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Rechte der Kinder

4.19 Rechte der Kinder

Das, wozu wir unseren Mitmenschen gegenüber verpflichtet sind ist, deren Rechte zu

respektieren. Ihren Rechten ist zu entsprechen, dieses ist eine unbedingte Aufgabe und Pflicht.

Der Angestellte hat zum Beispiel für den Lohn, den er erhält, zu arbeiten. Dass er seine Arbeit

gut erfüllt, ist das Recht des Arbeitsgebers, der ihm das Gehalt auszuzahlen hat. Mit anderen

Worten: Das gerechte Gehalt bzw. der gerechte Lohn ist das Recht des Angestellten oder

Arbeiters..., die gute, gewissenhafte Arbeitsleistung das Recht des Arbeitgebers. Kommt der

Arbeitgeber diesem Recht seines Angestellten nicht nach, so kann dieser Anspruch auf

Lohnauszahlung erheben und sein Recht fordern und verteidigen. Ebenso, wie der Arbeitgeber

das Recht hat, gute Arbeit zu verlangen.

Das Erdenleben des Menschen währt nicht ewig. Nach einiger Zeit hat er sein Bündel zu

schnüren und muss abtreten von der irdischen Bühne. Damit die Spezies „Mensch“ nicht

ausstirbt, hat Gott dafür gesorgt, dass er, der Mensch, zu Nachwuchs kommt. Er hat ihn so

erschaffen, dass er Kinder zur Welt bringt, dass Generation auf Generation folgt.

Das, was dazu anregt und den Wunsch nach Kindern wachruft, sind innere Gefühle, ist die

Zuneigung, die Mann und Frau füreinander und das Kind empfinden.

Die Eltern betrachten das Kind aufgrund ihrer natürlichen Empfindungen als „Stück von sich

selbst“. In des Kindes Dasein sehen sie ihr eigenes Dasein. Sie leben sozusagen in ihm weiter,

auch wenn sie nicht mehr sind..., leben weiter in ihren Kindern und Kindeskindern.

Und damit das Kind sein und leben kann, geben sie sich die größte Mühe, es zu behüten, zu

pflegen und zu erziehen. Sie nehmen so manche Entbehrung in Kauf, damit es gedeiht und zu

einem guten, lebenstüchtigen Erwachsenen heranreift. Sie fühlen und begreifen „instinktiv“: Sein

„Erlöschen“ führt ebenfalls zu ihrem „Erlöschen“.

In Wirklichkeit folgen sie damit einem Gebot der Schöpfungsordnung, der es um die Erhaltung

der menschlichen Gattung geht. Mit anderen Worten: Vater und Mutter sind verpflichtet, das,

was ihnen ihre Natur, ihr Gewissen und das Religionsgesetz im Zusammenhang mit ihren

Kindern auftragen, zu erfüllen. Das heißt, ihre „Nachkommen“ gut zu erziehen und ihnen zu

geistiger und körperlicher Entfaltung zu verhelfen, auf dass sie zu „menschlichen“ Menschen

heranreifen.

Was die Eltern zu tun haben, ist unter anderem und in Kürze folgendes:

Erstens: Vom ersten Tage an, da das Kind Worten oder Gesten folgen kann, haben sie den

Grundstein zu seiner guten Gesinnung zu legen und die positiven Eigenschaften, die in ihm

veranlagt sind, zu fordern. Keinesfalls sollten sie es mit unsinnigen, törichten Dingen und Reden

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ängstigen. Vater und Mutter haben ihrem Kind ein gutes Vorbild zu sein und sich zu hüten, sich

in seiner Gegenwart zu Hässlichkeiten hinreißen zu lassen.76 Damit das Kind zu einem edlen

Charakter findet, sollten sie ihm diesen „vorleben“. Das heißt, ihr Vorbild ist es, an dem sich das

Kind in erster Linie orientiert, weshalb die Eltern auf ihr eigenes Reden und Verhalten ganz

besonders zu achten bzw. sich zu berichtigen haben. Sind sie aufrichtig, gerecht, freundlich,

geduldig, hilfsbereit und höflich, fleißig und ordentlich..., nun, so wird das Kind all dieses von

ihnen „abschauen“. Es wird am Vorbild seiner Eltern lernen, wie schön und nachahmenswert

Freundlichkeit, Ehrlichkeit, Gerechtigkeit, Zusammenarbeit und dergleichen sind.

