4.19 Rechte der Kinder
Das, wozu wir unseren Mitmenschen gegenüber verpflichtet sind ist, deren Rechte zu
respektieren. Ihren Rechten ist zu entsprechen, dieses ist eine unbedingte Aufgabe und Pflicht.
Der Angestellte hat zum Beispiel für den Lohn, den er erhält, zu arbeiten. Dass er seine Arbeit
gut erfüllt, ist das Recht des Arbeitsgebers, der ihm das Gehalt auszuzahlen hat. Mit anderen
Worten: Das gerechte Gehalt bzw. der gerechte Lohn ist das Recht des Angestellten oder
Arbeiters..., die gute, gewissenhafte Arbeitsleistung das Recht des Arbeitgebers. Kommt der
Arbeitgeber diesem Recht seines Angestellten nicht nach, so kann dieser Anspruch auf
Lohnauszahlung erheben und sein Recht fordern und verteidigen. Ebenso, wie der Arbeitgeber
das Recht hat, gute Arbeit zu verlangen.
Das Erdenleben des Menschen währt nicht ewig. Nach einiger Zeit hat er sein Bündel zu
schnüren und muss abtreten von der irdischen Bühne. Damit die Spezies „Mensch“ nicht
ausstirbt, hat Gott dafür gesorgt, dass er, der Mensch, zu Nachwuchs kommt. Er hat ihn so
erschaffen, dass er Kinder zur Welt bringt, dass Generation auf Generation folgt.
Das, was dazu anregt und den Wunsch nach Kindern wachruft, sind innere Gefühle, ist die
Zuneigung, die Mann und Frau füreinander und das Kind empfinden.
Die Eltern betrachten das Kind aufgrund ihrer natürlichen Empfindungen als „Stück von sich
selbst“. In des Kindes Dasein sehen sie ihr eigenes Dasein. Sie leben sozusagen in ihm weiter,
auch wenn sie nicht mehr sind..., leben weiter in ihren Kindern und Kindeskindern.
Und damit das Kind sein und leben kann, geben sie sich die größte Mühe, es zu behüten, zu
pflegen und zu erziehen. Sie nehmen so manche Entbehrung in Kauf, damit es gedeiht und zu
einem guten, lebenstüchtigen Erwachsenen heranreift. Sie fühlen und begreifen „instinktiv“: Sein
„Erlöschen“ führt ebenfalls zu ihrem „Erlöschen“.
In Wirklichkeit folgen sie damit einem Gebot der Schöpfungsordnung, der es um die Erhaltung
der menschlichen Gattung geht. Mit anderen Worten: Vater und Mutter sind verpflichtet, das,
was ihnen ihre Natur, ihr Gewissen und das Religionsgesetz im Zusammenhang mit ihren
Kindern auftragen, zu erfüllen. Das heißt, ihre „Nachkommen“ gut zu erziehen und ihnen zu
geistiger und körperlicher Entfaltung zu verhelfen, auf dass sie zu „menschlichen“ Menschen
heranreifen.
Was die Eltern zu tun haben, ist unter anderem und in Kürze folgendes:
Erstens: Vom ersten Tage an, da das Kind Worten oder Gesten folgen kann, haben sie den
Grundstein zu seiner guten Gesinnung zu legen und die positiven Eigenschaften, die in ihm
veranlagt sind, zu fordern. Keinesfalls sollten sie es mit unsinnigen, törichten Dingen und Reden
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ängstigen. Vater und Mutter haben ihrem Kind ein gutes Vorbild zu sein und sich zu hüten, sich
in seiner Gegenwart zu Hässlichkeiten hinreißen zu lassen.76 Damit das Kind zu einem edlen
Charakter findet, sollten sie ihm diesen „vorleben“. Das heißt, ihr Vorbild ist es, an dem sich das
Kind in erster Linie orientiert, weshalb die Eltern auf ihr eigenes Reden und Verhalten ganz
besonders zu achten bzw. sich zu berichtigen haben. Sind sie aufrichtig, gerecht, freundlich,
geduldig, hilfsbereit und höflich, fleißig und ordentlich..., nun, so wird das Kind all dieses von
ihnen „abschauen“. Es wird am Vorbild seiner Eltern lernen, wie schön und nachahmenswert
Freundlichkeit, Ehrlichkeit, Gerechtigkeit, Zusammenarbeit und dergleichen sind.
