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Saturday 23rd of November 2024
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Der einzige Weg zur Rechtleitung des Menschen führt über die Offenbarung

 

 

Aus den bisherigen Erörterungen ging hervor, dass der Mensch wie die anderen Arten in der Schöpfung in seinem Leben einem Ziele zustrebt, dem Ziele der Glückseligkeit. Da er sich entsprechend seiner körperlichen Verfassung und seiner natürlichen Bedürfnisse dem gesellschaftlichen Leben nicht entzieht, ist sein Glück im Glück der Gesellschaft begründet und umgekehrt. Wie dem auch sei, er ist ein Teil einer gesellschaftlichen Einheit und sucht sein Glück und sein erfolgreiches Ende im Glück der Gesellschaft. Und es wurde auch deutlich, dass nur das allgemeine Gesetz das Glück der Gesellschaft und des Individuums auf gerechte Weise gewährleisten kann. Es wurde zudem noch klar, dass der Mensch wie die anderen Arten nur durch den Weg der Schöpfung zu seinem Glück findet, dass sein Glück im gesellschaftlichen Leben begründet ist und dass er durch die Schöpfung zum allgemeinen Gesetz geleitet wird. Es wurde ebenfalls deutlich, dass die menschliche Vernunft nicht notwendigerweise zur Gesetzgebung anhält, denn sie verlangt nicht immer die Errichtung der gerechten Solidargemeinschaft.

 

Aus diesen Prämissen können wir folgern, dass außer der rationalen Wahrnehmung auch eine andere menschliche Wahrnehmung existiert, durch welche die Rechtleitung der Schöpfung erfolgt. Die nichtrationale Wahrnehmung mit den genannten Merkmalen, die wir bei den Menschen ausmachen können, ist jene Wahrnehmung, von der die Propheten und die Gesandten Gottes gesprochen, sie als himmlische Offenbarung bezeichnet und Beweise für die Richtigkeit ihrer Behauptung und Berufung erbracht haben. Der erhabene Gott sagt:

 

„Die Menschen waren (ursprünglich) eine einzige Gemeinschaft. Dann (nachdem sie uneins geworden waren) ließ Gott die Propheten als Verkünder froher Botschaft und als Warner auftreten. Und er sandte mit ihnen die Schrift mit der Wahrheit herab, um dadurch zwischen den Menschen über das, worüber sie uneins waren, zu entscheiden.“ (2:213)

 

Und er sagt noch:

 

„Wir haben dir Offenbarungen eingegeben, ebenso wie früher dem Noah und den Propheten nach ihm“ usw., bis es dann heißt: „Gesandte, die als Verkünder froher Botschaft und als Warner kamen, damit die Menschen, nachdem sie aufgetreten waren, keinen Beweisgrund gegen Gott haben sollten.“ (4:163 und 4:165)

 

Wie zu sehen ist, stellt der erste Vers fest, dass der Weg der göttlichen Offenbarung und des Berufens von Propheten der einzige Weg ist, der zur Lösung von Konflikten beschritten werden muss. Der zweite Vers bezeichnet die Offenbarung und die Berufung als den ausschließlichen Beweisgrund. Daraus folgt notwendigerweise, dass die Vernunft als Wegweiser und Beweisgrund nicht ausreicht. Mit anderen Worten, wenn die Propheten nicht berufen und die göttlichen Gebote nicht verkündet worden wären, und wenn unter den Menschen Unrecht und Verderbtheit geherrscht hätten, wären die Menschen vor Gott nicht verantwortlich, sobald sie Vernunft angenommen und die Verwerflichkeit des Unrechts und der Verderbtheit begriffen hätten.