Vergessen wir nicht: Eine gute Moral wird durch das gute Beispiel „übertragen“, nicht aber durch

leere Reden oder Drohungen vermittelt.

Zweitens: Solange das Kind noch klein ist, haben die Eltern sich ganz besonders um seine

Hygiene, Ernährung, seinen Schlaf und alles, was in seinem Wohlbefinden beiträgt und in seinem

jungen Leben wichtig ist, zu kümmern. Darum, damit es gedeihen und sowohl zu körperlicher als

auch geistiger Kraft und Gesundheit heranwachsen kann. Etwas, das unbedingte Voraussetzung

zu seiner weiteren Entwicklung und Entfaltung ist. Ein schwächliches Kind ist beispielsweise

nicht in der Lage, in der Schule konzentriert aufpassen und den Unterrichtsstoff gut aufnehmen

und verarbeiten zu können...

Drittens: Wenn es die nötige geistige und körperliche Reife erreicht hat, um unterrichtet werden

zu können – in der Regel ab dem sieben Lebensjahr – sollte es eingeschult werden. Auf gute,

geeignete Lehrer ist zu achten. Auf Lehrer, die das Kind positiv beeinflussen und leiten können.

Auf Lehrer, die selbst „erzogen“ sind, damit sie das Kind erziehen können. Auf Lehrer, die sich

durch eine edle Gesinnung auszeichnen und durch ihr eigenes gutes Vorbild in ihren Schülern

den Wunsch wecken, ebenfalls nach einer edlen Gesinnung zu streben.

Viertens: Wenn ihr Kind das Alter erreicht hat, an gemeinschaftlichen Veranstaltungen und

Zusammenkünften in größerem Rahmen teilnehmen zu können, sollten die Eltern es zu derartigen

Treffen mitnehmen, um es nach und nach in die Gesellschaft einzuführen und es mit den guten

Sitten und Gebräuchen im Umgang und Gespräch mit anderen vertraut zu machen.

4.20 Ehret die Alten!

Insbesondere auch älteren und alten Menschen mit Respekt zu begegnen, stellt ein islamisches

Gebot dar. Prophet Muhammad (s.a.a.s.) mahnte:

Die Alten zu ehren und würdigen bedeutet gleichwohl, Gott zu ehren und zu würdigen.

76 Sie sollten es allerdings auch sonst unterlassen, insbesondere aber in Anwesenheit

des Kindes. Zu erinnern ist, dass das Verhalten der Eltern schon in der Embryonalphase

des Kindes auf dieses Einfluss hat.

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4.21 Was ist mit den Verwandten?

Durch Vater und Mutter stehen wir mit unseren Verwandten in einem „familiären“ bzw.

„verwandtschaftlichen“ Verhältnis. Genauer gesagt, die Verwandtschaft stellt eine natürlich

gewachsene Gemeinschaft dar, an der alle, die zu ihr gehören, aufgrund der „Gemeinsamkeit des

Blutes“ und Erbfaktoren Anteil haben. Jeder ist also Mitglied oder Teil einer

verwandtschaftlichen Gemeinschaft..., seiner „Großfamilie“.

In Berücksichtigung dieser natürlich gewachsenen Gemeinschaft bzw. verwandtschaftlichen

Verbundenheit ruft der Islam zu „Saleh Rahem“ auf..., etwas, woran sowohl der Heilige Koran

als auch der Gesandte Gottes (s.a.a.s.) nachdrücklich erinnern.

Der Erhabene Gott spricht im 1. Vers der Sure 4, Nissa’:

َام E سََاءَٓلُونَ بِهِ وَٱلۡأرَۡ " ىِ _X بًا A َلَيۡكُمۡ رَقِ { كَانَ Iَ _ ن ٱ _ ٱ إِ Iَ _ قُواْ ٱ _ وَٱت

Fürchtet Gott, bei dem ihr euch gegenseitig beschwِrt. Und achtet die Familienbande.

Wisset, Gott wacht über euer Tun.