Vergessen wir nicht: Eine gute Moral wird durch das gute Beispiel „übertragen“, nicht aber durch
leere Reden oder Drohungen vermittelt.
Zweitens: Solange das Kind noch klein ist, haben die Eltern sich ganz besonders um seine
Hygiene, Ernährung, seinen Schlaf und alles, was in seinem Wohlbefinden beiträgt und in seinem
jungen Leben wichtig ist, zu kümmern. Darum, damit es gedeihen und sowohl zu körperlicher als
auch geistiger Kraft und Gesundheit heranwachsen kann. Etwas, das unbedingte Voraussetzung
zu seiner weiteren Entwicklung und Entfaltung ist. Ein schwächliches Kind ist beispielsweise
nicht in der Lage, in der Schule konzentriert aufpassen und den Unterrichtsstoff gut aufnehmen
und verarbeiten zu können...
Drittens: Wenn es die nötige geistige und körperliche Reife erreicht hat, um unterrichtet werden
zu können – in der Regel ab dem sieben Lebensjahr – sollte es eingeschult werden. Auf gute,
geeignete Lehrer ist zu achten. Auf Lehrer, die das Kind positiv beeinflussen und leiten können.
Auf Lehrer, die selbst „erzogen“ sind, damit sie das Kind erziehen können. Auf Lehrer, die sich
durch eine edle Gesinnung auszeichnen und durch ihr eigenes gutes Vorbild in ihren Schülern
den Wunsch wecken, ebenfalls nach einer edlen Gesinnung zu streben.
Viertens: Wenn ihr Kind das Alter erreicht hat, an gemeinschaftlichen Veranstaltungen und
Zusammenkünften in größerem Rahmen teilnehmen zu können, sollten die Eltern es zu derartigen
Treffen mitnehmen, um es nach und nach in die Gesellschaft einzuführen und es mit den guten
Sitten und Gebräuchen im Umgang und Gespräch mit anderen vertraut zu machen.
4.20 Ehret die Alten!
Insbesondere auch älteren und alten Menschen mit Respekt zu begegnen, stellt ein islamisches
Gebot dar. Prophet Muhammad (s.a.a.s.) mahnte:
Die Alten zu ehren und würdigen bedeutet gleichwohl, Gott zu ehren und zu würdigen.
76 Sie sollten es allerdings auch sonst unterlassen, insbesondere aber in Anwesenheit
des Kindes. Zu erinnern ist, dass das Verhalten der Eltern schon in der Embryonalphase
des Kindes auf dieses Einfluss hat.
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4.21 Was ist mit den Verwandten?
Durch Vater und Mutter stehen wir mit unseren Verwandten in einem „familiären“ bzw.
„verwandtschaftlichen“ Verhältnis. Genauer gesagt, die Verwandtschaft stellt eine natürlich
gewachsene Gemeinschaft dar, an der alle, die zu ihr gehören, aufgrund der „Gemeinsamkeit des
Blutes“ und Erbfaktoren Anteil haben. Jeder ist also Mitglied oder Teil einer
verwandtschaftlichen Gemeinschaft..., seiner „Großfamilie“.
In Berücksichtigung dieser natürlich gewachsenen Gemeinschaft bzw. verwandtschaftlichen
Verbundenheit ruft der Islam zu „Saleh Rahem“ auf..., etwas, woran sowohl der Heilige Koran
als auch der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) nachdrücklich erinnern.
Der Erhabene Gott spricht im 1. Vers der Sure 4, Nissa’:
َام E سََاءَٓلُونَ بِهِ وَٱلۡأرَۡ " ىِ _X بًا A َلَيۡكُمۡ رَقِ { كَانَ Iَ _ ن ٱ _ ٱ إِ Iَ _ قُواْ ٱ _ وَٱت
Fürchtet Gott, bei dem ihr euch gegenseitig beschwِrt. Und achtet die Familienbande.
Wisset, Gott wacht über euer Tun.
Prophet Muhammad sprach:
Ich ermahne meine Gemeinde, die verwandtschaftlichen Bindungen zu achten und zu
pflegen. Und wenn auch die Angehِrigen soweit voneinander entfernt lebten, dass sie ein
Jahr brنuchten, um zu einander gelangen zu kِnnen, sollten sie dennoch ihre Verbindung
zueinander aufrechterhalten.
