4.42 Andersdenkende, Widersacher
Wie begegnet der Islam ihnen?
Jenen, die Tawhid80, Prophetentum und Auferstehung leugnen bzw. anderes anbeten als den
Einzigen Gott, sind zum Islam einzuladen und über seine Wahrheiten zu informieren. In
besonnener und freundlicher Weise sind ihnen diese anhand plausibler Argumente begreiflich zu
machen und nahezubringen, so dass keine Unklarheiten mehr übrigbleiben. Sind sie einsichtig
und wenden sich dem Islam zu, so sind sie „Geschwister“ der übrigen Muslime..., diesen
gleichgestellt. Falls sie jedoch trotzen und beharrlich die Wahrheit leugnen – wenngleich sie
ihnen deutlich und verständlich wurde – wird der „Gihad“ aktuell.
„Ahl-Kitab“81, das heißt jenen, die im Besitze einer Himmlischen Schrift sind und somit an Gott,
Prophetentum und die Auferstehung glauben, gestattet der Islam, bei ihrer Religion – so sie auf
dieser beharren – zu verbleiben. Allerdings haben sie die „Gaziah-Abgabe“ zu leisten, wofür sie
dann als Gegenleistung den Schutz der Muslime genießen. Mit anderen Worten, sie begeben sich
in den Schutz des Islamischen Staates und erkennen – bei Wahrung ihrer eigenen religiösen
Selbstständigkeit – dessen Regie an. Das heißt also, dass sie sich auch weiterhin an die
Weisungen ihrer Religion hallten können, dieweil ihr Leben, Eigentum und ihre Ehre ebenso
respektiert werden wie die der Muslime. Als Gegenleistung zahlen sie lediglich eine geringfügige
78 Sure 4, Nissa, Vers 127
79 Zu diesen Tausend gehören jene 700 Männer der „Bani Qurayzah“, die aufgrund
eines Urteils, das der von ihnen selbst gewählte Obmann erlassen hatte, getötet worden
waren.
80 Tawhid: Ein-Gott-Gewissheit, Ein-Gott-Bekennen
81 Ahl-Kitab: Juden, Christen, Zarathustrier
- 175 -
„Steuer“..., die „Gaziah“. Was sie allerdings zu beachten haben ist, das sie nicht provozieren oder
gegen Islam und Muslime gerichtete Propaganda und Aktionen betreiben bzw. den Gegnern des
Islam – gegen diese – zur Seite stehen.
Gegen „Ahl-Baqi und Fissad“, jene sogenannten „Pseudo-Muslime“, die zum Verlust von Islam
und Muslimen zur Waffe greifen und Aufruhr, Verderbnis und Blutvergießen unter ihnen
anrichten, zieht die islamische Gesellschaft zu Felde und bekämpft sie, bis dass erstere einsichtig
werden und mit ihrem Unruhe- und Unheilstiften aufhören.
Die Widersacher des Islam, die sich das Ziel gesetzt haben, das religiöse Fundament der Muslime
zu zerstören oder die islamische Regierung zu stürzen, sind als gegen „Islam und Muslime Krieg
führende Kafaran“ zu behandeln, denen sich die Muslime – dazu sind sie verpflichtet (wagib) –
entschlossen in den Weg zu stellen und zu kämpfen haben, um sich gegen sie zu schützen und zu
verteidigen.
Wenn es das Wohl der Muslime und des Islam erfordert, kann die islamische Gesellschaft
allerdings auch einen vorläufigen Nichtangriffspakt mit den Feinden des Islam schließen. Sie ist
jedoch nicht befugt, mit diesen ein solch freundschaftliches Verhältnis zu unterhalten, dass
dadurch Denken und Gottesdienerschaft der Muslime beeinflusst und zersetzt werden.
4.43 Desertation
Wenn Gihad und Gefecht unumgänglich geworden sind und dennoch jemand feige die Flucht vor
dem Feind ergreift und seine kämpfenden Bruder an der Front im Stich lässt – mit anderen
Worten: desertiert –, so bedeutet das, dass ihm sein eigenes Leben wertvoller ist als das seiner
gesamten Gesellschaft. Es ist defakto ein Verrat an Gottes Wort sowie an Leben, Ehre und
Eigentum seiner Glaubensgeschwister, die vom Feind bedroht sind.