Prophet Muhammad sprach:

Ich ermahne meine Gemeinde, die verwandtschaftlichen Bindungen zu achten und zu

pflegen. Und wenn auch die Angehِrigen soweit voneinander entfernt lebten, dass sie ein

Jahr brنuchten, um zu einander gelangen zu kِnnen, sollten sie dennoch ihre Verbindung

zueinander aufrechterhalten.

4.22 ـber den Umgang mit den Nachbarn

Da die Nachbarn – und zwar allein schon wegen des Beieinanderwohnens in einem Bezirk – in

engerer Verbindung miteinander leben und sozusagen eine große „Wohngemeinschaft“ bilden,

sollten sie einander auch in diesem Sinne begegnen und miteinander umgehen.

Ein gutes oder schlechtes nachbarschaftliches Verhältnis nimmt Einfluss auf das Leben der

betroffenen Familien. Wer z.B. in seinem Hause lärmt und die Nachte „durchpoltert“, wird damit

diejenigen, die am anderen Ende der Stadt leben, nicht belästigen. Wohl aber jene, die in seiner

Nachbarschaft wohnen. Die wohlverdiente Nachtruhe wird ihnen durch des Nachbarn

rücksichtsloses Verhalten geraubt...

Wer in einem Palast lebt und in üppiger Fülle isst und trinkt, wird in jenen, die weitab wohnen,

damit kein Herzeleid hervorrufen. Doch sein Nachbar nebenan, der obwohl er sich plagt und

müht – nichts zu beißen hat und nicht weiß, wie er seine hungrigen Kinder sättigen soll..., wie

kann er diese soziale Ungerechtigkeit, die er Tag für Tag vor Augen hat, verkraften?

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Doch..., Gott sieht alles, und ganz gewiss wird jener Tag kommen, da Rechenschaft abzulegen

ist.

Jedenfalls gebietet der Islam, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen, ihnen zu helfen und

beizustehen, wenn sie in Not sind und sie niemals zu belästigen.

Prophet Muhammad (s.a.a.s) sagte:

Gott hat mir so sehr die Nachbarn anempfohlen, dass ich annahm, Er würde sie zu des

Menschen Erben erheben.

Auch mahnte er:

Wer an Gott und die Auferstehung glaubt, wird niemals seinem Nachbarn Leid und

Unrecht zufügen. Wenn der Nachbar bei ihm eine Anleihe machen mِchte, so gibt er sie

ihm. Er steht an seiner Seite in guten und schweren Tagen. Und auch, wenn er der

Nachbar zu den Gottlosen zنhlen sollte, so stِrt und behelligt er ihn nicht.

Auch dieses Wort ist von Hadrat Muhammad (s.a.a.s.):

Wer seinem Nachbarn Leid zufügt, wird den Duft des Paradieses nicht vernehmen. Und

wer dem Nachbar verweigert, was dessen Recht ist, gehِrt nicht zu uns. Auch wer selbst

gesنttigt ist und weiك, dass sein Nachbar Hunger leidet, ihn aber dennoch nicht speist, ist

kein Muslim.

4.23 Bedürftige

Eine Gesellschaft bildet sich unter anderem deswegen, damit deren Mitglieder einander zur Seite

stehen und helfen. Das heißt, ein jeder trägt auf seine Weise und entsprechend seinem Können

dazu bei, dass ganz allgemein den Bedürfnissen aller in der Gemeinschaft entsprochen wird.

Abgesehen davon aber besteht die elementare Verpflichtung eines jeden in der Gesellschaft darin,

insbesondere den Bedürftigen unter die Arme zu greifen und den Notwendigkeiten jener, die

unfähig sind, aus eigener Kraft dafür sorgen zu können, Genüge zu tun.

Fest steht: Wenn die Vermögenden über Not und Bedürftigkeit ihrer Mitmenschen gleichgültig

hinwegsehen und nicht helfend eingreifen, gerät die gesamte Gesellschaft in Gefahr. Und zwar

einschließlich der Vermögenden, die besonders bedroht sind. Dieses ist eine Realität, die

heutzutage wohl einem jeden, der mit offenen Augen und Ohren durch sein Leben geht, bewusst

geworden ist..., ist sie doch überall auf diesem Erdenrund zu beobachten.