4.22 ـber den Umgang mit den Nachbarn
Da die Nachbarn – und zwar allein schon wegen des Beieinanderwohnens in einem Bezirk – in
engerer Verbindung miteinander leben und sozusagen eine große „Wohngemeinschaft“ bilden,
sollten sie einander auch in diesem Sinne begegnen und miteinander umgehen.
Ein gutes oder schlechtes nachbarschaftliches Verhältnis nimmt Einfluss auf das Leben der
betroffenen Familien. Wer z.B. in seinem Hause lärmt und die Nachte „durchpoltert“, wird damit
diejenigen, die am anderen Ende der Stadt leben, nicht belästigen. Wohl aber jene, die in seiner
Nachbarschaft wohnen. Die wohlverdiente Nachtruhe wird ihnen durch des Nachbarn
rücksichtsloses Verhalten geraubt...
Wer in einem Palast lebt und in üppiger Fülle isst und trinkt, wird in jenen, die weitab wohnen,
damit kein Herzeleid hervorrufen. Doch sein Nachbar nebenan, der obwohl er sich plagt und
müht – nichts zu beißen hat und nicht weiß, wie er seine hungrigen Kinder sättigen soll..., wie
kann er diese soziale Ungerechtigkeit, die er Tag für Tag vor Augen hat, verkraften?
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Doch..., Gott sieht alles, und ganz gewiss wird jener Tag kommen, da Rechenschaft abzulegen
ist.
Jedenfalls gebietet der Islam, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen, ihnen zu helfen und
beizustehen, wenn sie in Not sind und sie niemals zu belästigen.
Prophet Muhammad (s.a.a.s) sagte:
Gott hat mir so sehr die Nachbarn anempfohlen, dass ich annahm, Er würde sie zu des
Menschen Erben erheben.
Auch mahnte er:
Wer an Gott und die Auferstehung glaubt, wird niemals seinem Nachbarn Leid und
Unrecht zufügen. Wenn der Nachbar bei ihm eine Anleihe machen mِchte, so gibt er sie
ihm. Er steht an seiner Seite in guten und schweren Tagen. Und auch, wenn er – der
Nachbar – zu den Gottlosen zنhlen sollte, so stِrt und behelligt er ihn nicht.
Auch dieses Wort ist von Hadrat Muhammad (s.a.a.s.):
Wer seinem Nachbarn Leid zufügt, wird den Duft des Paradieses nicht vernehmen. Und
wer dem Nachbar verweigert, was dessen Recht ist, gehِrt nicht zu uns. Auch wer selbst
gesنttigt ist und weiك, dass sein Nachbar Hunger leidet, ihn aber dennoch nicht speist, ist
kein Muslim.
4.23 Bedürftige
Eine Gesellschaft bildet sich unter anderem deswegen, damit deren Mitglieder einander zur Seite
stehen und helfen. Das heißt, ein jeder trägt auf seine Weise und entsprechend seinem Können
dazu bei, dass ganz allgemein den Bedürfnissen aller in der Gemeinschaft entsprochen wird.
Abgesehen davon aber besteht die elementare Verpflichtung eines jeden in der Gesellschaft darin,
insbesondere den Bedürftigen unter die Arme zu greifen und den Notwendigkeiten jener, die
unfähig sind, aus eigener Kraft dafür sorgen zu können, Genüge zu tun.
Fest steht: Wenn die Vermögenden über Not und Bedürftigkeit ihrer Mitmenschen gleichgültig
hinwegsehen und nicht helfend eingreifen, gerät die gesamte Gesellschaft in Gefahr. Und zwar
einschließlich der Vermögenden, die besonders bedroht sind. Dieses ist eine Realität, die
heutzutage wohl einem jeden, der mit offenen Augen und Ohren durch sein Leben geht, bewusst
geworden ist..., ist sie doch überall auf diesem Erdenrund zu beobachten.