Aus diesem Grunde wird die Desertation aus dem Gefecht als ein schwerwiegendes Vergehen
gewertet. Unmissverständlich erklärt der Erhabene Gott im 16. Vers der Sure 8, Anfal:
رَهُ ± ذٍ دُ ُ
. _
ٓءَ . َةٍ فَقَدۡ َ . يزًا إِلَٰى فِ + ¸َ َ T َالٍ أَوۡ مُ T قِ+ رفً۬ا ل + َحَT لا مُ _ هِمۡ يَوۡمَ إِ + وَمَن يُوَل
نمُ ... _ _ وَمَأۡوَﯨٰهُ ََ Iِ _ منَ ٱ + بِغَضَبٍ
Wer aus dem Gihad und vor dem Feind flieht, ist vom gِttlichen Zorn begleitet. Seine
Flucht ist eine Flucht in die Hِllenverdammnis hinein..., es sei denn, er würde sich
besinnen, zu seiner Truppe zurückkehren und gegen den Feind kنmpfen.
4.44 Verteidigung der islamischen Gesellschaft, Heimat, Ehre...
Die Muslime sind verpflichtet, die islamische Gesellschaft, Familie, Haus, Hof und Ehre zu
verteidigen. In diesem Zusammenhang erklärt Gott im 154. Vers der Sure 2, Baqarah:
- 176 -
شَۡعُرُونَ " لا _ َاءٌٓ۬ وَلَٰكِن A أَمۡوَٲتُۢ بَلۡ أَحۡ Iِ _ لِ ٱ AB َلُ فِى سَ ِ T وَلَا تقَُولُواْ لِمَن يُقۡ
Bezeichne jene, die auf dem Wege Gottes getِtet werden, nicht als tot. Sie leben. Nur..., ihr
begreift das nicht.
Die Geschichte jener, die zu Beginn des Islam mutig und voller Vertrauen auf Gott gegen den
Feind, der sie vernichten wollte, zu Felde zogen..., die Geschichte all der Märtyrer, die ihr Leben
auf dem Wege Gottes einsetzten und hingaben, ist interessant, erstaunlich und gleichwohl
belehrend. Sie waren es, die mit ihrem Blut, das sie aufopferten, dieser heiligen Religion
Stabilität und Verbreitung ermöglichten.
4.45 Was tun mit dem landesinternen Feind?
Wie uns Gewissen und Religion sagen, ist der Feind, der aus der Fremde kommend die
muslimische Gesellschaft bedroht bzw. angreift, zu bekämpfen und daran zu hindern,
Verwüstung, Elend und Vernichtung ins Land zu tragen.
Das gleiche gilt im Zusammenhang mit dem landesinternen Widersacher. Wer ist ein
landesinterner Widersacher? Jener, der gegen das in der islamischen Gesellschaft herrschende
Recht und Gesetz verstößt, es unterminiert, auf diese Weise Unruhe und Verwirrung hervorruft,
der Bevölkerung Ruhe und Frieden raubt und die islamische Ordnung zu ruinieren gedenkt.
Es versteht sich von selbst, dass derartig zersetzenden Elementen das Handwerk gelegt werden
muss, um die gesunde Ordnung, die im Sinne des allgemeinen Fortschritts und Wohlergehens
unerlässlich ist, aufrechterhalten zu können. Dieses geschieht im Rahmen strafrechtlicher
Maßnahmen, die das Gesetz vorschreibt.
Darüber hinaus hat der Islam die Regelung „Gutes gebieten, Schlechtes verwehren“ eingesetzt.
Eine Regelung, die für alle in der Gesellschaft gilt. Ein jeder hat diese Weisung wahrzunehmen,
das heißt zum Guten aufzurufen und vor dem Schlechten zu warnen bzw. es zu verhindern. Auf
diese Weise wird der „Kampf gegen Unheilstifter“ „kollektiv“ und somit effektiver.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Verfahren des Islam und anderer Gesellschaftslehren
bzw. -ordnungen beruht darin, dass in letzteren nur die Reformierung des Tun und Lassens der
Gesellschaftsmitglieder berücksichtigt wird. Der Islam aber will sowohl deren Handeln und
Verhalten als auch Moral und Gesinnung bereinigen. Das heißt, sein Kampf gegen Unheil und
Verderbnis wird auf beiden Ebenen geführt..., auf der geistig-moralischen als auch praktischen.
