ بِٱ J نَ Jِ_X ۡفُرُ | ن ٱ نُ بِبَعۡضٍ۬ وَنَ _ إِ
لاً AB سَ ِ £ ذُو ا بَيۡنَ ذَٲ َِ ¾ِ _ رِيدُونَ أَن يَت J بِبَعۡضٍ۬ وَُ
ا¦ كَ هُمُ ٱلۡكَٰفِرُونَ حَق۬
.
مهِينً۬ا v . َذَا ً۬ { نَ J لۡكَٰفِرِ ! ِ F أُوْلَٰﯩٓ وَأَعۡتَدۡ َ
Mit anderen Worten:
Jene, die Gott und Seinen Propheten trotzen, die Gott und Seine Propheten voneinander
trennen und sprechen:
„Einigen der Propheten schenken wir Glauben, den anderen nicht“, die also einen Weg
zwischen Glauben und Unglauben eingeschlagen haben, sind wahrlich „Kafire“.4
Das heißt also, dass nur dem der Glaube an Gott und die Auferstehung ein effektiver Gewinn ist,
der auch die göttlichen Gesandten akzeptiert, sich wohl verhält und Gutes tut.
2.8 Leben in der Gemeinschaft
3 Sabäer: Jene Gruppe der Zarathustrier, die dem jüdischen Glauben zugeneigt ist, wird
als Sabäer oder Sãbier bezeichnet
4 Gleich den Juden, die Jesus (a.s.) und Muhammad (s.a.a.s.) leugnen
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Wenn wir ein wenig in die Geschichte der Völker und Gesellschaften hineinschauen, stellen wir
fest, dass der Mensch niemals etwas anderes anstrebte und wollte als sein Glück. Das aber ist
selbstredend nur dann möglich, wenn ihm das, was er zu einem menschenwürdigen Leben
benötigt, zur Verfügung steht.
Nun ist es aber so – und ein jeder ist darüber im Bilde – dass der Mensch nicht alles, was er zu
seinem Wohlergehen bedarf und braucht, selbst und allein „beschaffen“ bzw. bewerkstelligen
kann. Dass er – sich selbst überlassen – nur schwerlich in der Lage ist, sämtlichen Bedürfnissen
seines Lebens entsprechen und sich entfalten zu können. Darum sucht er „Hilfe“ im sozialen
Leben, das heißt im Miteinander mit seinen Mitmenschen. Die Zusammenarbeit mit anderen
macht es ihm möglich, auf relativ einfache Weise seinen Erfordernissen gerecht werden zu
können. Hand in Hand mit seinen Mitmenschen sorgt er für das, was er benötigt..., genauer
gesagt, was benötigt wird.
Mit anderen Worten: Jeder in der Gesellschaft trägt seinen Teil dazu bei, um das, was ganz
allgemein zum menschlichen Leben notwendig ist, zu beschaffen bzw. bereitzustellen Alles, was
durch die Konstruktivität bzw. Produktivität der einzelnen Gesellschaftsmitglieder erreicht wird,
wird „zusammengetragen“ und „zusammengefügt“, woraufhin dann ein jeder – im allgemeinen
entsprechend seiner Bemühungen, Leistungen und sozialen Situation bzw. Position – Anteil an
dieser „Gesamtheit der Mittel“, an diesem „Gesamtsozialprodukt“ hat und mit dessen Hilfe das
Rad seines Lebens in Gang halten kann.
Gemeinsam mit den anderen bemüht er sich also um das, was er zu seinem Leben und
Wohlergehen braucht. Das besagt, das im Grunde alle füreinander arbeiten und schaffen und ein
jeder an der Gesamtheit des Erreichten und Erworbenen teilhat.
2.9 Ohne Regelungen geht es nicht
Selbstredend wollen alle aus dieser besagten „Gesamtsozialprodukt“, zu dem sie entsprechend
ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten beigetragen haben, schöpfen. Und das sich dabei ihre
Interessen überschneiden, ist eine völlig natürliche und bekannte Folge. Wohl einem jeden ist
klar, dass dieses – besonders deswegen, da es um materielle Aspekte und Nutznießungen geht –
zu einer Reihe von Konflikten und Reibereien führen würde, wenn keine entsprechenden
Regelungen vorhanden wären. Daher also, um ein gesundes gesellschaftliches Leben
aufrechterhalten bzw. ermöglichen zu können, sind Bestimmungen notwendig, mittels derer
chaotischen Zuständen in der Bevölkerung vorgebeugt werden kann. Denn: Ohne geeignete
Anordnungen und Richtlinien, mittels derer für ein geregeltes und konstruktives soziales Leben
gesorgt wird, käme es ganz gewiss zu katastrophalen Folgen. Und niemand dürfte daran zweifeln,
dass sich eine Gesellschaft, in der statt einer ordentlichen Gesetzgebung das „Dschungelgesetz“
herrscht, nicht über Wasser halten kann.