Vor vierzehn Jahrhunderten schon hat der Islam auf diese Gefahr hingewiesen. Um seine

Gemeinde vor ihr zu bewahren, hat er den „Habenden“ in ihr geboten, jährlich einen bestimmten

Teil ihres Vermögens den Bedürftigen zur Verfügung zu stellen. Und sollten deren elementaren

Bedürfnisse damit gestillt sein, sind sie dennoch auch weiterhin zu unterstützen, bis das auch ihr

Lebensstandard angehoben ist. Der Erhabene Gott spricht im 92. Vers der Sure 3, Al-Imran:

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ونَ ... v ما تُحِب _ تىٰ تُنفِقُواْ مِ _ بر حَ _ لَن تنََالُواْ ٱلۡ ِ

Ihr werdet nicht zu Wohl und Errettung gelangen, wenn ihr nicht von dem, was euch lieb

ist, auf dem Wege Gottes spendet.

Sehr viele Riwayat sind uns in diesem Zusammenhang überliefert worden. Prophet Muhammad

(s.a.a.s) sagte zum Beispiel:

Die besten sind jene, die dem Volk von Nutzen sind und beistehen.

Und:

Am Tage der Auferstehung werden jene vor Gott einen besonders hohen Rang haben, die

sich mehr als andere für das Wohlergehen der Gottesgeschِpfe (Menschen) eingesetzt

haben.

4.24 Verpflichtung gegen über der Gesellschaft

Zusammenarbeit ist eines der Charakteristika der menschlichen Gesellschaft. Alle profitieren aus

ihr. Der eine erstellt bzw. bewirkt dieses, der andere jenes. Auf diese Weise werden die

vielfältigen Bedürfnisse des individuellen und sozialen Lebens beseitigt Jeder trägt dazu bei und

jeder hat Anteil an dem was geleistet wird, das heißt am Gesamtsozialprodukt.

Eure intakte Gesellschaft fungiert – vergleichsweise – wie ein einziger Körper. Jedes

Gesellschaftsmitglied ist Teil dieses Gesamtkörpers. Jeder einzelne leistet und schafft etwas für

das er zuständig ist. Aus dem was er produziert oder leistet profitiert er selbst und auch die

anderen. Und aus dem was die anderen schaffen und erarbeiten profitieren sie und auch er. In

dieser Weise tragen alle dazu bei, dass den Bedürfnissen und Notwendigkeiten aller als auch der

eigenen entsprochen wird und setzen sozusagen „Hand in Hand“ ihr Leben fort.

Würden aber einige der Glieder dieses Gesellschaftskörpers selbstsüchtig vorgehen und den

anderen nicht helfen, sondern nur an sich selbst denken, so schadeten sie sich damit im Endeffekt

selber..., ebenso wie den anderen.

In etwa ist es zu vergleichen mit dem Körper des Menschen. Wenn beispielsweise Hände and

Füße tätig sind, das Auge aber nicht mithilft, oder wenn der Mund sich damit begnügt, die Speise

zu kauen und sich an deren köstlichem Geschmack zu ergötzen, sie aber nicht hinunterschluckt,

um den Magen zu helfen, seinen Erfordernissen entsprechen zu können..., nun, so wird der

Mensch bzw. dessen Körper recht schnell Abschied für immer nehmen müssen. Und damit

selbstredend auch das eigensüchtige, nicht „kooperative“ Körperorgan.

Kurz, die Mitglieder einer Gesellschaft sind dieser gegenüber ebenso verpflichtet wie die Glieder

und Organe eines Körpers diesem gegenüber. Der Einzelne in der Gesellschaft hat seine

Interessen wahrzunehmen und gleichwohl die der übrigen. Seine Mühen und Arbeiten haben

diesen ebenso zugute zu kommen wie ihm selbst. Das Wohl der Gesellschaft hat er zu

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berücksichtigen, um seines eigenen nicht verlässig zu werden. Ihre Rechte hat er zu wahren und

zu verteidigen, damit die seinen ebenfalls geschützt bleiben.

Dieses ist eine Wahrheit bzw. ein Tatbestand, über den wir uns aufgrund unserer gottgegebenen

Vernunft und unseres inneren Erkennens im Klaren sind. Und die Religion Islam, die mit unserer

Schöpfung und unserer Vernunft, unserem inneren Erkennen, in Einklang steht, erwartet und

gebietet nichts anderes.