Das, dem der Islam konsequent entgegentritt, sind Dinge bzw. Praktiken, die sich folgenschwer
auf die Gesellschaft auswirken. Einige davon „verseuchen“ zunächst einzelne Personen und diese
dann – im Endeffekt – die gesamte Gesellschaft. Wie ein Eiterherd im Körper, der sich, so er
nicht behandelt wird, immer mehr ausweitet und schließlich den ganzen Organismus in
Mitleidenschaft zieht. Das, was beispielsweise die Gottesdienerschaft des Menschen
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beeinträchtigt bzw. zunichte macht, wodurch die Pflichten, die der Mensch Gott gegenüber hat82
verletzt werden, ist zum großen Teil auf Faktoren dieser Art zurückzuführen.(Unter anderen das
Vernachlässigen der Gebets- oder Fastenpflicht)
Anderes aber betrifft und bedroht unmittelbar das soziale Leben, das Miteinander in der
Gemeinschaft. Gleich unheilvoller „Epidemien“ und Verseuchungen, die in kürzester Zeit
Gesundheit und Leben zum Erlöschen bringen. Zu diesen, soziale Verelendung
heraufbeschwörenden Faktoren gehören Ungerechtigkeit, Verleumdung, Unaufrichtigkeit,
Wucher, Bestechung, die Missachtung der Rechte anderer – insbesondere auch der Eltern – sowie
sämtliche Übergriffe gegen Ehre und Würde der Mitmenschen.
4.46 Verteidigung des Wahren und Rechten
Eine Verteidigung, die ganz besonders „fundamental“, effektiv und gekrönt mit weitreichenden,
tiefgehenden Ergebnissen ist, ist die Verteidigung des Rechten und Wahren, worin das
eigentliche Ziel des Islam beruht. Sein wesentliches Ziel ist die Wiederbelebung bzw.
Verteidigung dessen, was wahr und recht ist. Aus eben diesem Grunde wird der Islam auch als
„Din Haq“, als „Religion der Wahrheit“ bezeichnet. Denn er ist eine Religion, die der Wahrheit
entspringt, in der nichts anderes anzutreffen ist als Rechtes und Wahres und deren Ziel die
Wahrheit bzw. das Rechte und Wahre ist.
Im Heiligen Koran, im 30. Vers der Sure 46, Ahqaf, lesen wir dieses Gotteswort:
تَقِيمٍ o مسۡv ق وَإِلَٰى طَرِيقٍ + يَہۡدِىٓ إِلَى ٱلۡحَ
Der Koran weist in die Richtung der Wahrheit, auf den rechten Weg, an dem nichts
Unebenes ist, keine Unzulنnglichkeit oder Widersprüchlichkeit.
Ein jeder Muslim ist daher aufgerufen und verpflichtet, dem Rechten und Wahren zu folgen, nur
das zu sagen und nur dem zuzuhören und nur das zu verteidigen, was wahr und richtig ist. Unter
Einsatz all seiner Kräfte und Möglichkeiten.
4.47 Mord
Zu den Kardinalsünden zählt ebenfalls der Mord..., sei es Selbstmord oder die Ermordung
anderer, Unschuldiger. Mord gehört zu den sehr schweren Vergehen, und Gott erklärt im
Heiligen Koran, dass der Mord an einer Person wie der an vielen ist. Deswegen, weil sich der
Mörder an der „Menschlichkeit“ generell vergeht. Ob ein Mensch oder mehrere getötet werden...,
es ist in jedem Fall die „Menschlichkeit“, der Gewalt angetan wird, und diese ist allen, ob es sich
um eine oder tausende Personen handelt, gemeinsam.
82 Huquq Allah
- 178 -
4.48 Veruntreuung der Habe einer Waise
Ebenso wie humanitäres Verhalten gut und erfreulich ist, zeugt es von höchster Niedrigkeit, wenn
dem oder den Mitmenschen Unrecht und Leid zugefügt wird.
Zu den besonders frevelhaften Dingen, die im Islam herb angeprangert und als Kardinalsünden
bezeichnet werden, gehört die Veruntreuung der Habe der Waisen. Im Heiligen Koran lesen wir,
dass der, der sich am Eigentum eines Waisenkindes vergeht bzw. bereichert, in Wahrheit Feuer in
sich „hineinschluckt“. Feuer, in dem er in Bälde brennen wird. Wie uns die Rechtleitenden
Imame (a.s.) wissen lassen, ist ein solch schäbiges und schnödes Vorgehen deshalb so besonders
hässlich und verwerflich, weil das eltern- und schutzlose Kind nicht in der Lage ist, sich gegen
das Unrecht zu wehren. Die Möglichkeiten, nach denen ein Erwachsener greifen kann, um sein
Recht zu verteidigen, sind ihm – dem alleinstehenden Waisenkind – in der Regel nicht gegeben
bzw. unbekannt.