Diese Gesetze und Regelungen in den verschiedenen Gesellschaften sind jedoch nicht einheitlich.
Da sie in engem Bezug zu den jeweiligen kulturellen und geistigen Bedingungen und
Anschauungen der einzelnen Völker als auch den differenten Herrschaftssystemen stehen,
unterscheiden sie sich. Aber: Keine Gesellschaft kann ohne – ihre Zustimmung findenden –
Regelungen, Bestimmungen, Sitten und Gepflogenheiten sein, und niemals hat es in der
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bisherigen Menschheitsgeschichte ein Volk gegeben, in dem es keine allgemeinen Bräuche,
Richtlinien und Weisungen gegeben hätte.
2.10 Freiheit kontra Gesetz?
Was ihn selbst, seine eigene Person und sein individuelles Leben betrifft, handelt der Mensch
normalerweise eigenem Willen gemäß. Er regelt seine Angelegenheiten aufgrund eigener
Entscheidung. Handlungs- und Bewegungsfreiheit ist es was er möchte, braucht und sich nicht
nehmen lassen will. Am liebsten wäre ihm natürlich eine uneingeschränkte Freiheit, weshalb er
nach Möglichkeit dem, was ihm Grenzen setzt, zu entfliehen sucht. Verbote und ähnliches sind
ihm bitter, und Druck, Drohungen und Gewalt empfindet er als Zumutung, gerade als seelische
Pein.
Diesem seinen inneren „Freiheitsdrang“ widersprechen daher sämtliche Regelungen und
Bestimmungen, die ihn einschränken..., wenn gleich sie andererseits notwendig sind, da sie für
ein geordnetes, reibungsloses Leben in der Gemeinschaft sorgen. Das sie erforderlich sind, ist
ihm durchaus bewusst. ihm ist klar, dass dann, wenn die einzelnen nicht bereit sind, um der
Ordnung und Sicherheit in der Gesellschaft willen ihre Freiheit zu „beschneiden“ und das
öffentliche Recht und Gesetz zu akzeptieren, in kürzester Zeit chaotische Zustände herrschen
wurden. Ein Chaos, das allen, auch ihm selbst, jegliche Freiheit und Ruhe rauben würde.
Folgendes kleine Beispiel Veranschaulicht diese Realität:
Wenn der eine dem anderen ungehindert und ungestraft den Bissen Brot fortnehmen kann, so
wird es der andere mit der Zeit ebenso halten. Die Rücksichtslosigkeiten, die die einen den
anderen gegenüber an den Tag legen, werden sie letztendlich wie ein Bumerang selbst treffen.
Darum, weil die anderen ein solches Verhalten nicht dulden werden und entsprechend reagieren.
Unrecht und Gewalt, die jemand seinen Mitmenschen zufügt, werden diese ihm mit gleicher oder
ähnlicher Münze zurückzahlen. Und da der Mensch dieses weiß, hält er seinen Freiheitsdrang in
Grenzen und fügt sich den gesellschaftlichen Bestimmungen, womit er zum Schutze seiner
eigenen Freiheit und Sicherheit in der Gesellschaft beiträgt.
2.11 Schwachstellen „weltlicher“ Gesetze
Wie gesagt, die freiheitsfordernde menschliche Natur und die gesellschaftlichen Regelungen und
Bestimmungen harmonieren nicht sonderlich gut miteinander. Das heißt, letztere werden von so
manchen wie Ketten an den Füßen empfunden, die sie an einem „freien Land“ hindern, weshalb
sie sie gern abstreifen würden. Genau das aber ist die große Gefahr, von der die bürgerlichen und
öffentlichen Gesetze bedroht sind.
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Darum gibt es parallel zu diesen gesellschaftlichen Verordnungen weitere Bestimmungen, die
dem Schutze der ersteren dienen. Das heißt, letztere sind dazu gedacht, das dem Gesetz nicht
zuwidergehandelt wird.