 

 

Einwände und Antworten

 

Einwand: Sie haben unter dem Vorwand, die Vernunft sei nicht imstande, Verstöße gegen das Gesetz zu verhindern, die Pflicht der Gesetzgebung, oder, um sich der qur´anischen Ausdrucksweise zu bedienen, das Hinführen des Menschen zu seiner artspezifischen Glückseligkeit, der Vernunft entrissen und der Offenbarung und der Berufung überlassen, während die Gesetze und Bestimmungen der Offenbarung ebenfalls außerstande sind, da etwas zu erreichen und die Verstöße zu verhindern. Im Gegenteil, die Verstöße gegen die religiösen Bestimmungen sind noch zahlreicher und die Neigung der Menschen, sie einzuhalten, viel geringer.

 

Antwort: Die Wegweisung ist eine Sache und deren Befolgung eine andere. Die Schöpfung hat nach dem allgemeinen Gesetz der Rechtleitung den Zweck, die Spezies Mensch durch irgendein Mittel zu einem Gesetz, das seine Glückseligkeit gewährleistet, hinzuführen, jedoch nicht, ihm den Weg der Übertretung praktisch zu verbauen oder die Menschen zur Befolgung der Gesetze zu zwingen.

 

Die Tatsache, dass wir die Gesetzesübertretungen, die keine Folgen für die Handlungsfreiheit der Handelnden haben, als Grund für die Unzulänglichkeit der Vernunft erachten, besagt nicht, dass die Vernunft das Handeln nicht verhindert, sondern besagt lediglich, dass die Vernunft in diesen Fällen überhaupt kein Urteil fällt und zu keiner gegenseitigen Hilfe und Befolgung des Gesetzes aufruft, denn die Vernunft entscheidet nur der Not gehorchend, weil die Nachteile der Störungen, die die Handlungsfreiheit schließlich doch behindern, überwiegen. Wer nach diesem Prinzip entscheidet, wird vom Verstoß gegen das Gesetz, der ja Handlungsfreiheit bedeutet, nicht abraten und die Befolgung des Gesetzes, die ja im Grunde die Einschränkung der Freiheit ist, nicht empfehlen, wo keine Störung und Behinderung zu befürchten ist.

 

Da die Vernunft nicht in jedem Falle zur Befolgung des Gesetzes rät, kann sie kein ausreichendes Mittel zur ständigen Rechtleitung des Menschen sein. Dagegen gebietet die Offenbarung ausnahmslos die allgemeine und ständige Einhaltung des Gesetzes und überlässt die Entscheidung einem allmächtigen und allwissenden Gott, der in jeder Situation die Menschen beobachtet und ihnen ohne Diskriminierung ihre guten Werke belohnt und ihre bösen Taten bestraft.

 

Gott der Erhabene sagt:

 

„Die Entscheidung steht Gott allein zu.“ (12:40)

 

Und er sagt noch:

 

„Wenn dann einer (auch nur) das Gewicht eines Stäubchens an Gutem getan hat, wird er es zu sehen bekommen. Und wenn er (auch nur) das Gewicht eines Stäubchens an Bösem getan hat, wird er es (ebenfalls) zu sehen bekommen.“ (99:7-8)

 

Und er sagt:

 

„Wahrlich, Allah wird zwischen ihnen am Tage der Auferstehung entscheiden. Er ist über alles Zeuge.“ (22:17)

 

Und es heißt weiter:

 

„Wissen sie denn nicht, dass Allah weiß, was sie geheim halten, und was sie bekanntgeben?“ (2:77)

 

und:

 

„Allah beobachtet alles.“ (33:52)

 

Daraus ergibt sich deutlich, dass eine Offenbarungsreligion eher geeignet ist, Verstöße und Übertretungen zu verhindern, als die normalen von Menschen gemachten Gesetze, denn die letzten Mittel, die diese zur Verhinderung der Gesetzesübertretungen zur Verfügung haben, sind die Menschen selbst, die die offenen Taten ihrer Mitmenschen beurteilen und das Strafmaß für die Gesetzesbrecher bestimmen. Sie können jedoch erst handeln, wenn die Exekutive stark und das Verbrechen offen kundig genug ist.