Prophet Muhammad (s.a.a.s.) sagte:

المسلم من سلم المسلمون من يده و لسانه

Muslim ist jener, der mit seinen Worten und Taten anderer Muslimen kein Leid zufügt.

Auch sagte er:

Die Muslime sind untereinander Geschwister. Sie sind eine Hand, ein Herz und haben ein

und die gleiche Orientierung.

Und:

س بمسلم N مور المسلمين فل . من اصبح و لم يهتم

Der, dem die Angelegenheiten der Muslime gleichgültig sind, ist kein Muslim.

Als sich der Gesandte Gottes mit seinem Heer auf den Weg in die Gegend „Tabuk“ machte, um

den römischen Drohungen Einhalt zu gebieten, waren drei der kampffähigen Muslime zu Hause

geblieben. Nach der Rückkehr des Gesandten Gottes mit seinen Männern eilten die

Daheimgebliebenen – Frauen und Kinder, Alte, Kranke und Gebrechliche – ihnen zur Begrüßung

entgegen. Auch die drei besagten Muslime. Als diese den Propheten willkommen hießen, wandte

er sich von ihnen ab und beantwortete ihren Gruß nicht. Und wie er hielten es die übrigen der

Gemeinde. Niemand mehr sprach mit ihnen, selbst ihre Frauen nicht. Unglücklich und

verzweifelt suchten sie Zuflucht in den Bergen Medinas. Sie bereuten ihr Handeln zutiefst, bis

dass der Erhabene Gott nach einigen Tagen ihre Reue anerkannte und sie nach Medina

zurückkehrten.

4.25 Gerechtigkeit

Im Heiligen Koran und in zahlreichen Riwayat unserer Großen der Religion wird Gerechtigkeit

unterteilt in eine „individuelle“ und eine „soziale“. Beiden Formen schenkt der Islam hohe

Aufmerksamkeit.

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Von „individueller Gerechtigkeit“ sprechen wir, wenn der Einzelne Lügen, Verleumdungen und

sämtliche „großen Sünden“ meidet. Kurz, wenn er sich Hässlichkeiten nicht hingibt und das tat,

was recht und gut ist.

Wer sich an diese ethische Grundregel hält, ist als „redlich“ und „gerecht“ zu bezeichnen, denn

niemandem fügt er Unrecht zu, gegen niemanden verhält er sich ungerecht.

Gemäß der islamischen Bestimmungen kann der, der gerecht – „’adil“ – ist und über die

erforderlichen Kenntnisse und das entsprechende Bildungs- und Wissensniveau verfügt, „Marqa’

Taqlid“ sein, mit richterlichen und Führungsaufgaben sowie anderen wichtigen Faktionen in der

Gesellschaft beauftragt werden. Wer aber dieses „’Adil-Seins“ entbehrt, darf – auch wenn er

höchstes Fachwissen besäße – mit derartigen Verantwortungen nicht betraut werden.

„Soziale Gerechtigkeit“ bedeutet, dass die Rechte der anderen gewahrt bleiben. Dass ihnen so,

wie sie sind – ohne Über- und Untertreibung – entsprochen wird und alle vor dem Gesetz – dem

Gesetz Gottes – gleich bzw. gleichberechtigt sind. Dass bei der Durchführung der religiösen

Bestimmungen nicht gegen das, was Recht und richtig ist, verstoßen und das Maß des Rechtes

nicht überschritten wird. (Unter anderem im Strafvollzug). Dass man sich von Empfindungen und

Sympathie nicht übermannen lässt und dadurch vom rechten, „gerechten“ Weg abkommt.

Der Erhabene Gott spricht im 90. Vers der Sure 16, Nahl:

يَأۡمُرُ بِٱلۡعَدۡلِ ... Iَ _ ن ٱ _ إِ

Gott gebietet euch, Gerechtigkeit walten zu lassen.

اسِ أَن تَحۡكُمُواْ بِٱلۡعَدۡلِ ... _ ...وَإِذَا حَكَمۡتُم بَيۡنَ ٱلن

Richtet unter dem Volk in Gerechtigkeit. (4:58, Nissa’)

In vielen Koranversen und Ahadit wird zu Gerechtigkeit in Wort und Tat aufgerufen. Und an

mehreren Stellen des Heiligen Koran verdammt Gott jene, die Unrecht tun, also „ungerecht“ sind.

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