4.49 Keine Hoffnung auf das Erbarmen Gottes?
Eine der bedrohlichsten Situationen – und zudem eine große Sünde – ist Hoffnungslosigkeit im
Zusammenhang mit dem göttlichen Erbarmen. Der Erhabene Gott spricht im 53. Vers der Sure
39, Zumar:
_ I حۡمةَِ ٱ _ َطُواْ مِن ر g َلَى أَنفُسِهِمۡ لَا تَقۡ { نَ أَسۡرفَُواْ Jِ_X قُلۡ يَٰعِبَادِىَ ٱ رحِيمُ _ هُ هُوَ ٱلۡغَفُورُ ٱل _ نُوبَ جَمِيعًا إِن Xv يَغۡفِرُ ٱ Iَ _ ن ٱ _ إِ
Sprich: O meine Geschِpfe, die ihr euch selbst Unrecht zufügtet...seid nicht hoffnungslos!
Hofft auf das Erbarmen und die Vergebung eures Gottes. Wenn ihr bereut, wird Gott jede
Sünde vergeben. Denn Gott ist der Verzeihende und Huldreiche.
An einer anderen Stelle bezeichnet Gott jene, die keine Hoffnung mehr auf Sein Erbarmen haben,
als „Ungläubige“, als „Kafar“. Darum, weil sie an die grenzenlose Güte Gottes nicht glauben.
Eine wahrhaft große Sünde..., denn wer die Hoffnung auf Gottes Vergebung und Erbarmen
aufgegeben hat, ist nicht mehr motiviert, gute und gottwohlgefällige Werke zu tun bzw. sich
weiteren Frevelns zu enthalten. Darum, weil er sich in seiner Hoffnungslosigkeit sagt, dass nun,
da er seine Zukunft sowieso verwirkt habe, alles, was immer er auch nun tue, zwecklos sei.
Dem Impuls zu Gutem und Rechtem liegen diese beiden Faktoren, nämlich „Hoffnung auf
Erbarmen“ und „Errettung vor der göttlichen Strafe“ zugrunde. Wer aber die Hoffnung auf
selbiges verloren hat und demzufolge nicht mehr motiviert ist, Gutes zu tun und Schlechtes zu
meiden, ist von daher gesehen wie jemand, der an keine göttliche Religion glaubt und sich an
keine gebunden fühlt...
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4.50 Zorn und Groll
Zorn und Groll sind menschliche Eigenschaften. Wer zornig ist, spürt das Verlangen in sich,
seine Empörung zum Ausdruck zu bringen. Und so er sich nicht beherrscht, seine Empfindungen
nicht zähmt und zügelt, wird sein gesunder Menschenverstand beiseitegefegt. Und nun, da seine
Vernunft außer Kraft gesetzt ist, lässt er sich zu Hässlichkeiten hinreißen, die er im
Normalzustand nicht begehen würde. Er wird zu einem wütenden „Tier“...
Vor solch innerem „Toben“, das zu schweren Entgleisungen führen kann, warnt der Islam
eindringlich. Gott gebietet, Zorn und Groll „hinunterzuschlucken“ und in Zorn und Groll nicht zu
handeln bzw. Entscheidungen zu treffen. Das, was der Mensch tut, soll überlegt und aus
Vernunftgründen geschehen, nicht im Affekt.
Im 134. Vers der Sure 3, Al-Imran, lesen wir folgendes Gotteswort:
اسِ ... _ َٰظِمِينَ ٱلۡغَيۡظَ وَٱلۡعَافِينَ عَنِ ٱلن | ...وَٱلۡ
Die, welche ihren Zorn unterdrücken und ihren Mitmenschen vergeben...
Und die Gläubigen beschreibend heißt es im 37. Vers der Sure 42, Schura:
...وَإِذَا مَا غَضِبُواْ هُمۡ يَغۡفِرُونَ
Glنubig sind jene, die, so sie in Zorn geraten, diesen unterdrücken und vergeben.