Es ist nicht zu leugnen, dass das Vorhandensein dieser Reglungen – im Grunde die Angst vor
Bestrafung oder aber Hoffnung auf Belohnung – dazu beiträgt, dass die festgesetzten Regelungen
eingehalten werden. Weitgehend wenigstens, denn hundertprozentiger Verlass ist nicht auf sie.
Darum, weil die strafrechtlichen Bestimmungen mit dem gleichen Problem zu tun haben, mit
dem die übrigen gesetzlichen Verordnungen konfrontiert sind..., unter anderem mit der nach
Freiheit drängenden menschlichen Natur. Überall auf diesem Erdenrund wird versucht, sie zu
umgehen bzw. ihrem Zugriff zu entkommen.
Beredtes Beispiel hierfür u.a. jene Gewaltmächtigen, die ohne Furcht und Sorge und völlig
offenkundig und unbehelligt gegen das Gesetz verstoßen und soviel Einfluss bzw. Druck auf die
zuständige Gerichtsbarkeit ausüben, dass diese sich veranlasst sich, beide Augen zuzudrücken
und dem finsteren Treiben dieser Kategorie Gesetzesbrecher stattzugeben.
Doch auch andere, denen derlei Macht und Einfluss nicht gegeben ist, sind in der Lage,
Nachlässigkeit und Schwäche der Verantwortlichen ihrer Gesellschaften auszunutzen und
unbemerkt und insgeheim ihre gesetzwidrigen Unternehmungen durchzuführen. So manch einer
ist es, dem es mittels Bestechung oder aber aufgrund freundschaftlicher bzw.
verwandtschaftlicher Beziehungen zu einflussreichen Persönlichkeiten gelingt, ans Ziel seiner
Wünsche zu kommen. Kurz, Zuwiderhandlungen gegen Recht und Gerechtigkeit finden
tagtäglich in masse – und zwar in allen Erdteilen – statt..., zum Verlust und Verderb der
menschlichen Gesellschaft, die folglich immer mehr von einem menschenwürdigen Kurs abirrt.
2.12 Hintergründe dieser Gesetzesschwäche
Was ist die Ursache dieser Gefahr, die die gesellschaftlichen Regelungen und Bestimmungen
bedroht? Und wie ist dieser Freiheitsdrang, der dem Menschen innewohnt, effektiver zu zügeln,
damit Gesetzesübertretungen bzw. Verstöße gegen die bürgerlichen und öffentlichen Rechte und
Pflichten vermieden werden können?
Der eigentliche Grund, der zugleich der gravierendste Faktor zur Verelendung der menschlichen
Gesellschaft darstellt – etwas, dem auch mit Regelungen und Verordnungen nicht beizukommen
ist – beruht darin, dass die „weltliche“ Gesetzgebung mehr oder weniger nur die materielle
Dimension des sozialen Lebens berücksichtigt. Geistig- geistliche Aspekte bzw. Wünsche und
Neigungen des Menschen werden nicht bedacht. Das, dem Aufmerksamkeit geschenkt wird, sind
der Schutz der öffentlichen Ordnung und Ruhe. Mit anderen Worten: Ein reibungsloser Ablauf
des Gemeinschaftlichen Lebens, damit es in den Reihen der Gesellschaftsmitglieder nicht zu
Konflikten und Kontroversen kommt.
Das, was das „weltliche“ bürgerliche bzw. öffentliche Recht und Gesetz will ist, dass seine
Artikel beachtet und Tun und Lassen der Bürger unter „Kontrolle“ bleiben. Ansonsten aber, mit
deren „Seelenleben“, Natur und Neigungen, – die ja der eigentliche Auslöser zu Unbehagen
gegenüber den freiheitseinschränkenden Gesetzen sind – hat es nichts zu tun.
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Genau das aber ist das große Manko der „weltlichen“ Gesetzgebung. Denn dort, wo die Natur des
Menschen – dessen Mentalität, Neigungen und Eigenschaften, u.a. seine Eigenliebe und
Triebhaftigkeit, die ja, so sie nicht gebremst werden, der Ausgangspunkt zu Niedrigkeiten sind –
nicht berücksichtigt wird, kommt es zu Unausgeglichenheit, Spannungen und Verirrungen in der
Bevölkerung. Resultat: Immer zahlreicher und heftiger werdende Entgleisungen bzw. Verstöße
gegen Recht und Ordnung.