Wie in den vergangenen Kapiteln erklärt, bedarf die Glaubwürdigkeit einer Überlieferung der Bestätigung durch den Qur´an. Aus dieser Überlegung heraus, die sich auf zahlreiche Aussagen des Propheten (s.) und der Imame (a.) seiner Familie stützt, wird gefordert, dass die Überlieferung mit dem Qur´an übereinstimmen muss. Ist die überlieferte Offenbarungsveranlassung eines Verses sehr lückenhaft oder vom Ursprung her nicht gesichert, so muss sie mit dem entsprechenden Vers inhaltlich verglichen werden. Nur wenn sie mit diesem Vers und dessen sinnbestimmenden Indizien übereinstimmen sollte, ist sie glaubwürdig. Denn schließlich soll ja nicht die Sinndeutung des Verses durch die Überlieferung erzwungen, sondern die Richtigkeit der Überlieferung durch den Vers bestätigt werden.
Auf diese Weise geht zwar eine große Menge von Offenbarungsveranlassungen bei der Auswahl verloren, doch was übrig bleibt, gewinnt an Glaubwürdigkeit. Grundsätzlich bedürfen die hohen Intentionen des Qur´an, die (wie zu besprechen sein wird) universale und ewige Erkenntnisse beinhalten und ihren Ausdruck in den Versen finden, nicht so sehr der Überlieferung über die Offenbarungsveranlassungen, oder sie bedürfen überhaupt keiner Überlieferung.
source : الشیعه