Vor vierzehn Jahrhunderten schon hat der Islam auf diese Gefahr hingewiesen. Um seine
Gemeinde vor ihr zu bewahren, hat er den „Habenden“ in ihr geboten, jährlich einen bestimmten
Teil ihres Vermögens den Bedürftigen zur Verfügung zu stellen. Und sollten deren elementaren
Bedürfnisse damit gestillt sein, sind sie dennoch auch weiterhin zu unterstützen, bis das auch ihr
Lebensstandard angehoben ist. Der Erhabene Gott spricht im 92. Vers der Sure 3, Al-Imran:
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ونَ ... v ما تُحِب _ تىٰ تُنفِقُواْ مِ _ بر حَ _ لَن تنََالُواْ ٱلۡ ِ
Ihr werdet nicht zu Wohl und Errettung gelangen, wenn ihr nicht von dem, was euch lieb
ist, auf dem Wege Gottes spendet.
Sehr viele Riwayat sind uns in diesem Zusammenhang überliefert worden. Prophet Muhammad
(s.a.a.s) sagte zum Beispiel:
Die besten sind jene, die dem Volk von Nutzen sind und beistehen.
Und:
Am Tage der Auferstehung werden jene vor Gott einen besonders hohen Rang haben, die
sich mehr als andere für das Wohlergehen der Gottesgeschِpfe (Menschen) eingesetzt
haben.
4.24 Verpflichtung gegen über der Gesellschaft
Zusammenarbeit ist eines der Charakteristika der menschlichen Gesellschaft. Alle profitieren aus
ihr. Der eine erstellt bzw. bewirkt dieses, der andere jenes. Auf diese Weise werden die
vielfältigen Bedürfnisse des individuellen und sozialen Lebens beseitigt Jeder trägt dazu bei und
jeder hat Anteil an dem was geleistet wird, das heißt am Gesamtsozialprodukt.
Eure intakte Gesellschaft fungiert – vergleichsweise – wie ein einziger Körper. Jedes
Gesellschaftsmitglied ist Teil dieses Gesamtkörpers. Jeder einzelne leistet und schafft etwas für
das er zuständig ist. Aus dem was er produziert oder leistet profitiert er selbst und auch die
anderen. Und aus dem was die anderen schaffen und erarbeiten profitieren sie und auch er. In
dieser Weise tragen alle dazu bei, dass den Bedürfnissen und Notwendigkeiten aller als auch der
eigenen entsprochen wird und setzen sozusagen „Hand in Hand“ ihr Leben fort.
Würden aber einige der Glieder dieses Gesellschaftskörpers selbstsüchtig vorgehen und den
anderen nicht helfen, sondern nur an sich selbst denken, so schadeten sie sich damit im Endeffekt
selber..., ebenso wie den anderen.
In etwa ist es zu vergleichen mit dem Körper des Menschen. Wenn beispielsweise Hände and
Füße tätig sind, das Auge aber nicht mithilft, oder wenn der Mund sich damit begnügt, die Speise
zu kauen und sich an deren köstlichem Geschmack zu ergötzen, sie aber nicht hinunterschluckt,
um den Magen zu helfen, seinen Erfordernissen entsprechen zu können..., nun, so wird der
Mensch bzw. dessen Körper recht schnell Abschied für immer nehmen müssen. Und damit
selbstredend auch das eigensüchtige, nicht „kooperative“ Körperorgan.
Kurz, die Mitglieder einer Gesellschaft sind dieser gegenüber ebenso verpflichtet wie die Glieder
und Organe eines Körpers diesem gegenüber. Der Einzelne in der Gesellschaft hat seine
Interessen wahrzunehmen und gleichwohl die der übrigen. Seine Mühen und Arbeiten haben
diesen ebenso zugute zu kommen wie ihm selbst. Das Wohl der Gesellschaft hat er zu
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berücksichtigen, um seines eigenen nicht verlässig zu werden. Ihre Rechte hat er zu wahren und
zu verteidigen, damit die seinen ebenfalls geschützt bleiben.
Dieses ist eine Wahrheit bzw. ein Tatbestand, über den wir uns aufgrund unserer gottgegebenen
Vernunft und unseres inneren Erkennens im Klaren sind. Und die Religion Islam, die mit unserer
Schöpfung und unserer Vernunft, unserem inneren Erkennen, in Einklang steht, erwartet und
gebietet nichts anderes.