 

Doch die Offenbarungsreligion hat erstens wie die irdischen Gesetze und Regime besondere Beobachter für die offenen Taten der Menschen. Sie hat zweitens durch die religiöse Pflicht, „das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten“[1], jeden Menschen ohne Ausnahme zum Beobachter der Taten seiner Mitmenschen und zum Wächter über das Gesetz bestellt. Es ist drittens ein Bestandteil des religiösen Glaubens, dass die guten und die bösen Taten der Menschen registriert und bis zum Tage des Gerichts aufbewahrt werden. Darüber hinaus weiß Gott über die Menschen und ihre Taten bestens Bescheid. Er ist immer und überall anwesend und beobachtet alles.

 

Zu den Strafen, die die Menschengesetze für jedes Vergehen bestimmt haben, kommen noch diejenigen hinzu, die nach religiösem Glauben am Tage des Gerichts ausnahmslos und ohne Ansehen der Person verhängt werden. Der erhabene Gott sagt:

 

„O ihr, die ihr glaubt, gehorchet Allah und gehorchet dem Gesandten und den Leuten des Befehls unter euch.“ (4:59)

 

Und er sagt:

 

„Und unter den gläubigen Männern und Frauen sind einige Beschützer der anderen. Sie gebieten, was recht ist, und sie verbieten, was verwerflich ist.“ (9:71)

 

Und er sagt:

 

„Über euch sind wahrlich Hüter gesetzt: Vornehme, die alles schreiben und wissen, was ihr tut.“ (82:10-11)

 

Und er sagt:

 

„Dein Herr wacht über alles.“ (34:21)

 

Ein weiterer Einwand: Nach dem bisher Gesagten gebietet die Vernunft nicht in jedem Falle, die Gesetze einzuhalten und Verstöße dagegen zu verhindern. Diese Feststellung widerspricht jedoch einigen Überlieferungen, die von den Imamen aus dem Hause des Propheten überliefert worden sind. Nach diesen Überlieferungen hat der erhabene Gott seinem Geschöpf zwei Beweisgründe zur Verfügung gestellt: Einen äußeren Beweisgrund, nämlich den Propheten, und einen inneren Beweisgrund, die Vernunft. Doch die Vernunft trifft – wie wir oben erfuhren – nicht immer eine Entscheidung über die Gesetzesverstöße und kann daher auch nicht als Beweisgrund in Anspruch genommen werden.

 

Antwort: Die Handlung der praktischen Vernunft besteht ausnahmslos darin, Gewinne zu erzielen und Schäden zu vermeiden. Wenn der gewinnsüchtige Mensch, der sich die anderen dienstbar zu machen versucht, dem Zwang der Umstände gehorchend die gegenseitige Hilfe akzeptiert und wenn dieser Zwang von denen herrührt, deren Aktivitäten dieser Mensch zu seinen Gunsten ausnutzen will, oder von denen ausgeübt wird, die die Strafgesetze anwenden, wird die Vernunft in anderen Fällen, in denen sie keinem Zwang unterliegt, die Notwendigkeit der Gesetzestreue nicht verlangen und die Gesetzesverstöße nicht ablehnen.

 

Ist jedoch das Gebot Gottes – wie es die Offenbarungstheorie erfordert – die Quelle dieses Zwanges, so dass die ausnahmslose Bestrafung der Vergehen und die Überwachung der guten und der bösen Taten dem allgegenwärtigen, allwissenden und allmächtigen Gott überlassen worden ist, so spielt hier die Vernunft, die sich ja beim Fehlen des Notstandes weigert zu entscheiden, keine Rolle und entscheidet so, wie die Offenbarung entschieden hat.

 

Der erhabene Gott sagt:

 

„Ist etwa einer, der über einen jeden steht, (um ihn) für das (zu belangen), was er begangen hat, wie die anderen?“ (13:33)

 

Und er sagt:

 

„Es gibt niemanden, über den nicht ein Hüter eingesetzt wäre.“ (86:4)

 

Und er sagt:

 

„Ein jeder haftet für das, was er begangen hat.“ (74:38)

 

[1] Vgl. dazu Heiliger Qur´an 3:104, 3:114, 9:71, 9:112, 22:41


source : الشیعه
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