4.51 „Reschweh“..., Bestechung, Bestechlichkeit
Geld oder ähnliches anzunehmen, um sich zur Erfüllung einer Pflicht, Aufgabe, einem objektiven
Urteil etc. bereit zu erklären, wird in der islamischen Terminologie als „Reschweh“ (Bestechung,
Bestechlichkeit) bezeichnet. Im Islam zählt derartiges zu den schweren Vergehen. Wer sich
dessen schuldig macht, entbehrt der menschlichen und sozialen Reife und Wertigkeit, hat sich
von Recht und Gerechtigkeit weit entfernt und verdient den göttlichen Zorn. Sowohl der Heilige
Koran als auch die Sunna weisen auf dieses korrupte Verhalten hin und warnen davor.
Prophet Muhammad (s.a.a.s) erklärte, dass die, welche Bestechungsgelder und ähnliches geben
und jene, die sie entgegennehmen als auch diejenigen, die zwischen beiden vermitteln, verdammt
sind. Und Imam Sadiq (a.s.) mahnte:
Wer sich im Zusammenhang mit der Rechtsprechung bestechen lنsst, ist gleich dem, der
Gott trotzt.83
83 Kufr
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Dieses betrifft die „Reschweh“ um eines gerechten Urteils oder rechten, gewissenhaften Tun
willens.
Bestechung bzw. Bestechlichkeit im Zusammenhang mit einer falschen, ungerechten
Urteilsfindung, Entscheidung oder sonst welchem Unrecht ist weitaus verwerflicher und zählt zu
den Kardinalsünden.
4.52 Raub
Diebstahl bzw. Raub sind äußerst verwerflich. Durch derlei schnödes, niedriges Vorgehen wird
die materielle Sicherheit der Gesellschaft gefährdet..., eine Realität, die jedem bekannt ist.
Eigentum ist notwendig zum Leben, da es dem Menschen relative materielle Sicherheit und
Unabhängigkeit ermöglicht. Niemand hat das Recht, das, was anderen gehört, fortzunehmen. Das
persönliche Hab und Gut der Mitglieder einer Gesellschaft, das diesen als existenzielle
Absicherung dient, muss geschützt sein und bleiben.
Wenn gegen diese Regelung verstoßen, wenn das Eigentum anderer geplündert wird, bedeutet
das, das die langjährigen Mühen, die jemand aufbrachte, um zu seiner Habe zu kommen und
damit sein und seiner Familie materielles Dasein zu gewährleisten, zunichte gemacht werden.
Wenn Dieben und Plünderern nicht das Handwerk gelegt wurde, wenn die materielle Sicherheit
der Gesellschaft nicht gewährleistet wäre, ginge ein Großteil dessen, das der einzelne bzw. die
Bevölkerung an Mühen, Kraft, Energie und Kapital einsetzten, um eine materielle Existenz
aufzubauen, verloren. Ganz zu schweigen davon, dass die Aktivitäten in der Gesellschaft
erlahmten bzw. erlöschen würden...
Der Islam hat daher für Raub und Diebstahl – etwas, das der Täter in der Tiefe seines Seins selbst
als widerwärtig empfindet – harte Strafen vorgesehen. Hinzuzufügen ist, dass für Mundraub und
geistesgestörte Diebe Sonderregelungen gelten (5:38, Maeda).
بَا o سارِقَةُ فَٱقۡطَعُوٓاْ أَيۡدِيَهُمَا جَزَآءَۢ بِمَا كَسَ _ سارِقُ وَٱل _ وَٱل
4.53 Wucher und نhnliches
Aus islamischer Sicht ist es äußerst verwerflich, zuviel Geld für zuwenig Ware zu verlangen. Im
Heiligen Koran wird derartiges hart getadelt. So lesen wir in den Versen 1, 4 und 5 der Sure 83,
Mutaffefin:
فِينَ + لۡمُطَف +! وَيۡلٌ
عُوثُونَ i م ۡ _ ہُم _ ن أ كَ أَن v أَلَا يَظُ
.
وْلَٰﯩٓ
- 181 -
لِيَوۡمٍ عَظِيمٍ
Wehe denen, die zuwenig Ware geben für zuviel Geld. Wissen sie denn nicht, dass sie zur
groكen Abrechnung gerufen werden?
Darüber hinaus, dass Wucherpreise bzw. Teuerverkäufe und dergleichen ein großes Unrecht an
der Gesellschaft darstellen und Diebstahl gleichkommt, verlieren jene, die sich dessen schuldig
machen, das Vertrauen ihrer Mitmenschen. Sie werden gemieden und setzen sich mit eigenen
Händen der Gefahr aus, dass niemand mehr bei ihnen einkauft, was zu ihrer Verarmung führen
würde.