Prophet Muhammad (s.a.a.s.) sagte:
المسلم من سلم المسلمون من يده و لسانه
Muslim ist jener, der mit seinen Worten und Taten anderer Muslimen kein Leid zufügt.
Auch sagte er:
Die Muslime sind untereinander Geschwister. Sie sind eine Hand, ein Herz und haben ein
und die gleiche Orientierung.
Und:
س بمسلم N مور المسلمين فل . من اصبح و لم يهتم
Der, dem die Angelegenheiten der Muslime gleichgültig sind, ist kein Muslim.
Als sich der Gesandte Gottes mit seinem Heer auf den Weg in die Gegend „Tabuk“ machte, um
den römischen Drohungen Einhalt zu gebieten, waren drei der kampffähigen Muslime zu Hause
geblieben. Nach der Rückkehr des Gesandten Gottes mit seinen Männern eilten die
Daheimgebliebenen – Frauen und Kinder, Alte, Kranke und Gebrechliche – ihnen zur Begrüßung
entgegen. Auch die drei besagten Muslime. Als diese den Propheten willkommen hießen, wandte
er sich von ihnen ab und beantwortete ihren Gruß nicht. Und wie er hielten es die übrigen der
Gemeinde. Niemand mehr sprach mit ihnen, selbst ihre Frauen nicht. Unglücklich und
verzweifelt suchten sie Zuflucht in den Bergen Medinas. Sie bereuten ihr Handeln zutiefst, bis
dass der Erhabene Gott nach einigen Tagen ihre Reue anerkannte und sie nach Medina
zurückkehrten.
4.25 Gerechtigkeit
Im Heiligen Koran und in zahlreichen Riwayat unserer Großen der Religion wird Gerechtigkeit
unterteilt in eine „individuelle“ und eine „soziale“. Beiden Formen schenkt der Islam hohe
Aufmerksamkeit.
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Von „individueller Gerechtigkeit“ sprechen wir, wenn der Einzelne Lügen, Verleumdungen und
sämtliche „großen Sünden“ meidet. Kurz, wenn er sich Hässlichkeiten nicht hingibt und das tat,
was recht und gut ist.
Wer sich an diese ethische Grundregel hält, ist als „redlich“ und „gerecht“ zu bezeichnen, denn
niemandem fügt er Unrecht zu, gegen niemanden verhält er sich ungerecht.
Gemäß der islamischen Bestimmungen kann der, der gerecht – „’adil“ – ist und über die
erforderlichen Kenntnisse und das entsprechende Bildungs- und Wissensniveau verfügt, „Marqa’
Taqlid“ sein, mit richterlichen und Führungsaufgaben sowie anderen wichtigen Faktionen in der
Gesellschaft beauftragt werden. Wer aber dieses „’Adil-Seins“ entbehrt, darf – auch wenn er
höchstes Fachwissen besäße – mit derartigen Verantwortungen nicht betraut werden.
„Soziale Gerechtigkeit“ bedeutet, dass die Rechte der anderen gewahrt bleiben. Dass ihnen so,
wie sie sind – ohne Über- und Untertreibung – entsprochen wird und alle vor dem Gesetz – dem
Gesetz Gottes – gleich bzw. gleichberechtigt sind. Dass bei der Durchführung der religiösen
Bestimmungen nicht gegen das, was Recht und richtig ist, verstoßen und das Maß des Rechtes
nicht überschritten wird. (Unter anderem im Strafvollzug). Dass man sich von Empfindungen und
Sympathie nicht übermannen lässt und dadurch vom rechten, „gerechten“ Weg abkommt.
Der Erhabene Gott spricht im 90. Vers der Sure 16, Nahl:
يَأۡمُرُ بِٱلۡعَدۡلِ ... Iَ _ ن ٱ _ إِ
Gott gebietet euch, Gerechtigkeit walten zu lassen.
اسِ أَن تَحۡكُمُواْ بِٱلۡعَدۡلِ ... _ ...وَإِذَا حَكَمۡتُم بَيۡنَ ٱلن
Richtet unter dem Volk in Gerechtigkeit. (4:58, Nissa’)
In vielen Koranversen und Ahadit wird zu Gerechtigkeit in Wort und Tat aufgerufen. Und an
mehreren Stellen des Heiligen Koran verdammt Gott jene, die Unrecht tun, also „ungerecht“ sind.